Abmahnung wegen Designverletzung?

Sie haben eine Abmahnung wegen wegen Designverletzung erhalten? Wir helfen Ihnen bei der Abwehr. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierz können Sie uns die Abmahnung oder Klage via E-Mail oder Fax übersenden. Gerne könen Sie auch unser Direkthilfe-Formular verwenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Als Anwälte für Designrecht kennen wir die Gegner regelmäßig bereits und können Ihnen eine optimale Vertretung anbieten.

Wichtig ist, dass es sich bei Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern immer um ungeprüfte Rechte handelt.  Voraussetzung für den Schutz eines Designs oder Geschmacksmuster ist die sogenannte Neuheit und Eigenart des Designs.

Genau diese  Voraussetzungen prüft das DPMA und EUIPO (Ämter für die Registrierung eines Designs) aber nicht. Es kann daher sein, dass das Design oder Geschmacksmuster im Register eingetragen wurde, obwohl es weder neu ist noch Eigenart aufweist.

 

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Abmahnung Designrecht / Geschmacksmuster – was nun?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Designverletzung erhalten haben, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Achten Sie auf die gesetzten Fristen
  • Unterzeichnen Sie nicht vorschnell die Unterlassungserklärung – Unsere Erfahrung mit Abmahnungen wegen Designverletzung zeigt, dass es in den meisten Fällen an der erforderlichen Neuheit und Eigenart des Designs fehlt, weil die Inhaber Ihre Produkte bereits vorher offenbart haben!
  • Erteilen Sie weder Auskunft noch erstatten Sie vorschnell Abmahnkosten!
  • Nutzen Sie unsere kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend.
  • Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Verletzung eines Designs  finden Sie hier: Abmahnung wegen Designverletzung

Was ist eine Abmahnung wegen Designverletzung?

Eine Abmahnung wegen Designverletzung ist ein rechtliches Schreiben, das einen Vorwurf der Verletzung von Designrechten erhebt. Es wird in der Regel von Rechtsanwalt im Auftrag eines Designinhabers oder Inhabers eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters versendet. Eine Abmahnung erfolgt, wenn der Absender behauptet, dass ein eingetragenes Design (auch Geschmacksmuster genannt) durch ein Produkt oder eine Handlung des Empfängers verletzt wurde. Wir keine Unterlassungserklärung gefordert, handelt es sich meist um eine Berechtigungsanfrage. Auch dann sollte die Frist beachtet werden.

 

Was ist ein Designrecht?

Das Designrecht schützt die ästhetische Gestaltung eines Produkts, wie z. B. Form, Farbe, Konturen oder Muster. Voraussetzung ist, dass das Design beim zuständigen Patent- und Markenamt (in Deutschland beim DPMA) oder einer internationalen Behörde eingetragen wurde.

Inhalte einer Abmahnung wegen Designverletzung

Eine solche Abmahnung enthält typischerweise:

  1. Beschreibung des geschützten Designs
    Angaben zur Eintragung, einschließlich Registernummer und Abbildungen des Designs.
  2. Vorwurf der Verletzung
    Erläuterung, wie das Produkt oder die Handlung des Empfängers das geschützte Design nachahmt oder nachbildet.
  3. Forderungen
    • Abgabe einer Unterlassungserklärung.
    • Zahlung von Schadensersatz oder einer Lizenzgebühr.
    • Übernahme von Rechtsanwaltskosten.
  4. Fristen
    Zeitliche Vorgaben für die Erfüllung der Forderungen, meist sehr knapp bemessen.

 

Wann ist eine Abmahnung wegen Designverletzung berechtigt?

Gemäß § 42 DesignG gilt: Wer entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1 ein eingetragenes Design benutzt (Verletzer), kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten (Verletzten) auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

Die Abmahnung wegen Designverletzung ist berechtigt, wenn das ursprüngliche Design neu ist und Eigenart hat und das neue Muster das ursprüngliche Design verletzt. Betrifft das Design z.B. die Gestaltung eines Produktes und wurde diese Produkt z.B. auf Facebook oder auf einer Messe bereits 2 Jahre vor dem Tag der Anmeldung präsentiert, so wäre die Abmahnung aufgrund der Nichtigkeit des Designs unberechtigt und könnte kostenpflichtig zurückgewiesen werden.

 

Klage wegen Designverletzung oder Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erhalten?

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Klage zugestellt worden, sollten Sie umgehend handeln. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und lassen Sie sich über Ihre Reaktionsmöglichkeiten aufklären.

Unser Tipp: Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Sie können sich daher nicht selbst verteidigen.  Beauftragen Sie daher frühzeitig einen Anwalt für Designrecht.

Sie haben Fragen zu einer Abmahnung wegen Designrecht? Rufen Sie uns an und lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen! Eine erste Einschätzung ist kostenlos.

 

Was tun bei einer Abmahnung wegen Designverletzung?

Ein Design ist kein geprüftes Schutzrecht, zumindest nicht in dem Sinne, dass die zuständige Behörde (z. B. das Deutsche Patent- und Markenamt, DPMA) vor der Eintragung prüft, ob das Design tatsächlich neu und eigenartig ist. Dies hat zwar Vorteile für den Anmelder und Inhaber, da das Verfahren schneller und kostengünstiger ist als bei geprüften Schutzrechten wie einem Patent oder einer Marke. Dies ermöglicht es zwar, Designs sehr schnell und unkompliziert sowie effektiv zu schützen. Dies führt aber gleichzeitig dazu, dass ein eingetragenes Design  nachträglich angefochten und gelöscht werden kann, wenn sich herausstellt, dass es nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (z. B. bei fehlender Neuheit oder Eigenart). Wer ein Design im Rahmen einer Abmahnung durchsetzen möchte, läuft also häufig Gefahr, dass das Design in einem Rechtsstreit als ungültig erklärt wird. Betroffene sollte daher folgende Tipps beachten:

  1. Abmahnung prüfen
    Vergewissern Sie sich, dass die Designrechte tatsächlich verletzt wurden. Ein Anwalt kann die Vorwürfe bewerten.
  2. Kein vorschnelles Handeln
    Unterschreiben oder zahlen Sie nicht ohne rechtliche Beratung, da dies eine Anerkennung des Vorwurfs darstellen kann.
  3. Modifizierte Unterlassungserklärung
    Falls erforderlich, kann ein Anwalt eine abgeänderte Unterlassungserklärung formulieren, die Ihre Interessen schützt.
  4. Prüfung der Rechtmäßigkeit des Designs
    In einigen Fällen ist das eingetragene Design des Abmahners selbst angreifbar, z. B. wenn es nicht die erforderliche Neuheit oder Eigenart besitzt.

Mögliche Konsequenzen bei Missachtung

Wird auf die Abmahnung nicht reagiert, kann der Absender eine einstweilige Verfügung oder Klage einreichen, was die Kosten und rechtlichen Risiken erheblich erhöhen kann. Eine Abmahnung wegen Designverletzung sollte daher stets ernst genommen und mit rechtlicher Unterstützung behandelt werden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Wir kennen diese Fälle und können Ihnen daher eine optimale Beratung und Vertretung in Münster und bundesweit anbieten.

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