IT-Arbeitsrecht

Sie haben Fragen zum IT-Arbeitsrecht? Als Fachanwälte für IT-Recht sowie Urheberrecht und Medienrecht beraten wir Sie gerne. Eine erste Einschätzung und Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Unsere Beratungsschwerpunkte sind insbesondere:

Im IT-Recht:

  • IT-Nutzung als Regelung im Arbeitsvertrag,
  • Private Nutzung von E-Mail, Internet und Handy durch die Arbeitnehner,
  • Überwachung und Kontrolle durch den Arbeitgeber –Video, Durchsuchung des Computers, etc.,
  • Haftung des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen,
  • DSGVO und Homeoffice,
  • DSGVO und Beschäftigtendatenschutz,
  • Bring-your-own-device–Regelungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung,
  • Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer und Arbeitgber,
  • Elektronisches Personalwesen, Personalakte und Datenschutz,
  • IT-Betriebsvereinbarungen,
  • Abmahnung und Kündigung im Zusammenhang mit IT-Nutzung,

Im Urheberrecht:

  • Einsatz von freien Mitarbeitern und Freelancer – Verträge für freie Mitarbeiter,
  • Übertragung von Nutzungsrechten bei Dienstleistungsverträgen,
  • Urheberrechtliche Bezüge zum Arbeitsrecht.

 

Anwalt für IT Recht und IT-Arbeitsrecht:

Häufig finden Sie typische IT-bezogene AGB Klauseln in Arbeitsverträgen. Wir beraten Sie in Bezug auf die Arbeitsverträge für IT-Mitarbeiter oder gestalten Verträge für IT-Freelancer.  Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Klauseln und vertraglichen Regelungen:

  • Vertragsstrafen
  • Datenschutzklauseln und entsprechende Einwilligungen
  • Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • Rückzahlungsklauseln für Ausbildung und Weiterbildung von Arbeitnehmern
  • Internet und Telefonnutzung durch Arbeitnehmer / BYOD-Regelungen

 

Arbeitsrecht für IT Unternehmen

Darüber hinaus beraten wir Unternehmen und Freelancer in Bezug auf die entsprechenden Dienstverträge. Das Arbeitsrecht für IT Unternehmen stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Als Anwälte für IT Recht wissen wir, auf welche Regelungen zu achten ist. Neben der Problematik der Scheinselbstständigkeit von IT-Freelancern, ist die Übertagung von Nutzungsrechten zwingend vertraglich zu regeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Freelancer und freien Mitarbeiter für den Aufraggeber Werke im Sinne des Urheberrechts schaffen. Hierzu kommt es, wenn Software programmiert oder z.B. Texte oder Bilder erstellt werden. Auftraggeber, die Freelancer einsetzen, benötigen in aller Regel IT-spezifische Verträge, um die Risiken mangelhafter Nutzungsrechte auszuschließen. Als Anwälte für IT-Recht beraten wir Sie hierzu in Münster und bundesweit.

Viele Unternehmen beschäftigen aufgrund des Fachkräftemangels in Bezug auf ihre IT externe Dienstleister. Insoweit sind die Vorgaben der DSGVO und des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes) zu beachten. Ein IT-Outsourcing ist zudem häufig unter dem Gesichtspunkt des Betriebsübergangs nach § 613a BGB zu überprüfen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht für IT Unternehmen? Sprechen Sie uns an! Eine erste Einschätzung ist selbstverständlich kostenlos und für Sie unverbindlich.

 

Kontrolle von E-Mails und Internetnutzung durch den Arbeitgeber

Es erreichen uns häufig Anfragen von Arbeitgebern, ob eine Kontrolle der betrieblichen E-Mails oder des Internetzugangs des Arbeitnehmers zulässig ist. Als Anwälte für IT-Recht beraten wir Mandanten zu den Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung, der Kontrolle von betrieblichen E-Mails und der Internetnutzung durch die eigenen Arbeitnehmer.

 

Darf ein Arbeitnehmer den Dienst-PC oder das Dienst-Handy privat nutzen?

Im IT-Arbeitsrecht gilt grundsätzlich: Der Arbeitgeber muss die Privatnutzung von E-Mail und Internet nicht gestatten. Arbeitnehmer dürfen die ihnen von Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (PC, Handy, Laptop) nicht ohne Erlaubnis privat nutzen. Aus Sicht des Arbeitgebers empfiehlt es sich daher, eine private Nutzung nicht zu erlauben. Lässt sich eine private Nutzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht vermeiden oder wurde diese bisher geduldet, sollte auch im Hinblick auf die Vorgaben der DSGVO eine Regelung im Rahnen einer betrieblichen IT-Richtlinie im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung getroffen werden.

Als IT-Anwälte unterstützen wir Sie bei der Regelung der IT, Handy- und E-Mail Nutzung durch Ihre Arbeitnehmer. Wir bieten Ihnen Beratung und Checklisten für die rechtssichere Umsetzung der Internet- und E-Mail-Nutzung in Ihrem Betrieb. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt für IT Recht.

 

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