Gebrauchsmuster

Sie haben ein Gebrauchsmuster verletzt, eine Abmahnung oder Klage erhalten? Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven beraten Sie in Münster und bundesweit im Bereich des Gebrauchsmusterrechts.  Im Bereich des Gebrauchsmusterrechts bieten wir Ihnen insbesondere folgende Beratung an:

  • Abmahnung wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters
  • Einstweilige Verfügung / Klage wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters
  • Schutzschriften
  • Schadensersatzklage
  • Lizenzvertrag /Know-How-Vertragsrecht

 

Gebrauchsmuster:

Wichtigster Unterschied zum Patent ist die Tatsache, dass das Gebrauchsmuster ohne Sachprüfung der Voraussetzungen Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit, eingetragen wird. Dadurch geht das Eintragungsverfahren sehr schnell. Dies bedeutet aber auch, dass sich unter Umständen erst im Gebrauchsmusterverletzungsverfahren zeigt, ob das Klagegebrauchsmuster zu Recht eingetragen wurde. Unsere Kooperationspartner sind erfahrene Patentanwälte und unterstützen Sie bei der Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters. Sprechen Sie uns an!

 

Sie haben eine Frage zum Gebrauchsmusterrecht?

Ihr Ansprechpartner im gewerblichen Rechtsschutz, Dr. Oliver Wallscheid, LL.M., steht Ihnen jederzeit für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür einfach unser E-Mail Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0251 20 86 80 30

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