Wirtschaftsrecht und Handelsrecht

Im Wirtschaftsrecht gehört zu unserer täglichen Arbeit die rechtliche Beratung von Start-Up-Unternehmen, mittelständischen Unternehmen, Handelsvertretern sowie Aktiengesellschaften zu sämtlichen Fragen des Handelsverkehrs.

Aufgrund unserer besonderen Kompetenz in den Bereichen Onlinehandel und IT bieten wir Ihnen überdies eine fachübergreifende Beratung im Handels- und Wirtschaftsrecht an. Eine erste Einschätzung Ihre Rechtsfrage ist kostenlos und für Sie unverbindlich. Hierzu können Sie uns einfach eine E-Mail an info@wd-recht.de senden. Oder kontaktieren Sie uns über die angegebene Telefonnummer.

 

Handelsrecht

Im Handelsrecht unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Handelsvertreter oder Unternehmen und bei der Absicherung Ihrer Werbemaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie unter: Handelsrecht. Im Handelsrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Kaufverträge, Werkverträge und Dienstleistungen
  • Handelsvertreter, Vertragshändler und Kommissionsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

 

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Unternehmensgründung,
  • Gesellschaftsverträgen
  • Änderung von Gesellschaftsverträgen,
  • Haftung von Geschäftsführern und Vorständen,
  • Compliance-Regeln
  • Datenschutz im Unternehmen

 

Kartellrecht

Im Kartellrecht beraten wir Sie zu sämtlichen Fragen in Bezug auf Wettbewerbsbeschränkungen. Die §§ 18ff. GWB dienen der Kontrolle von Marktteilnehmern, die eine besondere Marktmacht haben. Für eine Marktbeherrschungsvermutung liegt die Schwelle bei 40%. Wir beraten Sie bei kartellbehördlichen Maßnahmen oder zivilrechtlichen Sanktionen.  Wir prüfen Ihre Vertriebswege und ob diese Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Marktteilnehmer kartellrechtswidrig einschränken könnten. Hierzu zählen beispielsweise

  •  gezielte Niedrigpreispolitik
  •  Kopplungspraktiken
  •  Bezugsbindungen
  •  besondere Rabatte
  •  Ungleichbehandlung

Kartellrechtlich problematisch sind meist Fälle der Geschäftsverweigerung, selektive Vertriebssysteme , die Nichtzulassung zu Messen oder Ausstellungen, die Umstellung eines Vertriebssystems, Repartierung und Mangellagen, Zugang zu Netzen und Infrastruktur und Verbänden, unterschiedliche Preislisten, Rabatte und Konditionen, unzulässige Abnehmerbindung.

Ein Verstoß gegen Kartellrecht kann verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und bußgeldrechtliche Folgen haben. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten wir Sie im Kartellrecht insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Bußgeldverfahren nach §§ 81 ff. GWB
  • Schadenersatz, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche nach §§ 32,  33 GWB

Weitere Informationen zum Kartellrecht finden Sie unter: Kartellrecht. Wir sind Ihr Ansprechpartner für sämtliche Rechtsfragen, die sich in Ihrem Unternehmens stellen – Sprechen Sie uns an!

 

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