Konkurrenz abmahnen?

Kann man die Konkurrenz abmahnen? Diese Frage wird uns als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht häufig gestellt.  Hintergrund ist die Feststellung, dass ein Mitbewerber wettbewerbswidrig handelt und sich als Konkurrent einen unlauteren Vorteil verschafft.

Verständlicherweise will der Mitbewerber unlauteres Handeln seiner Konkurrenten und Marktbegleiter verhindern. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, wann es Ihnen als Mitbeweber möglich ist, Konkurrenz abzumahnen.

Vorab: Unsere Kanzlei bearbeitet täglich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus sämtlichen Bereichen des Wettbewerbsrechts. Wir bieten Ihnen in diesem Bereich eine hohe Spezialisierung. Als Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht und Urheberrecht kennen wir beide Seiten. In den letzten Jahren sind wir in mehreren tausend wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Angelegenheit und  Auseinandersetzungen beauftragt worden.

Sie wollen gegen einen Konkurrenten wegen unlauterer Geschäftspraktiken, einer Markenverletzung, einer Patentverletzung oder der Verletzung von Urheberrechten vorgehen? In diesem Fall können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung via E-Mail nutzen. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und zeigen Ihnen auf, ob Sie gegen die Konkurrenz oder den Verletzer Ihrer Schutzrechte vorgehen können.

Konkurrenz wegen Wettbewerbsverstoß abmahnen?

In den meisten Fällen wollen sich Mitbewerber gegen ein unlauteres Verhalten ihrer Konkurrenten wehren. Diese verstoßen z.B. gegen gesetzliche Pflichten, bieten gefährliche Produkte an oder behaupten unwahre Tatsachen in Bezug auf das eigene Unternehmen. Den Mitbewerber stellen sich dabei folgende Fragen:

Wann kann ich die Konkurrenz abmahnen lassen?

Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz: Wenn ein Wettbewerbsverhältnis und ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, kann jeder Mitbewerber einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass die Kosten der Abmahnung von der unlauter anbietenden Konkurrenz zu tragen sind.

Was ist ein Wettbewerbsverhältnis?

Ein Wettbewerbsverhältnis liegt immer dann vor, wenn die Konkurrenz  gleiche oder gleichartige Leistungen auf demselben Markt anbietet. Der Maßstab darf dabei nicht zu eng angesetzt werden. Die  Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht tendiert daher zu einem äußert großzügigen Maßstab. Im Ergebnis steht z.B. der Anbieter von Handys in einem Wettbewerbsverhältnis zu einem Anbieter von USB Ladekabeln oder der Hersteller von Kabeln, der nur an gewerbliche Abnehmer verkauft, zu einem Anbieter, welcher nur an Verbraucher verkauft.  Im Internet- und Versandhandel bestehen zudem automatisch deutschlandweiet und/oder weltweite Berührungspunkte.

Was ist ein Wettbewerbsverstoß und wann kann man die Konkurrenz abmahnen?

Ein Wettbewerbsverstoß liegt immer dann vor, wenn gegen Normen des UWG verstoßen wird. Dies können z.B. sein:

  • irreführende Angaben,
  • Verstöße gegen Marktverhaltensregeln
  • Nachahmung von Konkurrenzprodukten
  • Behinderungen des Mitbewerbers

In der täglichen Praxis werden die meisten Abmahnungen  wegen  eines Verstoßes gegen  Vorschriften ausgesprochen, welche das Marktverhalten regeln, § 3a UWG. § 3a UWG erklärt derartige Verstöße gleichzeitig zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und eröffnet so die Möglichkeit, dass Mitbewerber die Einhaltung dieser Vorgaben mittels Wettbewerbsrecht überwachen können. Marktverhaltensregeln sind z.B. in den  folgenden Bereichen zu finden:

  • Regelungen in AGB,
  • Widerrufsbelehrung und Impressum im Onlinehandel
  • Werbung mit Preisangaben
  • Tabakerzeugnisse
  • Lebensmittel
  • Kosmetikprodukte
  • Gesundheitsbereich
  • Berufsordnungen
  • Kennzeichenvorschriften
  • Glücksspiel

Kann ich einen Wettbewerbsverstoß bei einer Behörde melden oder Strafanzeige erstatten?

Eine Strafanzeige ist bei Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht grundsätzlich nicht möglich. In wenigen Fällen können Strafanzeigen parallel zur Abmahnung gestellt werden, wenn der Verstoß gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass eine Strafanzeige aufgrund der regelmäßig lang andauernden Ermittlungsverfahren nicht zu einem schnellen Ergebnis führt. Droht ein wirtschaftlicher Schaden, hilft nur ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen.

Ist eine anonyme Abmahnung möglich?

Eine anonyme Abmahnung ist aufgrund des zwingenden Wettbewerbsverhältnisses nicht möglich. Der abmahnende Wettbewerber muss genannt werden, damit der Abgemahnte die Berechtigung der Abmahnung überprüfen kann. Die Abmahnung ist das Mittel, welches der Gesetzgeber vorgesehen hat. Im Gegenzug bekommt der Abmahnende seine Kosten von der Gegenseite erstattet.

Was kann von der Konkurrenz im Rahmen der Abmahnung verlangt werden?

Wenn ein Wettbewerbsverhältnis und Wettbewerbsverstoß festgestellt werden kann, kann von dem Mitbewerber, der unlauter handelt, insbesondere Folgendes verlangt werden:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung – bei Verstoß muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden, die der abmahnenden Mitbewerber erhält
  • Ausgleich der Kosten der Abmahnung
  • Ggf. Schadenersatz, wenn die unlautere Wettbewerbshandlung zu einem Schaden geführt hat.

Wer trägt die Kosten der Abmahnung?

Die Kosten der Abmahnung muss der Empfänger der Abmahnung tragen, wenn die Abmahnung berechtigt war.

Was sollte man beachten, wenn man einen Konkurrenten abmahnen will?

Wir empfehlen, einen spezialisierten Anwalt, in der Regel einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht, mit der Abmahnung zu beauftragen. Dies hat viele Vorteile und verhindert, dass typische Fehler gemacht werden, die dem Mitbewerber die Durchsetzung seines Anspruchs erschweren. Wir bieten unseren Mandanten seit einigen Jahren eine entsprechende Vertretung und Beratung an.

Der wichtigste Vorteil liegt darin, dass ein Fachanwalt  vor Ausspruch der Abmahnung prüft, ob wirklich ein Wettbewerbsverstoß,  eine Markenrechtsverletzung oder eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des  Gesetzes gegeben ist. Einem Laien und/oder fachfremden Anwalt ist angesichts der umfangreichen Rechtsprechung und Gesetzeslage einen rechtssichere Prüfung und Einschätzung der Risiken aus unserer Sicht kaum möglich.

Welcher Fachanwalt ist der richtige Fachanwalt im Falle einer Abmahnung?

Wir bieten unseren Mandanten sämtliche Fachanwälte die in Bezug auf wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Abmahnungen in Frage kommen. Aus unserer Sicht kann man die Fachanwälte wie folgt zuordnen:

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