Webdesigner und Webagenturen / Medienagenturen

Sie benötigen einen Vertrag für ein Webdesign oder AGB für Ihre Agentur? Als Anwälte für Webdesigner und Webagenturen beraten wir seit Jahren Medienagenturen, Webagenturen und Webdesigner in sämtlichen Fragen des Medienrechts.

Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Medienrecht und Urheberrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und berät bundesweit zahlreiche Mandanten aus der Werbe- und Medienbranche. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid ist ebenfalls Fachanwalt für IT-Recht und gerwerblichen Rechtsschutz.

Wir erstellen für unsere Mandanten IT-Verträge, Projekt- und Kooperationsverträge sowie AGB für Webdesign und SEO-Dienstleistungen. Des Weiteren beraten Webagenturen und Webdesigner  im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Arbeitsverträge für Freelancer/ freie Mitarbeiter). Wir setzen für unsere Mandanten zudem Forderungen aus Webdesign-Vertrag, Internetvertrag und SEO-Vertrag schnell und effektiv durch.

Unsere erste Einschätzung ist kostenlos und für Sie unverbindlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Webdesign, Vertrag und AGB

Gerade im Webdesign ist häufig problematisch, was Gegenstand des Vertrages ist und was die Medienagentur dem Kunden schuldet. Häufig wird hier über die rechtliche Einordnung des Vertrages gestritten. Insbesondere wenn sich die Webagentur, neben der Erstellung einer Website, auch zur Suchmaschinenoptimierung verpflichtet hat, entsteht Beratungsbedarf. Viele rechtliche Konflikte, mit denen sich Webdesigner und Webagenturen täglich befassen müssen, lassen sich jedoch bereits im Vorfeld im Rahmen einer Beratung durch einen Fachanwalt für IT-Recht und Urheberrecht & Medienrecht ausschließen. So können Webagenturen und Webdesigner böse Überraschungen im Kündigungsfall vermeiden.

Webdesigner sollten daher für jede Dienstleistung eigene Vertragsformulare (AGB) verwenden. Keinesfalls dürfen z.B. Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) dem Werkvertragsrecht zugeordnet werden. Hierdurch wäre die Vergütung von einem Erfolg der Leistung abhängig. Dies ist angesichts der Tatsache, dass z.B. der Algorithmus der Google Suchmachine nicht bekannt ist, hochgradig haftungsträchtig. Als Anwälte für Webdesigner erstellen wir die passenden Verträge und AGB.

 

Problemfall Urheberrecht und Nutzungsrechte

Als Anwälte für Webdesigner und Webagenturen liegt eine weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich der Einräumung von Nutzungsrechten. Webdesigner übersehen häufig, dass sie Urheber von Werken sind, die vielen Fällen dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Es ist daher entscheidend, dass sämtlichen Beteiligten die für den Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig stellen wir häufig fest, dass sich Webagenturen der Mitarbeiter durch freie Mitarbeiter (Freelancer) bedienen, ohne dass die notwendigen Nutzungsrechte zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse an die Kunden eingeräumt wurden. Auch hier besteht ein immenses Haftungspotential für Webagenturen und Medienunternehmen, wenn sich die freien Mitarbeiter und Urheber vielleicht erst Jahre später im Rahmen einer urheberrechtliche Abmahnung an die Kunden wenden.

Webagenturen, Medienagenturen und Webdesigner bieten wir u.a. folgende Leistungen:

  • Webdesign Verträge
  • IT-System-Verträge
  • Verträge über die Beschaffung von Web-Content
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetagenturen
  • AGB für Webagenturen und Webdesigner
  • Arbeitsverträge mit  Mitarbeitern
  • Freelancer-Verträge
  • Beraterverträge
  • Projekt- und Kooperationsverträge
  • Verträge über Onpage und Offpage Optimierung
  • Fulfillment-Verträge
  • Logistikverträge
  • Suchmaschinenoptimierung SEO
  • Wir  unterstützen unsere Mandanten bei der Zertifizierung Ihrer Kunden (z.B.  Trusted Shops)
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