IT-Vertrag für Software und App

Sie benötigen einen Softwarevertrag, einen IT-Projektvertrag oder wollen einen solchen prüfen lassen? Als Fachanwälte für IT-Recht sowie Urheberrecht und Medienrecht bieten wir Auftragnehmern sowie Auftraggebern umfassende Beratung bei der rechtlichen Umsetzung von Softwareverträgen,  IT-Projekten und  Lizenzverträgen.

Unsere erste Einschätzung ist kostenlos – Sprechen Sie uns einfach unter 0251 20 86 80 30 an oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular.

Nachfolgend finden Sie weitere interessante Informationen zu den einzelnen Verträgen im IT Bereich.

Was ist ein Softwarevertrag?

Verträge in Bezug auf Software sind in verschiedenen Varianten möglich. Typische Formen sind:

  • ASP-Vertrag  (Application Service Provider)
  • Cloud-Software-Verträge
  • IT-Projektverträge
  • Kooperationsverträge  und Entwicklungsverträge
  • Lizenzverträge
  • SaaS-Verträge, Software as a Service
  • Scrum-Werkverträge, agile Softwareentwicklung
  • Softwareverträge, insbesondere Apps
  • Softwarekaufverträge
  • Softwarelizenzverträge, Nutzungsvereinbarungen für Apps
  • Softwaremiete, insbesondere Leasing
  • Pflege- und Wartungsverträge für Software, Apps und Websites
  • Wartungsvertrag für Software
  • Webdesign-Verträge

Diesen Verträgen ist zunächst gemeinsam, dass es im deutschen Recht keine ausdrückliche Regelung gibt.  Zunächst ist daher in jedem Einzelfall festzustellen, ob es sich um einen Kaufvertrag, Werkvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag handelt.

Insbesondere im Falle eines Mangels der Software oder Fehlens der vereinbarten Funktion oder einer Leistungen können Softwareverträge, abhängig von der rechtlichen Einordnung, verschiedensten gesetzlichen Regelungen unterliegen.  Es ist daher nicht möglich, ein einheitliches Muster zu verwenden. Wir raten auch davon ab, auf vertragliche Regelungen zu verzichten und/oder nur AGB zu verwenden. Gerade bei umfangreichen IT-Projekten ist eine gute und verständliche Regelung der wesentlichen Punkte zwingend erforderlich. Profis wissen, wie häufig IT-Projekte scheitern. Dies liegt nicht nur an der komplizierten Materie oder der große Anzahl  der Beteiligten, sondern regelmäßig auch an fehlenden oder schlechten vertraglichen Grundlagen

Wir beraten sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber und kennen die Fallstricke und Probleme im Rahmen von IT-Projekten und Softwareverträgen.

 

Was sollte in einen Software oder IT-Projektvertrag geregelt werden?

Soll eine Software (z.B. eine App) gekauft, angepasst oder programmiert werden, ist eine vertragliche Regelung durch einen Softwarevertrag zwingend erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung  und Vertragsprüfung ist der Leistungsgegenstand genau zu bestimmen. Hierzu gehört ein Pflichtenheft. Wird hier nicht juristisch sauber gearbeitet, ist ein Streit vorprogrammiert. Viele IT-Projekte bleiben einfach „stechen“ ohne dass die Parteien eine Regelung, z.B. zur Mitwirkung des Auftraggebers, getroffen haben. Eine solide vertragliche Basis durch eine entsprechenden Vertrag und/oder AGB können die Projekte beschleunigen und schützen die Parteien vor Verzögerungen oder Haftungsrisiken.

Unser Tipp: Es sollten sämtliche Pflichten der Parteien ausdrücklich erwähnt werden.  Typische Problemfelder sind  darüber hinaus regelmäßig folgende Bereiche:

  • Einräumung der Nutzungsrechte für den Auftraggeber. Darf die Software weitergegeben werden?
  • Was passiert bei Änderungen und Änderungswünschen (Change Management) während der Programmierung und nach Abnahme? Wie ist die Vergütung zu regeln?  
  • Wer haftet für welche Fehler?
  •  Wann fallen Vertragsstrafen an?
  • SLA´s  – was ist zu regeln?
  •  Welche Dokumentation ist geschuldet?
  • Welche Mitwirkungspflichten bestehen? Was passiert z.B., wenn der Auftragnehmer nicht die notwendigen Daten liefert.
  • Ist die Übergabe des Quellcodes geschuldet?
  • Softwarehinterlegung – Was passiert bei Insolvenz des Auftragnehmers (Escrow)?

 

Warum sollte Sie einen Fachanwalt für IT-Recht mit der Erstellung eines Softwarevertrages beauftragen?

Aufgrund der vielfältigen Probleme und der unterschiedlichen Perspektiven von Auftragnehmer und Auftraggeber raten wir davon ab, irgendwelche Muster zu verwenden. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte IT-Verträge für Ihr Projekt zu günstigen Pauschalen an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Als Fachanwälte für IT-Recht, Urheberrecht und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie in Münster und bundesweit zu sämtlichen Fragen des IT-Rechts.

 

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