Designanmeldung

Sie wollen ein Design anmelden & schützen oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster registrieren lassen? Wir übernehmen das für Sie. Unkompliziert und rechtssicher. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

 

Sie wollen ein Design anmelden? Wir übernehmen das für Sie.

Die Eintragung des Designs in das Register erfolgt ohne Sachprüfung. Sie werden daher erst im der Situation einer Verletzung Ihres Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters wissen, ob Ihr Design richtig eingetragen wurde.

Fehler im Rahmen der Eintragung können dann nicht mehr korrigiert werden. Wird das Design z.B. mittels Lichtbildern angemeldet und sind verschiedene Hintergründe zu erkennen, kann es sein, dass Ihr Design nur in dieser Form, mit dem Hintergrund, Schutz genießt. Häufig kommt es auch dazu, dass im Rahmen der Designanmeldung mehrere Perspektiven abgebildet werden, die bei  genauer Betrachtung  widersprüchlich sind. Kann das Gericht dies nicht durch Auslegung korrigieren, ist das Design nichtig und der Prozess verloren.

Unser Tipp: Gehen Sie daher keine unnötigen Risiken ein und lassen Sie Ihr Design durch einen Anwalt für Designrecht und  Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen und anmelden.  So haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster auch wirklich einen Wert hat und nicht nur eine wertlose Registereintragung darstellt.

 

Wofür kann man ein Design oder eine Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden?

Sie können ein deutsche Design für zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, der Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe oder seiner Verzierung ergibt, anmelden. Neben Designs können auch Erzeugnisse geschützt werden. Ein Erzeugnis ist jeder industriell oder handwerklicher Gegenstand, einschließlich der Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie Einzelteile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen.

 

Was geht nicht?

Als Design können Sie beispielsweise nicht schützen lassen:  Allgemeine Formelemente (z.B. einfache geometrische Formen), Ideen und Motive. Nur konkrete Gestaltungsformen sind schützbar.

Voraussetzung ist immer eine ästhetische Funktion. Damit ist auch klar, dass Gestaltungsformen, die allein technisch bedingt sind (z.B. Kühlrippen eines Motors) nicht mit Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmustern geschützt werden können.  Bei technischen Gestaltungen ist aber immer an ein Gebrauchsmuster und/oder Patent zu denken.

 

Wann ist ein Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster neu (Neuheit und Eigenart)

Neuheit eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters  liegt vor, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Fachkreise dürfen keine Kenntnis erlangen. Entscheiden für die Neuheit ist, dass der ästhetische Gesamteindruck des Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters neu ist.

Unser  Tipp: Wenn Sie ein Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden wollen, vermeiden Sie jegliche Offenbarungshandlungen (Internet, Messe, etc.) bis das Design angemeldet ist..

 

Was  kann ich machen, wenn ich das Design schon offenbart habe?

Haben Sie Ihre Produkte schon vor der Anmeldung angeboten und/oder im Internet und auf Messen präsentiert, so kann Ihnen vielleicht die sogenannte Neuheitsschonfrist helfen. Im Designrecht gilt eine  Neuheitsschonfrist von 12 Monaten. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Design oder Produkt noch innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Vorstellung beim DPMA anzumelden, ohne dass Ihr Produkt die erforderliche Neuheit verliert.

 

Wie kann man ein Design anmelden?

Sie müssen das Design bei DPMA anmelden. Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden beim EUIPO angemeldet. Sie  können ein Design auch als Sammelanmeldung anmelden.  Der Schutz entsteht mit erfolgreicher Eintragung. Das Design ist maximal 25 Jahre geschützt.

Unser Tipp: Die Eintragung des Designs bei DPMA erfolgt ohne Sachprüfung. Die Berechtigung an einem Design sowie die Frage, ob wirklich Schutz besteht, sind allein Gegenstand etwaiger Verletzungsverfahren vor Gericht. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen die Anmeldung durch einen Anwalt für Designrecht und Fachanwalt prüfen.

 

Wie kann man ein Gemeinschaftgeschmacksmuster anmelden?

Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann für das Gebiet der Europäischen Union beim EUIPO angemeldet werden. Die Anmeldung kann direkt bei EUIPO oder beim DPMA eingereicht werden.

 

Welche Kosten entstehen bei einer Designanmeldung und/oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster?

Das DPMA berechnet für eine elektronische Einzelanmeldung 60,00 €. Eine elektronische Sammelanmeldung mit 15 Designs kostet 90,00 €. Die Onlineanmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters kostet 350,00 € beim EUIPO.

 

 

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