Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. – Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Werbung

Aktuell wurde uns eine Abmahnung von dem Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. aus München vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, der Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln habe wettbewerbswidrig geworben.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung des Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. aus München erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Wettbewerbsrecht nutzen. Wir kennen die Abmahnung und können Ihnen eine optimale Vertretung anbieten. Für eine kostenlose Ersteinschätzung übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. – worum geht es?

Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. hat sich nach seiner eigenen Aussage das Ziel gesetzt, den unlauteren Wettbewerb in alle Erscheinungsformen im Zusammenwirken mit Behörden und Gerichten zu bekämpfen. Es wird behauptet, dass der Verein mittlerweile seit über 50 Jahren umfangreich tätig ist. Wichtig ist, dass der Verein darauf hinweist, dass dem Verband bzw. angeschlossen Mitgliedsverbänden eine erhebliche Anzahl von Gewerbetreibende angehöre, die auf demselben Markt wie der Adressat der Abmahnung tätig sind. Dies ist rechtliche Voraussetzung für eine Klagebefugnis des Vereins und wäre in einem Gerichtsverfahren zu überprüfen. Nachweise werden im Rahmen der Abmahnung nicht vorgelegt.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung vom Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. sind Verstöße gegen die Vorgaben der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) sowie gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) und der Health-Claims VO (VO 1924/2006/EG). Ein Verstoß gegen die Vorgaben stellt gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß dar. Es wird die Zahlung einer Kostenpauschalen in Höhe von 190,40 € gefordert sowie die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung.

 

Vorsicht bei Abgabe einer Unterlassungserklärung!

Es ist grundsätzlich nicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese beinhaltet ein Schuldanerkenntnis und führt zu einer rechtlichen Bindung. Ein Zuwiderhandlung führt zu einer Vertragsstrafe. Übersehen wird dabei, dass die Unterlassungserklärung auch dazu führt, dass sich der Unterzeichner verpflichtet, bestehende Verstöße zu beseitigen. Hierzu zählen z.B. auch Zwischenspeicherungen von Angebotstexten im Internet oder der Rückruf rechtswidrig gekennzeichneter Ware. Wenn Sie daher eine Abmahnung vom Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. erhalten haben, sollten Sie folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Abmahnung nicht ignorieren
  • Fristen beachten
  • Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
  • Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt einholen

Dr. Wallscheid & Drouven – Anwälte für Lebensmittelrecht

Als Anwälte für Lebensmittelrecht mit besonderer Erfahrung im Wettbewerbsrecht kennen wir die Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten oder Health-Claims. Nutzen Sie unsere Erfahrung und übersenden Sie uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung. Weitere Informationen zum Lebensmittelrecht finden Sie unter: Lebensmittelrecht

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