Kartellrecht

Anwalt für Kartellrecht: Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten wir Mandanten im Kartellrecht. Ein Schwerpunkt liegt neben den Bußgeldverfahren dabei in der Geltendmachung von kartellrechtlichen Schadenersatzansprüchen.

Schadenersatzforderungen nehmen stetig zu. Betroffenen Unternehmen steht die Möglichkeit offen, Schadenersatzprozesse gegen die Unternehmen zu führen, die an Kartellabsprachen beteiligt waren. Die Kartelle führen in sämtlichen Fällen zu überhöhten Preisen, welche die Geschädigten zu Unrecht gezahlt haben. Dieser Kartellschaden kann gerichtlich geltend gemacht werden. Der EuGH hat klargestellt, dass jeder, der einen Schaden aufgrund eines Kartells erlitten hat, diesen Kartellschaden geltend machen kann. Dementsprechend konnten Kartellschäden bereits mehrfach vor deutschen Gerichten erfolgreich geltend gemacht werden.

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Schadenersatz für Kartellschäden

Schadenersatz für Kartellschäden spielt in letzter Zeit insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Kartellen eine Rolle:

  • Schienenkartell
  • Zucker-Kartell
  • LKW-Kartell

Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmer eines Kartells nach deutschen Recht als Gesamtschuldner haften. Für den Geschädigten ist dies von Vorteil. Er kann sich den solventesten Kartellanten aussuchen und diesem gegenüber seine Schadenersatzansprüche geltend machen.

Hinzu kommt, dass die betroffenen Unternehmen, die einen Kartellschaden erlitten haben, die Verfahrensakten der Kartellbehörden einsehen können. Dies kann die Begründung einer Schadenersatzklage erleichtern. Dabei muss das Opfer eines Kartells seinen Schaden nicht genau beziffern. Eine nachvollziehbare Schadenschätzung kann für die Klage ausreichend sein. Im Kartellrecht gilt zudem  (noch) ein Anscheinsbeweis. Dieser hat folgende Wirkung:

  1. Wenn es ein Kartell gab, ist davon auszugehen, dass die Kunden der beteiligten Unternehmen davon betroffen sind.
  2. Ist der Kunde von dem Kartell betroffen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ihm auch  ein Schaden entstanden ist. Für den Kläger bedeutet dies, dass der er die vorstehenden Punkte nicht mehr beweisen muss. Die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche wird hierdurch erheblich erleichtert. Der  beklagte Kartellant muss hingegen den Anscheinsbeweis erschüttern, wenn er meint, dem Kunden sei kein Schaden entstanden.

 

Unsere Leistungen im Kartellrecht:

Wir vertreten Ihr Unternehmen im Bußgeldverfahren und gegenüber den Kartellbehörden. Als Anwälte für Kartellrecht beraten wir Sie in Münster und bundesweit zudem bei Schäden, die durch Kartelle entstanden sind.

Unternehmen, denen ein Schaden durch ein Kartell entstanden ist, beraten wir zu folgenden Bereichen:

  • Prüfung, ob ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Kartellschadens besteht
  • Beratung in Bezug auf die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches
  • Durchsetzung der Ansprüche und Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Beratung zur Reduzierung der Risiken

 

 

 

 

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