Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Sie wollen ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster eintragen lassen? Wir helfen Ihnen dabei! Das  Gemeinschaftsgeschmacksmuster ähnelt dem Design. Es erhält jedoch Schutz für die gesamte europäische Gemeinschaft. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann nur für dieses Gebiet eingetragen oder übertragen werden.

 

Wie erfolgt die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters?

Sie können ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO online anmelden. Dies ist der schnellste Weg. Eine Anmeldung kann aber auch  per Fax, auf dem Postweg  beim EUIPO vorgenommen werden.

Unser Tipp: Eine Anmeldung per Fax beim EUIPO ist nicht zu empfehlen, da die Übertragungsqualitätmeistens zu schlecht ist.

Wichtig ist: Sie müssen zusammen mit dem Antrag auf Eintragung die Zahlung der Gebühren leisten. Achten Sie auf eine deutliche Wiedergabe des Geschmacksmusters. Als Wiedergabe können Sie beispielsweise eine grafische Darstellung oder eine Fotografie wählen.

 

Kann man die Priorität eines älteren angemeldeten Geschmacksmusters nutzen?

Sie können die Priorität eines älteren nationalen Designs oder Geschmacksmuster in Anspruch nehmen. Dies muss innerhalb von sechs Monaten nach der Erstanmeldung erfolgen.

 

Was ist eine Sammelanmeldung?

Handelt es sich um eine Warenart können Sie eine unbegrenzte Anzahl an Gemeinschaftsgeschmacksmustern in einer Anmeldung zusammenfassen.

 

Wie viele Ansichten meines Geschmacksmusters benötige ich für die Anmeldung?

Für das Geschmacksmuster müssen Sie mit Ihrer Anmeldung mindestens eine Ansicht übermitteln. Maximal können Sie sieben Ansichten je Geschmacksmuster sowie drei zusätzliche nicht geschützte Ansichten einreichen.

 

Sollte man einen Anwalt mit der Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmuster beauftragen?

Da die Schutzfähigkeit des Gemeinschaftsgeschmacksmusters vom EUIPO nicht geprüft wird, sollten Sie sich bei der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters immer durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Fehler der Anmeldung –  z.B. Widersprüche  in der Darstellung – können später nicht mehr korrigiert werden und führen zur Nichtigkeit.

Zurück zu Design und Geschmacksmuster Weitere Rechtsgebiete
Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner