Wenn Sie bereits Inhaber einer Marke sind oder eine Marke angemeldet haben, ist die Markenüberwachung, Pflege und Verwaltung Ihrer Marke wichtig. Zu einer Markenverwaltung gehört die Verlängerung der Marke und des Markenschutzes und ggf. die Löschung nicht mehr benötigter Marken. Häufig ist auch eine Übertragung der Marke nötig. Markeninhaber sollten Ihre Marke zudem überwachen lassen, um auf Markenverletzungen mit einem Widerspruch oder eine Abmahnung zeitnah reagieren zu können.
Warum ist eine Markenverwaltung wichtig?
Damit Sie den Schutz Ihre Marke erhalten, sollten Sie auf eine ordentliche Markenverwaltung achten. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Marken rechtzeitig verlängern. Stehen Änderungen in der Struktur Ihres Unternehmens an, sollten Sie auf eine wirksame und richtige Übertragung der gewerblichen Schutzrechte achten. Hierzu gehört auch eine Teilung der Marke und die Anmeldung von Veränderungen zum Markenregister. Schließlich sollte auch eine Markenüberwachung eingeführt werden.
Schutzdauer einer Marke und Verlängerung
In Bezug auf die Schutzdauer und Verlängerung ist zu differenzieren. Bei einer Marke, die ab dem 14.01.2019 eingetragen wurde, beginnt die Schutzdauer am Tag nach der Anmeldung und endet mit Ablauf des Tages, der nach 10 Jahre später dem Tag der Anmeldung entspricht.
Ein Beispiel: Anmeldung am 20.02.2019 – Schutzende 20.02.2029.
Handelt es sich hingegen um eine Marke, die vor dem 14. Januar 2019 eingetragen wurde, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
Ein Beispiel: Anmeldung am 10.07.2015 – Schutzende am 31.07.2025.
Eine Verlängerung der Marke ist unbeschränkt und theoretisch unendlich möglich. Es ist z.B. möglich, den Markenschutz jeweils um zehn Jahre zu verlängern. Die Verlängerung wird am Tag nach dem Ablauf der jeweiligen Schutzdauer wirksam.
Tipp: Um die Marke zu verlängern, ist es ausreichend, die Verlängerungsgebühr einzuzahlen.
Wann ist die Verlängerungsgebühr für die Marke fällig?
Die Verlängerungsgebühr ist jeweils 6 Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer der Marke fällig und kann binnen dieser 6 Monaten gezahlt werden. Wird die Frist versäumt, ist neben der Verlängerungsgebühr auch Zuschlagsgebühren zu entrichten. Dies ist noch 6 Monate nach Ablauf der Schutzdauer möglich.
Wird der Markeninhaber über den Ablauf der Schutzdauer der Marke unterrichtet?
Grundsätzlich gilt: Das Deutsche Patent- und Markenamt unterrichtet den Markeninhaber in der Regel acht Monate im Voraus über den Ablauf der Schutzdauer. Wichtig ist: Markeninhaber können sich nicht darauf verlassen, dass sie fristgerecht unterrichtet werden. Das DPMA haftet nicht, wenn die Unterrichtung unterbleibt.
Unser Tipp: Es ist daher empfehlenswert, die Fristen zu notieren oder die Marke direkt durch erfahrene Markenanwälte überwachen zu lassen. Werden die Verlängerungsgebühren nicht oder zu spät gezahlt, erlischt die Marke.
Was sind die Kosten einer Markenverlängerung?
Die Kosten einer Markenverlängerung betragen derzeit für eine deutsche Marke 750,00 €, einschließlich drei Klassen. Ab der vierten Klasse wird eine Klassengebühr in Höhe von 260 € für jede weitere Klasse fällig. EInen Überblick über die Gebühren finden Sie beim DPMA. Die Kosten einer Unionsmarke weichen hiervon ab. Sprechen Sie uns gerne an! Wir kümmern uns um die Verlängerung Ihre Marken.
Wie kann ich eine Marke übertragen?
Wenn Sie eine Marke verkaufen wollen, ist eine Übertragung der Marke erforderlich. Die Markenübertragung richtet sich nach § 27 MarkenG, soweit es um eine deutsche Marke geht.
Unser Tipp: Achten Sie auf § 27 Abs. 2 MarkenG. Danach wird bei Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils, dem die Marke zuzuordnen ist, im Zweifel die Marke mit übertragen. Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Marke übertragen möchten, ist dies ebenfalls kein Problem. Dies führt zur Teilung einer Marke. Es entstehen zwei Marken.
Markenüberwachung – was ist zu tun?
Wir empfehlen, dass Sie Ihre Marke regelmäßig überwachen lassen. Es sollte ständig geprüft werden, ob Neueintragung markenrechtlich ähnlich sind und Sie gegen diese vorgehen sollten. Auch die Überwachung des Internets ist wichtig. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Markeninhaber schon bereits nach einer kurzen Google-Recherche auf Markenverletzungen ihrer Marken stoßen.
Die Kosten der Markenüberwachung durch einen Fachanwalt sind überschaubar. Wir bieten Ihnen günstige Pauschalen für eine Markenüberwachung ab 95,00 € zzgl. MwSt pro Marke und Jahr an. Unsere Software kann Markenverletzungen und problematische Anmeldungen Dritter aufspüren. Wir erstellen Ihnen eine Übersicht und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeit auf. Fordern Sie einfach unser Angebot unter Angabe Ihrer Marke an.
Markenverwaltung vom Experten für Markenrecht
Wir bieten Ihnen eine Markenverwaltung durch unsere Anwälte für Markenrecht an. Wir erstellen für Sie Lizenzverträge und Kaufverträge für Ihre Marken, kümmern uns um die Verlängerung Ihrer Marken und melden für Sie Veränderungen zum Markenregister. Wir unterstützen Sie bei der Markenüberwachung und legen Widerspruch gegen Markenanmeldungen ein, die Ihrer Marken entgegenstehen. Des Weiteren sprechen wir im Falle einer Markenverletzung Abmahnungen aus und setzen Ihre Rechte aus der Marke effektiv und wirtschaftlich durch.
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