DSGVO Datenschutzerklärung

Sie benötigen eine Datenschutzerklärung nach DSGVO für Ihre Website, Ihre Onlineshop, Blog oder Youtube-Kanal? Erfahrene Fachanwälte für IT-Recht und Medienrecht beraten Sie in Münster und bundesweit. Wir erstellen die passenden Muster und Datenschutzerklärungen. DSGVO konform. Wenn Sie personenbezogene Daten über Ihre Website oder eine Onlineshop erheben, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO.

Typische Fälle der Datenerhebung sind:

  • Kontaktformular
  • Bestellformular
  • Newsletter

Aber auch:

  • Google Analytics oder andere Analyse-Tools
  • Cookies
  • Social Media Plugins
  • Affiliate Programme

Zum Zeitpunkt der ersten Erhebung muss der Verantwortlicher (Betreiber der Website oder des Onlineshops) aktiv über die Verarbeitungsvorgänge informieren. Der Betroffene soll erfahren, dass Daten von ihm verarbeitet werden.

 

Was muss in eine Datenschutzerklärung?

Grundsätzlich muss über sämtliche Datenverarbeitungsprozesse, welche mit dem Besuch der Website oder des Onlineshops verbunden sind, belehrt werden. Der Inhalt der Belehrung ergeben sich aus Art. 13 und 14 DSGVO.

Es sind grundsätzliche folgende Angaben zu machen:

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
  • gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (10-Personen-Regel!)
  • die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
  • wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO beruht: Angabe der berechtigten Interessen
  • Speicherdauer und Angabe der Kriterien
  • Angabe der Betroffenenrechte: Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
  • Bei Einwilligung: Hinweis auf das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
  • Datensicherheit
  • Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

 

Welche zusätzlichen Angaben müssen in eine Datenschutzerklärung nach DSGVO?

Werden die Daten an Dritte und/oder an Dritte außerhalb der EU weitergegeben, sind ergänzend folgende Angaben zu machen:

  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
  • gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.

Hinzu kommt: Ist die Weiterverarbeitung beabsichtigt, müssen der betroffenen Person ggf. die Zwecke der Weiterverarbeitung und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung gestellt werden.

Zu beachten ist, dass über jeden Prozess informiert werden muss. Häufig werden daher noch Angaben in Bezug auf folgende Punkte zu ergänzen sein:

  • Cookies
  • Analyse-Tools
  • Social Media Plug-ins
  • Kontaktformular
  • Bestelldaten
  • Newsletter

 

Wir beraten Sie zum Datenschutzrecht

Sie haben Fragen zum Datenschutzrecht oder benötigen eine Datenschutzerklärung nach DSGVO für Ihren Onlineshop, Ihre Website, Blog oder Youtube-Kanal? Wir beraten Sie bundesweit und erstellen für Sie individuelle Datenschutzerklärungen, welche die Datenverarbeitungsvorgänge auf Ihrer Website DSGVO-konform wiedergeben. Profitieren Sie von unserer Spezialisierung als Fachanwälte für IT-Recht und Medienrecht und sprechen Sie uns an.

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