Anwalt für Markenrecht

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.: Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Anwalt für Markenrecht: Wir beraten Sie bei der Anmeldung einer Marke, der Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung und dem Schutz Ihrer bestehenden Marke durch Markenüberwachung und dem Vorgehen bei Markenrechtsverletzungen. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verhandlung von Markenlizenzverträgen und die Verlängerung Ihrer Marke.

 

Markenschutz und Markenanmeldung

Dauerhafter Erfolg ist häufig von der eigenen Marke abhängig. In einem Umfeld mit vielen Mitbewerbern wird die Abgrenzung von den Produkten oder Dienstleistungen der Konkurrenz immer wichtiger. Eine Marke hilft Ihnen dabei, Ihr Angebot zu monopolisieren. Nur Sie dürfen die Marke benutzen, Mitbewerber müssen Abstand halten.

Der Kunde erkennt aufgrund der Marke Ihre Produkte im Marktumfeld wieder. Es entstehen werthaltige Herkunfts- und Qualitätserwartungen. Ihre Produkte und Ihre Dienstleistungen sind dann untrennbar mit Ihrer starken Marke verbunden.

Weitere Informationen zum Thema Markenanmeldung, FAQ und Preise – finden Sie hier. Nutzt die Konkurrenz dennoch Ihre Marke, können Sie Unterlassen und Schadenersatz fordern.

 

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie möchten wissen, ob Ihre Wunschmarke noch frei ist oder beabsichtigen, eine Marke anzumelden? Nutzen Sie unsere kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung und lassen Sie sich ein Angebot erstellen:

Tragen Sie hier den gewünschten Markennamen ein (bei Wort- oder Wort-/Bildmarken)
Tragen Sie hier bitte den Namen des gewünschten Markeninhabers ein
Geben Sie hier Ihre Firma an, wenn eine juristische Person (GmbH, AG, UG) Markeninhaberin werden soll
Hier können Sie Ihr Logo als jpg. Datei hochladen (wenn vorhanden)
Beschreiben Sie hier stichpunktartig die Waren und/oder Dienstleistungen, die Sie unter der Marke anbieten wollen
Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie diese hier eingeben

 

Fachanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. – Ihr Anwalt für Markenrecht

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Ihr Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie IT-Recht. Dr. Wallscheid, LM. ist Partner der Kanzlei und auf das Markenrecht spezialisiert. Darüber hinaus sind bei uns weitere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz im Markenrecht tätig. Als erfahrener Markenanwälte kümmern wir uns um Ihre Marke und helfen Ihnen auch bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung.

Markenrecht ist Kennzeichenrecht und  gehört damit zu den gewerblichen Schutzrechten. Dies ist auch der Grund, weshalb ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz der richtige Ansprechpartner ist.

Das Markenrecht ist in Deutschland im MarkenG und der Markenverordnung geregelt. In Europa gilt für Unionsmarken zudem die Unionsmarkenverordnung. Das Markenrecht ist im europäischen Raum weitgehend harmonisiert. Im Markenrecht ist geregelt, was als Marke (Schutzfähigkeit) schutzfähig ist und welche Schutzhindernisse bestehen. Ein Anwalt für Markenrecht kann Sie hierzu beraten.

 

Vorteile einer Marke:

Die Vorteile einer eingetragenen Marke sind immens. Der Inhaber der Marke erhält ein Ausschließlichkeitsrecht. Dies stellt im Ergebnis ein Monopol in Bezug auf das eingetragene Zeichen dar. War die Anmeldung der Marke erfolgreich, so kann der Inhaber der Marke nach Eintragung der Marke diese uneingeschränkt für die genannten Waren und Dienstleistungen benutzen. Dritte dürfen dies dann nicht mehr. Diese sind von der Nutzung der Marke ausgeschlossen.

Der Inhaber der Marke kann Dritten die Nutzung eines identischen Zeichens für identische Waren verbieten. Übersehen wird dabei häufig, dass der Inhaber der Marke nicht nur gegen identische Zeichen, die für identische Waren  genutzt werden,  vorgehen kann. Tatsächlich kann der Markeninhaber aus seiner Marke auch gegen ähnliche Zeichen vorgehen, die nur für ähnliche Waren verwendet werden. Voraussetzung ist, dass Verwechslungsgefahr besteht.

Wichtig ist: Es gibt zwar keine rechtliche Verpflichtung, eine Marke anzumelden, aber gleichwohl sollte eine Markenanmeldung immer in Betracht gezogen werden, wenn

  • ein Unternehmen unter eine bestimmte Bezeichnung (Marke) auftreten soll oder der Firmenname geändert werden soll oder
  • ein Produkt unter einer bestimmte Bezeichnung angeboten werden soll.

Gerade bei der Neueinführung von Produkten und Produktnamen ist eine Markenanmeldung äußerst sinnvoll. Wird ein Produktname nicht geschützt, entsteht kein Schutzrecht. Dritte können den Produktnamen ohne Weiteres verwenden, Konkurrenten können den Produktnamen selbst als Marke anmelden und den eigentlichen „Erfinder“ von der Nutzung ausschließen.

Da ein Vorbenutzungsrecht außer im Bereich der geschäftlichen Bezeichnungen oder bei Zeichen mit Verkehrsgeltung ausscheidet, besteht ohne Markenanmeldung, die  Gefahr, dass die Verwendung des eigenen Zeichens durch den Mitbewerber verboten wird und aufgeben werden muss. Weitere Infos zu den Vorteilen einer Marken finden Sie unter: Vorteile einer Marke

 

Vorteile bei Markenanmeldung durch einen Anwalt für Markenrecht:

Damit Ihre Markenanmeldung ein Erfolg wird, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt für Markenrecht hinzuziehen. Das DPMA prüft nämlich nicht, ob Ihre Markenanmeldung ältere Marken oder geschäftliche Bezeichnungen verletzt. Auch das Bestehen ähnlicher älterer Marken wird nicht geprüft. Ob Ihre Marke überhaupt schutzfähig ist, wird Ihnen auch erst mitgeteilt, wenn Sie die Anmeldgebühr schon gezahlt haben. Vermeiden Sie typische Fehler bei einer Markenanmeldung.

Aufgrund der Verwechslungsgefahr ist auch wichtig, dass vor der Anmeldung der eigenen Marke nicht nur nach identischen Marken, sondern auch nach ähnlichen Marken recherchiert wird. Nur so kann verhindert werden, dass Sie bereits mit der Markenanmeldung einer  Markenrechtsverletzung begehen und die Marke ggf. wieder gelöscht wird oder sogar eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Um „böse Überraschungen“ zu vermeiden, enpfehlen wir daher, von Anfang an Spezialisten hinzuzuziehen. Wir haben in den letzten Jahren hunderte Marken angemeldet.  Ein Anwalt für Markenrecht meldet für Sie und Ihr Unternehmen rechtssicher die passende Marke an. Als Spezialisten für Markrecht übernehmen wir die Anmeldung in Deutschland, Europa oder in der ganzen Welt.

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz prüfen wir vor Anmeldung einer Marke folgende Punkte:

  • Ist die Marke überhaupt schutzfähig?  
  • Gibt es ältere Marken, die der Anmeldung entgegenstehen könnten (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche)?

 

Eine Marke – was ist das überhaupt?

Gem. § 3 MarkenG sind als Marke schutzfähig rechtliche Zeichen, wie z.B. Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Typischerweise handelt es sich bei einer Marke dabei um einen Begriff, Namen, Firmennamen oder Logo. Voraussetzung ist aber immer, dass das Zeichen geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die häufigsten Formen sind dabei:

  • Wortmarken
  • Wort-/Bildmarken
  • Bildmarken.

Hinzu kommen auch:

  • 3D-Marken
  • Hörmarken und
  • Farbmarken.

Der Markenschutz ist dabei nur ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Gestaltungsformen, insbesondere das Design einer Ware oder Verpackung kann durch Designschutz geschützt werden. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

 

Markenschutz – ein Beispiel:

Ein Beispiel für die verschiedenen Marken: Die Marke „Apple“ genießt als Wortmarke u.a. Schutz für

Klasse(n) Nizza 09:
Ton- und Videoaufzeichnungen, einschließlich bespielte Magnetplatten, Bänder, Bandkassetten und Bandpatronen, Schallplatten und Videoplatten und Aufzeichnungen verschlüsselt in elektrischen, elektronischen, magnetischen oder optischen Geräten; Computer-Software in Form von Musikaufzeichnungen (soweit in Klasse 9 enthalten), einschließlich Software verschlüsselt auf gestanzten Bändern, gestanzten Karten, Magnetplatten, Bändern, Bandkassetten und Bandpatronen, Videoplatten oder in elektrischen, elektronischen, magnetischen oder optischen Geräten; kinematographische Filme; Diapositive

Überdies ist das Apple-TV-Logo  als ist als Wort-/Bildmarke geschützt: https://www.tmdn.org/tmview/trademark/image/WO500000001471032

Die Gestaltung des Iphone war als 3-D Marke geschützt:  https://www.tmdn.org/tmview/trademark/image/CA500000001531764  

 

Wann ist Markenschutz möglich?

Damit ein Zeichen als Marke geschützt werden kann, muss es schutzfähig sein. Bevor wir eine Marke für Sie anmelden, prüfen wir, ob das Zeichen schutzfähig ist.  Wann kann eine Marke eingetragen werden? Die Voraussetzungen des Markenschutzes hängen von der gewünschten Markenform ab.  Bei einer Wort- oder Wort-/Bildmarke ist z.B. entscheidend, dass das Zeichen „Unterscheidungskraft“ hat.  Ein Zeichen kann nur dann als Marke geschützt werden, wenn es geeignet ist, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

 

Welche Schutzhindernisse gibt es?

Ein Anwalt für Markenrecht prüft vor Anmeldung der Marke, ob absolute Schutzhindernisse im Sinne des § 8 MarkenG  bestehen. Ein absolutes Schutzhindernis besteht z.B., wenn die Unterscheidungskraft fehlt, das Zeichen nur aus beschreibenden Angaben besteht (z.B. die Marke „Mineralwasser“ für die Ware „Mineralwasser“), das Zeichen gegen die guten Sitten verstößt, es sich um Staatswappen oder amtliche Prüfzeichen handelt. Auch eine bösgläubige Anmeldung führt zu einem absoluten Schutzhindernis.

 

Marke anmelden? Wir machen das.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Sozietät liegt in der Anmeldung von Marken. Durch die Verwendung professioneller Recherchetools (CEDELEX) bieten wir unseren Mandanten im Rahmen einer Markenrecherche die Möglichkeit, bereits vor der eigentlichen Anmeldung Konflikte in Bezug auf ähnliche Marken und/oder Firmenbezeichnungen zu erkennen.

Unsere Markenanwälte begleiten Sie in Münster und bundesweit professionell auf dem Weg zu Ihrer Marke.

Im Zusammenhang mit Ihrer Markenanmeldung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen:

 

Kosten: Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenüberwachung

Die Anmeldung einer deutschen Marke kostet beim DPMA 290,00 Euro bei einer elektronischen Anmeldung. Erfolgt die Anmeldung in Papierform erhebt das DPMA Gebühren in Höhe von 300,00 Euro. Enthalten ist ein Markenschutz für 10 Jahre. Der Schutz kann beliebig häufig verlängert werden.

Die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG bietet Ihnen die rechtssichere Prüfung und Anmeldung Ihrer Marke zu günstigen Pauschalpreisen an.  Unser Angebot umfasst insbesondere:

  • Individuelle Prüfung der Schutzfähigkeit des gewählten Begriffes
  • Auf Wunsch: Vorabrecherche* bzgl. identischer Wortmarke- und Firmennamen
  • Auf Wunsch: Ähnlichkeitsrecherche*
  • Individuelle Erstellung des passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Beratung und Auswahl in Bezug auf die Markenform (Wortmarke, Bildmarke)
  • Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO (HABM) durch einen Fachanwalt
  • Gesamte Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • Beratung im Zusammenhang mit der Markenanmeldung

*Markenrecherche: Wir recherchieren sämtliche ähnlichen oder identischen Marken in ähnlichen oder identischen Waren- und Dienstleistungsklassen. Darüber hinaus recherchieren wir identische oder ähnliche Firmennamen in den Handelsregistern. Wir erstellen einen detaillierten Bericht und werten diese juristisch aus. Sie erhalten eine Einschätzung des Risikos und können Ihre Marke sicher anmelden, ohne einen Widerspruch oder eine Abmahnung fürchten zu müssen.

Als Anwälte für Markenrecht bieten wir Ihnen natürlich auch die Markenüberwachung an. Die Kosten sind dabei abhängig von der Anzahl der überwachten Marken. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unseren günstigen Pauschalen.

 

Ihre Marke wurde verletzt? Wir klären das.

Sie sind Inhaber eine Marke und stellen fest, dass Ihre Marke z.B. im Onlinehandel auf Amazon oder im Rahmen von Adwords Anzeigen verletzt wird? Dann bieten wir Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung durch spezialisierte Anwälte im Markenrecht.

Wir prüfen Ihre Ansprüche, schätzen die Erfolgsaussichten eines Vorgehens unter wirtschaftlichen Aspekten ein und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und schreiben Sie uns eine E-Mail mit der Register-Nr. Ihrer Marke und der festgestellten Verletzung. Wir melden uns umgehend (und für Sie unverbindlich) bei Ihnen. Zum Schutz Ihrer Marken bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Markenüberwachung
  • Widerspruch gegen und Löschung von gegnerischen Marken
  • Abmahnung, einstweilige Verfügung  und Klage wegen Markenverletzung
  • Löschung markenverletzender Angebote bei Google, Amazon, Ebay & Co.

Schauen Sie nicht untätig zu, wie Wettbewerber mit Ihren Marken Geld verdienen. Setzen Sie Ihre Ansprüche gegen die Konkurrenz durch. Wir unterstützen Sie.

 

Verteidigung bei Markenrechtsverletzung?

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Verteidigung bei Markenrechtverletzungen. Sie haben Markenrechte Dritter verletzt und eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage erhalten? Als Anwälte für Markenrech helfen wir Ihnen in Münster und bundesweit. Wir haben bereits mehrere tausend Abmahnungsfälle bearbeitet und verfügen über die notwendige Erfahrung, um Sie optimal zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage wegen Markenverletzung
  • Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung

 

Markenlizenzverträge vom Anwalt für Markenrecht

Sie wollen eine Marke übertragen oder eine Markenlizenz einräumen? Wir unterstützen Sie dabei. Wir gestalten für Sie Markenlizenzverträge. Wenn Sie selbst einen Lizenzvertrag abschließen wollen, beraten und unterstützen wir Sie. So bleiben Ihre Rechte gewahrt und Risiken werden minimiert.

 

Referenzbeispiele im Markenrecht

Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist ein besonderes Vertrauensverhältnis, welches insbesondere durch die notwendige Diskretion geprägt wird. Die nachfolgenden beispielhaft aufgeführten Referenzen beruhen daher auf der ausdrücklichen Zustimmung der jeweiligen Mandanten.

Die Bezirksregierung Münster (Land NRW) haben wir zum Beispiel im Zusammenhang mit der Anmeldung der Wort-/Bildmarke Wirtschaft & Schule als Partner unterstützt. Der Kreis Steinfurt wurde von unserer Sozietät beispielsweise im Zusammenhang mit der Anmeldung der Marke „Unser Landstrom“ vertreten.

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