Novel Food & Functional Food – Zusatzstoffe

Novel Food & Functional Food – Welche Zusatzstoffe sind erlaubt? Als Anwälte für Lebensmittelrecht beraten wir Sie zu sämtlichen Problemen in Bezug auf Zusatzstoffe, Novel Food & Functional Food.

 

 

Rechtlage um Novel Food

Mit „Novel Food“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch neuartige Lebensmittel bezeichnet. Neuartige Lebensmittel sind nach der gesetzlichen Definition der einschlägigen EU-Verordnung alle Lebensmittel, die vor dem 15.05.1997 – unabhängig von den Zeitpunkten der Beitritte von Mitgliedstaaten zur Union – nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und mindestens einer der in der einschlägigen EUR Verordnung aufgezählten Kategorien unterfällt.

 

Was ist die einschlägige Rechtsgrundlage?

Die einschlägige Rechtgrundlage bei der Beurteilung zulässigen Handels mit neuartigen Lebensmitteln, oder eben Novel Food, bildet die VERORDNUNG (EU) 2015/2283 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015, kurz: Novel-Food-Verordnung.

 

Was regelt die Novel-Food-Verordnung?

Die Novel-Food-Verordnung regelt unter anderem das Verfahren zur Bestimmung des Status als neuartiges Lebensmittel, die Anforderungen an das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel und das Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel.

 

Wer oder was ist die EFSA?

EFSA ist eine Abkürzung und steht für die European Food Safety Authority. Bei der EFSA handelt es sich also um die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die EFSA speilt eine zentrale Rolle bei der Bearbeitung der Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung neuartiger Lebensmittel in der EU. Sie führt die erforderliche Risikobewertung im Auftrag der EU-Kommission durch.

 

Wie läuft das Zulassungsverfahren ab?

Grundsätzlich können Lebensmittel ohne vorherige Zulassung in der EU in Verkehr gebracht werden. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn es sich um Novel-Food, also neuartige Lebensmittel handelt. Neuartige Lebensmittel müssen einer gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Wenn Ihre Recherche ergibt, dass ein neuartiges Lebensmittel vorliegt und sich das Lebensmittel noch nicht in der Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel befindet, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Kommission stellen. Einen Sonderfall bildet die bloße Meldung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland.

 

Zulassungsverfahren für Lebensmittel erforderlich?

Bereits zugelassene neuartige Lebensmittel sind in der Unionsliste aufgeführt. Darin aufgelistete Lebensmittel dürfen in der EU in den Verkehr gebracht werden. Befindet sich Ihr Lebensmittel nicht in der Unionsliste können Sie zur Prüfung, ob das Lebensmittel vor dem 15.Mai 1997 in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet worden ist, Informationen über den sog. Novel-Food-Catalogue einholen. Sollten Sie weiterhin Zweifel im Hinblick auf die Einstufung des Lebensmittels als neuartiges Lebensmittel haben, können Sie zu dieser Frage auch die zuständige Behörde konsultieren (sog. Konsultationsverfahren).

 

Rechtslage um Functional Food

Mit „Functional Food“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch funktionelle Lebensmittel bezeichnet. Darunter fallen beispielsweise probiotische Lebensmittel, wie Joghurts mit zugesetzten Bakterienkulturen oder Lebensmittel, denen Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt werden, wie Müsli-Riegel mit Vitaminen oder Milch mit Calcium.

Functional Food ist daher von Nahrungsergänzungsmitteln abzugrenzen. Nahrungsergänzungsmittel sind gemäß § 1 Abs.1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung, kurz: NemV, Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.

 

Was ist die einschlägige Rechtsgrundlage?

Funcional Food taucht unter dieser Bezeichnung noch in keiner Rechtsgrundlage auf. Es gelten jedoch selbstverständlich auch hier die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Da den Zusätzen in der Werbung oftmals eine positive Wirkung auf den körperlichen Organismus nachgesagt wird, ist insbesondere die Health-Claims-Verordnung, kurz: HCVO zu berücksichtigen.

 

Was regelt die HCVO?

Die HCVO regelt die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Werbung. Es gilt hier das Verbotsprinzip. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten sind, es sei denn, sie sind in der Liste der erlaubten Health-Claims zu finden.

 

Rechtslage um Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe Stoffe mit oder ohne Nährwert, die in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet werden und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt werden, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.

 

Was ist die einschlägige Rechtsgrundlage?

Die einschlägige Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.

 

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe?

Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe regelt insbesondere die Zulassung, Verwendung und Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen.

 

Risiken beim Vertrieb von Novel Food & Functional Food

Bei einem Verstoß gegen die lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Novel-Food-Verordnung, der Vorschriften der HCVO oder der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerbern. Dabei kommt es auch auf die Verantwortlichkeit des Anbieters an

Gegenstand von Abmahnungen im Lebensmittelrecht sind regelmäßig fehlerhafte Etiketten oder Kennzeichnungen.  Eine typische Abmahnung aus diesem Bereich finde.n Sie z.B. hier: Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. – Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Werbung

 

Einschreiten der zuständigen Behörden

Zudem werden die zuständigen Behörden der Bundesländer aktiv, wenn Sie von lebensmittelwidrigem Verhalten erfahren. Sie sind auch für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Union, wie der Novel-Food-Verordnung, der HCVO oder der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zuständig. Das ergibt sich aus dem Lebensmittel- und Futtergesetzbuch, kurz: LFGB.

Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit haben die zuständigen Behörden durch regelmäßige Überprüfungen und Probennahmen davon zu überzeugen, dass die Vorschriften eingehalten werden (vgl. § 39 LFGB).

 

Unsere Leistungen in Bezug auf Novel Food & Functional Food

 Wenn Sie eine Prüfung Ihrer Produkte in Bezug auf die Zulassung und Verkehrsfähigkeit benötigen oder sogar schon eine Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Senden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir unterstützen Sie zudem bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Sprechen Sie uns an!

Auch in Fällen behördlicher Beanstandungen, Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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