Als Anwälte für Handelsrecht beraten wir Unternehmer und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Handelsrechts in Münster und bundesweit. Eine erste Einschätzung bieten wir Ihnen dabei kostenlos an. Sprechen Sie uns an.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
Kaufverträge, Werkverträge und Dienstleistungen:
Handelspartner haben regelmäßig Auseinandersetzungen über ausstehende Zahlungen oder mangelhafte Leistungen. Als Anwälte für Handelsrecht bieten wir Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Beratung, die sich nicht allein an dem rechtlich möglichen- sondern auch an dem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis orientiert. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Handelsverträgen, insbesondere Kaufverträgen, Werkverträgen oder Lieferverträgen.
Handelsvertreter, Vertragshändler und Kommissionsverträge
Jedes Unternehmen hat andere Vertriebsstrukturen. Als Anwälte für Vertriebsrecht unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Vertriebswege, erstellen Verträge für Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionsverträge und/oder Kooperationsverträge. Als Anwälte für Handelsrecht vertreten wir Sie auch bei einer Auseinandersetzung mit Geschäftspartnern. Handelsvertreter unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Darüber hinaus prüfen und erstellen wir Franchiseverträge und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Erstellung von AGB für Unternehmen. Wir erstellen individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Ihrem Unternehmen Schutz bieten, Abmahnungen durch Wettbewerber vermeiden und Auseinandersetzungen mit Kunden und/oder Lieferanten bereits im Vorfeld verhindern.
Im Handelsrecht sind wir zudem wie folgt tätig:
- Absicherung von Unternehmen und Produkten – Weitere Infos finden Sie unter: Wettbewerbsrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen bei Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Konkurrenten
- Beratung zur rechtlichen Gestaltung und Vermarktung Ihrer Produkte unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher sowie patent- und markenrechtlicher Vorgaben