Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Wir vertreten mehrere tausend Betroffene, die eine Abmahnung wegen unerlaubten „Filesharings“  (Nutzung einer Tauschbörse) erhalten haben.

 

Filesharing Abmahnung? Darum geht es:

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Betroffene habe Urheberrechte verletzt, indem er ein urheberechtlich geschütztes Werk (Musik, Computerspiele oder Filme) in Internet über eine sogenannte Tauschbörse (Filesharing) zugänglich gemacht habe.

Der Betroffene wird im Rahmen des Schreibens darauf hingewiesen, dass die Filesharing bzw. P2P – Netzwerke überwacht werden und über die aufgeführte IP Adresse ein Werk des Rechteinhabers weltweit über eine Tauschbörse (bittorrent) zum Herunterladen angeboten wurde.

In diesem Zusammenhang wird dem Betroffenen im  Rahmen der Abmahnung eröffnet, dass bereits eine Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG beim zuständigen Landgericht durchgeführt wurde. Danach soll die ermittelte IP Adresse zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung dem Adressaten der Filesharing Abmahnung zugewiesen gewesen sein. Typischerweise wird im Rahmen einer Filesharing Abmahnung sodann die Abgabe (Unterzeichnung) einer Unterlassungserklärung  gefordert.  Eine vorbereitete Unterlassungserklärung ist der Filesharing Abmahnung regelmäßig beigefügt. Des Weiteren wird der Adressat der Filesharing Abmahnung aufgefordert, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz zu zahlen. Gleichzeitig wird eine äußerst knapp bemessene Frist gesetzt.

Die abmahnenden Kanzleien fordern in ihrer Abmahnung aufgrund eines illegalen Tauschbörsenangebotes (Filesharing):

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • die Zahlung eines Pauschalbetrages

Das Internet bietet hierzu ein Überangebot mehr oder weniger hilfreicher Ansichten und Tipps versorgt. Für die Betroffenen ist dabei äußerst schwierig, die richtigen Hilfestellungen von falschen Ansichten und Ratschlägen (z.B. in diversen Internetforen) zu trennen.

 

Filesharing Abmahnung erhalten – was ist zu tun?

Bei Abmahnung: Fachanwalt für Urheberrecht kontaktieren! Eine Abmahnung im Urheberrecht ist eine Spezialmaterie. Sie sollten daher spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen.

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Hilfe bei Filesharing Abmahnung – Dr. Wallscheid & Drouven :

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen bundesweit erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als unbedingt nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
  • Überprüfung hinsichtlich der Gefahr weiterer Folgeabmahnungen (typisch bei Top 100 Dateien oder Sampler-Datei, wie z.B. German TOP 100 Single Chart, Bravo Hits)

 

Unsere Erfahrung:

Wir vertreten mehrere tausend Mandanten im Zusammenhang mit sogenannten Filesharing-Abmahnungen. Bisher liegen uns u.a. Abmahnungen der folgenden Kanzleien vor:

  • Amann Rechtsanwälte
  • Auffenberg & Kollegen
  • Baek Law
  • Baumgarten Brandt
  • Bente
  • Bindhardt Fiedler Zerbe
  • Breddermann
  • C-S-R
  • CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Daniel Sebastian
  • Denecke von Haxthausen & Partner
  • Dr. Johannes Rübenach
  • FAREDS
  • Fuhrmann Wallenfels
  • Graf von Westphalen
  • Image Law
  • Kanzlei Lutz Schroeder
  • Kenne & Partner
  • Kornmeier & Partner
  • Kruse
  • Lampmann Haberkamm Rosenbaum
  • Lihl
  • Munderloh
  • Negele Zimmel Greuter Beller
  • Nimrod Rechtsanwälte
  • Nümann + Lang
  • RA.Meier
  • Rasch Rechtsanwälte
  • RKA Reichelt
  • Sasse & Partner
  • Schalast & Partner
  • Scheuermann Westerhoff Strittmatter
  • Schiek
  • Schulenberg Schenk
  • Schutt Waetke
  • SKW Schwarz
  • U+C Rechtsanwälte
  • Vahrenwald & Kretschmer
  • Waldorf Frommer
  • We Save Your Copyrights
  • Winterstein
  • Zimmermann & Decker

Eine weitere Übersicht finden Sie unter: Gegner

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