Lizenzvertrag & Verlagsrecht

Sie benötigen Beratung im Verlagsrecht, einen Lizenzvertrag oder wollen Nutzungsrechte übertragen? Als Fachanwälte für Urheberrecht sowie IT-Recht beraten wir Sie bundesweit bei der Übertragung und Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten durch Lizenzen und Lizenzverträgen. Darüber hinaus beraten wir Mandanten im Verlagsrecht. Im Urheber- und Verlagsrecht beraten wir Sie insbesondere zu folgenden Lizenzverträgen:

Im Printbereich, insbesondere in Bezug auf Bücher:

  • Autorenvertrag
  • Übersetzervertrag
  • Lizenzvertrag Originalwerk
  • Herausgebervertrag

In Bezug auf Bilder und Fotos

  • Fotografen-/Illustratorenvertrag
  • Nutzungverträge und Nutzungsbedingungen für Lichbilder und Fotos

Im Bereich der  Musik

  • Musikverlagsvertrag
  • Kompositionsauftrag
  • Künstlervertrag
  • Bandübernahmevertrag

Im Bereich Film und Rundfunk

  • Verfilmungsvertrag
  • Drehbuchvertrag
  • Auftragsproduktionsvertrag
  • Koproduktionsvertrag
  • Lizenz- und Vertriebsvertrag
  • Darstellervertrag
  • Vertrag mit Filmschaffenden (freie Mitarbeit)
  • Bühnenaufführungsvertrag
  • Dirigentenvertrag für Gastdirigenten
  • Konzertvertrag

 

Was ist ein Lizenzvertrag?

Mit dem Lizenzvertrag räumt ein Lizenzgeber als Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts einem Lizenznehmer das Recht ein, dieses Nutzungsrecht ganz oder teilweise zu nutzen. Da das Urheberrecht die Tendenz hat, beim Urheber zu verbleiben und eine pauschale Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte nicht möglich ist, sind die einzelnen Nutzungsarten, die übertragen werden sollen, genau und ausführlich in den Vertrag aufzunehmen. Die Rechteübertragung kann zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt werden. Der REchteinahber sollte sich auch Gedanken darüber machen, ob und wie weitgehend er zusätzliche Rechte gewähren möchte (bspw. Unterlizenzierung, Bearbeitung, Verzicht auf die Urheberbenennung…) Unterschätzt aber extrem wichtig ist die genaue Bestimmung  des Gegenstands des Lizenzvertrages. Dieser muss genau umschrieben werden. Gegenstand eines Lizenzvertrages kann jedes Werk (Text, Ton, Videos, Bild, etc) sein.

Im Urheberrecht sollten Lizenzverträge grundsätzlich folgenden Mindestinhalt haben:

  • Parteien des Vertrages
  • Vertragsgegenstandes
  • Umfang der Nutzungsrechte
  • Nutzungsdauer
  • Gebühren
  • Haftung
  • Regelung im Falle der Kündigung

Aufgabe des Anwalts ist es darüber hinaus, den Mandanten über für ihn möglicherweise wichtige, aber unbekannte Bestimmungen des Urheberrechts aufzuklären (bspw. § 40a UrhG) und dessen Interessen als Lizenznehmer oder Lizenzgeber so weit wie möglich zur Geltung zu verhelfen.

 

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