Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Wir vertreten mehrere tausend Betroffene, die eine Abmahnung wegen unerlaubten „Filesharings“  (Nutzung einer Tauschbörse) erhalten haben.

 

Filesharing Abmahnung? Darum geht es:

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Betroffene habe Urheberrechte verletzt, indem er ein urheberechtlich geschütztes Werk (Musik, Computerspiele oder Filme) in Internet über eine sogenannte Tauschbörse (Filesharing) zugänglich gemacht habe.

Der Betroffene wird im Rahmen des Schreibens darauf hingewiesen, dass die Filesharing bzw. P2P – Netzwerke überwacht werden und über die aufgeführte IP Adresse ein Werk des Rechteinhabers weltweit über eine Tauschbörse (bittorrent) zum Herunterladen angeboten wurde.

In diesem Zusammenhang wird dem Betroffenen im  Rahmen der Abmahnung eröffnet, dass bereits eine Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG beim zuständigen Landgericht durchgeführt wurde. Danach soll die ermittelte IP Adresse zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung dem Adressaten der Filesharing Abmahnung zugewiesen gewesen sein. Typischerweise wird im Rahmen einer Filesharing Abmahnung sodann die Abgabe (Unterzeichnung) einer Unterlassungserklärung  gefordert.  Eine vorbereitete Unterlassungserklärung ist der Filesharing Abmahnung regelmäßig beigefügt. Des Weiteren wird der Adressat der Filesharing Abmahnung aufgefordert, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz zu zahlen. Gleichzeitig wird eine äußerst knapp bemessene Frist gesetzt.

Die abmahnenden Kanzleien fordern in ihrer Abmahnung aufgrund eines illegalen Tauschbörsenangebotes (Filesharing):

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • die Zahlung eines Pauschalbetrages

Das Internet bietet hierzu ein Überangebot mehr oder weniger hilfreicher Ansichten und Tipps versorgt. Für die Betroffenen ist dabei äußerst schwierig, die richtigen Hilfestellungen von falschen Ansichten und Ratschlägen (z.B. in diversen Internetforen) zu trennen.

 

Filesharing Abmahnung erhalten – was ist zu tun?

Bei Abmahnung: Fachanwalt für Urheberrecht kontaktieren! Eine Abmahnung im Urheberrecht ist eine Spezialmaterie. Sie sollten daher spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen.

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Hilfe bei Filesharing Abmahnung – Dr. Wallscheid & Drouven :

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen bundesweit erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als unbedingt nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
  • Überprüfung hinsichtlich der Gefahr weiterer Folgeabmahnungen (typisch bei Top 100 Dateien oder Sampler-Datei, wie z.B. German TOP 100 Single Chart, Bravo Hits)

 

Verhaltenstipps bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings

Hier sind 10 wichtige Verhaltenstipps, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten:

  1. Ruhe bewahren
    Vermeiden Sie Panik. Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, aber nicht jede Forderung ist gerechtfertigt.
  2. Abmahnung genau prüfen
    Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig durch. Achten Sie darauf, wer abmahnt, welchen Rechtsverstoß konkret vorgeworfen wird und welche Fristen gesetzt sind.
  3. Nichts vorschnell unterschreiben
    Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Sie ist oft nachteilig formuliert und bindet Sie übermäßig.
  4. Keine Zahlungen leisten
    Überweisen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag, ohne die Rechtmäßigkeit der Abmahnung geprüft zu haben.
  5. Einen Anwalt konsultieren
    Ziehen Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Urheberrecht hinzu, um die Abmahnung und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten zu prüfen.
  6. Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
    Vermeiden Sie es, direkt mit der abmahnenden Kanzlei Kontakt aufzunehmen. Dies kann Ihre Position schwächen.
  7. Fristen einhalten
    Beachten Sie die gesetzten Fristen, um rechtliche Nachteile wie einstweilige Verfügungen zu vermeiden. Bitten Sie gegebenenfalls um Fristverlängerung, falls nötig.
  8. Alternativen zur Standardunterlassungserklärung prüfen
    Ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die weniger weitreichend ist und Ihre Interessen besser schützt.
  9. Langfristige Maßnahmen ergreifen
    Stellen Sie sicher, dass Ihr WLAN ausreichend gesichert ist, und sensibilisieren Sie alle Haushaltsmitglieder für die Risiken und Konsequenzen von Filesharing.

Mit diesen Tipps können Sie Ihre Position stärken und das Risiko minimieren, dass die Abmahnung zu einer teuren Angelegenheit wird.

 

Unsere Erfahrung:

Wir vertreten mehrere tausend Mandanten im Zusammenhang mit sogenannten Filesharing-Abmahnungen. Eine Übersicht finden Sie unter: Gegner

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