Unterscheidungskraft der Wortmarke „Natura Balance“
Das BPatG hat in einem von uns geführten Verfahren zu der Marke „Natura Balance“ entschieden, dass der angesprochene Verkehr zwar den jeweiligen Sinngehalt der beiden Wortbestandteile der Marke verstehen wird und insoweit einen beschreibenden Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen herstellen wird, aber dies allein nicht ausreichend sei. BPatG stellt sich gegen das DPMA …