Lizenzvertrag und Vertragsrecht

Sie benötigen einen Lizenzvertrag? Hier geben wir Ihnen einen Überblick, worauf Sie bei einem Lizenzvertrag achten müssen. Wir beraten Sie als spezialisierte Fachanwälte zu den juristischen und wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Lizenzverträgen und Lizenzvereinbarungen. Darüber hinaus beraten und vertreten wird Mandanten zu sämtlichen Fragen aus dem Vertragsrecht mit Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.

Was ist ein Lizenzvertrag?

Mit einem Lizenzvertrag kann der Rechtsinhaber (Lizenzgeber) einem anderen (Lizenznehmer) Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten übertragen. Lizenzen werden typischerweise in folgenden Bereichen vereinbart:

  • Patent
  • Gebrauchsmuster
  • Geschmacksmuster und Design
  • Urheberrecht
  • Marke

Da es keine abschließende gesetzliche Regelung des Lizenzvertrages gibt,  werden Lizenzverträge regelmäßig als individuelle Verträge gestaltet. Der wichtigste Bestandteil ist dabei die Einräumung von Nutzungsrechten. Wir erstellen für unsere Mandanten regelmäßig folgende Lizenzverträge:

  • Markenlizenzverträge
  • Urheberrechtliche Lizenzverträge, z.B. für Lichtbilder, Video- und Audioaufnahmen und Software
  • Lizenzverträge in Bezug auf Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster
  • Patentlizenzen

 

Was sollte bei Abschluss eines Lizenzvertrages beachtet werden?

Zwar sind Lizenzverträge grundsätzlich formlos möglich, allerdings ist aufgrund der strengen Rechtsprechung des BGH zu empfehlen, die Schriftform zu wählen, um im Zweifel Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte nachweisen zu können.

Neben der Einräumung der Nutzungsrechte spielt natürlich die Gestaltung der Lizenzgebühren häufig eine große Rolle. Hinzu treten weitere Vertragspflichten, welche geregelt werden sollten:

  • Pflicht des Lizenzgebers, das lizenzierte Schutzrecht aufrechtzuerhalten und Verwertung zu ermöglichen.
  • Pflicht zur Benutzung, z.B. einer Marke
  • Regelungen für den Fall der Insolvenz
  • Regelungen für den Fall der Beendigung des Lizenzvertrages

 

Welche Lizenzgebühren gibt es?

Da die Parteien im Rahmen der vertraglichen Gestaltung frei sind, können auch die Regelungen der Lizenzgebühren frei gewählt werden. Typische Gestaltungsmodelle in Bezug auf Lizenzierungen sind z.B.:

  • Pauschallizenzen
  • Stücklizenzen
  • Umsatzlizenz
  • Gewinnlizenzen

Wir beraten Sie zu den passenden Lizenzmodellen für Ihre Schutzrechte.

 

Einfache oder ausschließliche Lizenz?

In Bezug auf die Nutzungsrechte sind grundsätzlich zwei Varianten zu unterscheiden. Eine einfache Lizenz oder auch einfaches Nutzungsrecht genannt, erlaubt dem Lizenznehmer die Nutzung des Schutzrechts in einfacher Weise, um den Zweck des Vertrages zu erreichen. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt. Dies ist insbesondere in Bezug auf die Weitergabe von Nutzungsrechten (Unterlizenzen) wichtig. Inhaber einfacher Nutzungsrechte dürfen regelmäßig keine Unterlizenzen erteilen. Der Lizenzgeber hingegen kann neben einem Lizenznehmer auch weiteren Lizenznehmer Nutzungsrechte einräumen.

Benötigt der Lizenznehmer ein exklusives Nutzungsrecht wird in der Regel eine ausschließliche Lizenz vereinbart.  Vorteil ist, dass allein der Lizenznehmer das ausschließliche Nutzungsrecht erhält und kein weiterer Dritter das Nutzungsrecht am Schutzrecht erlangen kann. Der Rechtsinhaber kann das Schutzrechteselbst nicht mehr nutzen.  Es ist aber möglich, einen Selbstnutzungsvorbehalt in die Vereinbarung aufzunehmen.

Darüber  hinaus solle in sämtlichen Lizenzverträgen eine Regelung zu den betroffenen Nutzungen und zwar in räumliche, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht getroffen werden. Hier sind folgende Fragen zu klären:

  • Räumlich: Soll die Lizenz weltweit, europaweit oder nur in Deutschland gelten?
  • Zeitlich: Wie lang soll die Lizenz eingeräumt werden – auf unbestimmte Dauer mit Kündigungsmöglichkeit oder für einen bestimmten Zeitraum`?
  • Inhaltlich:  Soll die Lizenz nur für bestimmte Nutzungsarten (z.B. Nutzung im Internet oder als Printmedium)?

 

Lizenzvertrag? Wir beraten Sie umfassend.

Unsere Fachanwälte beraten Ihr Unternehmen sowohl bei der Überprüfung von Lizenzverträgen, bei der Durchsetzung von Rechten aus Lizenzverträgen als auch bei Beendigung von Lizenzverträgen.

Darüber hinaus erstellen wir individuelle und rechtssichere Lizenzverträge zu sämtlichen gewerblichen Schutzrechten sowie in Bezug auf urheberrechtliche und it-rechtliche Gestaltungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

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