Abmahnung

Haben Sie eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung aus den Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht oder Markenrecht erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

 

Abmahnung nicht ignorieren

Wichtig ist, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Ohne eine Reaktion kann es zu unerwünschten weiteren kostenpflichtigen Maßnahmen der Gegenseite kommen (Klage, einstweilige Verfügung). Ebenso verfehlt wäre es auf der anderen Seite, die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung bindet Sie und/oder Ihr Unternehmen mindestens 30 Jahre lang. Unsere Fachkanzlei aus Münster bietet Betroffenen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung.

Oder übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung einfach über unser Direkthilfeformular oder per E-Mail an info@wd-recht.de oder via Telefax an 0251 / 20 86 80 50. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und klären Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Sie haben Fragen zum Thema Abmahnung? Kontaktieren Sie uns einfach kostenlos und für Sie unverbindlich unter: 0251/20868030.

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung

Laden Sie hier die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt hoch - Wir melden uns umgehend bei Ihnen


Haben Sie Anmerkungen und/oder Fragen zur Abmahnung

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Gesetzte Fristen beachten & Fachanwalt kontaktieren

In der Abmahnung ist Ihnen in der Regel eine sehr kurze Frist von 5-10 Tagen gesetzt worden. Diese Fristen sollten beachtet werden, um weitere Risiken, wie beispielsweise kostspielige gerichtliche Verfahren (einstweilige Verfügung), auszuschließen. Eine Verwarnung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder dem Urheberrecht betrifft eine Spezialmaterie, die in erfahrene Hände gehört. Aufgrund sich ständig ändernder Rechtsprechung sollten Sie einen Fachanwalt beauftragen, der über erhebliche Erfahrungen in diesem Bereich verfügt. Unsere Rechtsanwälte / Fachanwälte haben bereits tausendfach Mandanten in Abmahnungsfällen in Münster und bundesweit verteidigt. Wir kennen die Gegner in der Regel bereits und können Ihnen so eine optimale Vertretung anbieten.

Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten (unter 0251-20 86 80 30 oder über Direkthilfe)
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
  • Überprüfung hinsichtlich der Gefahr weiterer Abmahnungen
  • Vorbeugende Reaktion bei Gefahr von Folgeabmahnungen

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven aus Münster vertreten seit 2007/2008 mehrere tausend Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht. Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie IT-Recht. Die weiteren Fachanwaltschaften unserer Kanzlei können Sie unter dem entsprechenden Reiter auf unserer Homepage erfahren.

 

In welchen Bereichen werden Abmahnungen ausgesprochen?

In folgenden Bereichen werden typischerweise Abmahnungen ausgesprochen:

 

Abmahnung Urheberrecht

Im Rahmen einer Abmahnung im Urheberrecht geht es in der Regel um Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken, wie z.B. Bildern (Lichtbilder/Fotos), Texten (wie z.B. Content von Websites), Computerprogrammen oder auch Werken der angewandten Kunst. Im Rahmen einer Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzung fordert der Rechteinhaber unter Zuhilfenahme seines Rechtsanwaltes die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. In der Regel wird im Rahmen der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zudem ein Auskunfts- und Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Das Urheberrecht ist im UrhG geregelt.

Der Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung kann im Rahmen der sogenannten Lizenzanalogie berechnet werden und ist Tatfrage, d.h. am konkreten Sachverhalt zu ermitteln. Bei Streitigkeiten Lichtbilder betreffend ist die Schadensersatzberechnung nach der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing) üblich.

Diese Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte wird regelmäßig bei der Berechnung des Schadensersatzes zugrunde gelegt und von den Gerichten in vielen Fällen anerkannt. Können konkrete Lizenzbeträge nachgewiesen werden, die üblicherweise vom Rechteinhaber verlangt und vom Markt auch bezahlt werden, dienen diese Beträge regelmäßig als Grundlage für die Schadensschätzung. Reagiert der Betroffene nicht auf die Abmahnung, so droht eine einstweilige Verfügung und/oder eine Klage. Hierdurch entstehen weitere Kosten. Weitere Informationen zum Urheberrecht finden Sie unter: Urheberrecht.

Kosten einer Abmahnung im Urheberrecht:

Die Kosten einer Abmahnung im Urheberrecht variieren erheblich. Typisch sind Gegenstandswerte (der Wert, welcher der Angelegenheit durch die Gerichte regelmäßig beigemessen wird) zwischen 3.000 € bis 30.000 € und Anwaltskosten zwischen 100,00 und mehreren tausend Euro. Selbstverständlich können die Gegenstandswerte aber je nach Einzelfall auch erheblich nach oben abweichen. Hinzu kommt der jeweilige Schadensersatz zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro. Weitere Informationen zu dem Thema Urheberrecht und Abmahnung finden Sie  unter: Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten? 

 

Sonderfall: Filesharing Abmahnung

Bei einer Verwarnung im Bereich unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing Abmahnung) handelt es sich immer um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung(en). Die Verstöße werden allerdings in Massenverfahren (Massenabmahnungen) durch hierauf spezialisierte Kanzleien (Waldorf Frommer, Daniel Sebastian etc.) im Internet verfolgt. Im Rahmen der Filesharing Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie üblicherweise die Zahlung eines Pauschalbetrages zwischen 300,00 € bis 3.000 € gefordert. Weitere Informationen zur Filesharing Abmahnung finden Sie unter Filesharing Abmahnung.

 

Abmahnung Wettbewerbsrecht

Im Rahmen einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) geht es häufig darum, dass der Betroffene gesetzliche Pflichtangaben nicht erfüllt (veraltetes Widerrufsrecht, Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen, PAngV) und hierdurch gegen das UWG verstößt. Der Vorwurf im Rahmen der Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs lautet hier, der Betroffene handle unlauter und verstoße damit gegen Marktverhaltensregel im Sinne des UWG (Insbesondere § 3a UWG). Im Rahmen der Abmahnung im Wettbewerbsrecht wird in der Regel nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Schadensersatz ist nur selten Gegenstand einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG. Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG geregelt.

Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist es zwingend erforderlich, dass der Verstoß abgestellt und z.B. der Internetauftritt rechtlich abgesichert oder die wettbewerbswidrige Werbung eingestellt wird. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, droht eine einstweilige Verfügung, welche dem Betroffenen per Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Dem Wettbewerber steht es zudem frei, seine Ansprüche aus dem Wettbewerbsverhältnis auch auf dem Klageweg durchzusetzen. Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht finden Sie unter: Wettbewerbsrecht

Kosten einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht:

Die Kosten einer Verwarnung im Wettbewerbsrecht richten sich ebenfalls (wie im Urheberrecht) nach dem Gegenstandswert. Dieser bemisst sich im Wettbewerbsrecht regelmäßig zwischen 10.000 € bis 100.000 € und ist abhängig von der Anzahl und Erheblichkeit der Verstöße, die dem Wettbewerber im Rahmen der Abmahnung vorgeworfen werden. So rechtfertigt ein kleiner Fehler im Impressum in der Regel nicht dieselben Gegenstandswerte wie eine groß angelegte und gleichzeitig wettbewerbswidrige Werbekampange. Wichtig ist, dass im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen regelmäßig möglich ist, die Kosten der Verwarnung im Wettbewerbsrecht zu reduzieren. Weitere Informationen finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht 

 

Abmahnung Markenrecht / Markenverletzung

Eine Abmahnung wegen Markenverletzung wird in der Regel ausgesprochen, wenn der Inhaber einer Marke und/oder geschäftliche Bezeichnung feststellt, dass seine Marke oder geschäftliche Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr ohne Berechtigung durch einen Dritten benutzt wird. In seltenen Fällen reagieren Rechteinhaber mit einer sogenannten Berechtigungsanfrage. Diese stellte ein „Vorstufe“ für die unter Umständen nachfolgende Abmahnung dar.

Wer im Rahmen einer Markenverletzung angeschrieben wird, ohne dass eine Unterlassungserklärung und/oder Rechtsanwaltskosten gefordert werden, kann davon ausgehen, dass es sich um eine Berechtigungsanfrage handelt. In einem solchen Fall sollte unbedingt und äußerst kurzfristig reagiert werden. Gegebenenfalls kann eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Verletzung einer Marke im Vorfeld verhindert werden.

Wurde bereits eine Verwarnung ausgesprochen, gilt es, den Schaden zu begrenzen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte überprüfen, ob die jeweilige tatsächlich verletzt wurde. In den letzten Jahren werden zunehmend auch Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzung ausgesprochen, obwohl die Verletzung der Marke (Wortmarke Wort-/Bildmarke) äußerst zweifelhaft oder schlicht zurück zu weisen ist. Hier kann nur ein Spezialist erkennen, ob tatsächlich eine Markenverletzung gegeben ist. Eine Übersicht der angemeldeten Marken finden Sie in Deutschland z.B. im Markenregister des DPMA. Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: Markenrecht

Kosten der Abmahnung wegen Markenverletzung:

Bei Markenverletzungen bemisst sich die Höhe des festzusetzenden Gegenstandswertes vor allem nach dem Wert der verletzten Marke und der Gefährlichkeit der Verletzung (so genannter Angriffsfaktor). Maßgeblich ist insbesondere die Intensität der Kennzeichenverletzung selbst, also insbesondere der Grad der Verwechslungsgefahr bzw. Rufausbeutung, Aufmerksamkeitsausbeutung, Rufschädigung oder Verwässerung.

Im Markenrecht werden regelmäßig Gegenstandswerte zwischen 25.000 und 250.000 € festgelegt. Regelmäßig können auch hier die Kosten durch außergerichtliche Verhandlungen reduziert werden. Detaillierte Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenrecht.

Wir verfügen über die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen. Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven aus Münster bieten Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Wettbewerbsrecht, Markenverletzung / Markenrecht.

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