Markenanmeldung

Sie wollen eine Marke anmelden? Wir machen das für Sie! Wir übernehmen Ihre Markenanmeldung in Münster und bundesweit. Als Markenanwälte beraten wir Sie individuell auf dem Weg zu Ihrer Wunschmarke.

Eine erfolgreiche und rechtssichere Markenanmeldung beginnt nicht mit dem Ausfüllen von Formularen des DPMA und EUIPO. Eine rechtssichere Markenanmeldung, die Abmahnungen und Schadenersatzforderungen wegen der Verletzung älterer Marken vermeiden und eigene Rechte sichern soll, ist das Ergebnis einer sorgfältigen Vorbereitung und Prüfung. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen einen Festpreis.

Bei uns beraten Sie bei Markenanmeldungen und den zwingenden Vorabrecherchen ausschließlich erfahrene Markenanwälte und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und erfahrener Markenanwalt mit weit über 100 erfolgten Markeneintragungen seit 2011.

 

Aktuell von uns angemeldete Marken:

 

 

Marke noch frei? Jetzt Markenschutz kostenlos und unverbindlich anfragen

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Spezialisierung im Markenrecht und kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit der von Ihnen gewünschten Bezeichnung  (Marke) an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser  Formular. Wir teilen Ihnen kostenlos mit, ob bereits eine identische Marke in den Registern des DPMA und EUIPO existiert und unterbreiten Ihnen ein individuelles und für Sie unverbindliches Angebot für Ihre Markenanmeldung.

 

Warum ist eine Markenanmeldung sinnvoll?

Wenn Sie Ihr Produkt unter einer individuellen Bezeichnung anbieten und keine eigene Marke hierfür haben, können Dritte Ihr Zeichen als Marke anmelden und Ihnen die Nutzung verbieten. Gerade in Bezug auf Produktbezeichnungen gibt es kein Vorbenutzungsrecht (außer die Produktbezeichnung verfügt über eine besondere Bekanntheit).

Ferner gilt:  Benutzen Sie eine Produktbezeichnung, ohne dass dies vorab im Rahmen einer Markenähnlichkeitsrecherche (häufiger Fehler: Es wird nur nach identischen Marken gesucht), recherchiert wurde, besteht das Risiko einer Markenrechtsverletzung. Dies gilt unabhängig davon ob Sie eine Marke anmelden oder nicht.

Wer z.B. eine Produktbezeichnung verwendet, die für einen Dritten markenrechtlich geschützt ist, und dies im Zusammenhang mit ähnlichen oder identischen Produkten macht, begeht eine Markenrechtsverletzung. Gleiches gilt für denjenigen, der seinem Unternehmen einen Namen gibt, welcher ähnlich oder identisch zu einer älteren Marke und/oder Unternehmensnamen ist. Sind die beteiligten Unternehmen in ähnlichen Branchen unterwegs, ist die Gefahr einer Markenrechtsverletzung  – auch ohne eigene Marke – sehr groß. Im Ergebnis ist daher immer zu einer Recherche und im Anschluss zu einer eigenen Marke zu raten.

 

Markenanmeldung als Wortmarke und/oder Wort-/Bildmarke ab 149,00 €*

Als Markenanwälte beraten wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke und führen die Anmeldung für Sie durch. Dabei beinhaltet unsere Beratung regelmäßig folgende Punkte:

  • Individuelle Prüfung der Schutzfähigkeit des gewählten Begriffes
  • Auf Wunsch: Vorabrecherche bzgl. identischer Wortmarke- und Firmennamen (zzgl. 100,00 €)
  • Individuelle Erstellung des passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Beratung und Auswahl in Bezug auf die Markenform (Wortmarke, Bildmarke)
  • Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO (HABM) durch einen Fachanwalt
  • Gesamte Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • Beratung im Zusammenhang mit der Markenanmeldung

Nutzen Sie unsere Möglichkeit der online Markenanmeldung.

 

Markenrecherche und Markenähnlichkeitsreche ab 500,00 €*

Wenn Sie eine Markenähnlichkeitsrecherche durchführen lassen wollen, unterstützen wir Sie hierbei. Wir recherchieren sämtliche ähnlichen oder identischen Marken in ähnlichen oder identischen Waren- und Dienstleistungsklassen. Darüber hinaus recherchieren wir identische oder ähnliche Firmennamen in den Handelsregistern. Wir erstellen einen detaillierten Bericht und werten diese juristisch aus. Sie erhalten eine Einschätzung des Risikos und können Ihre Marke sicher anmelden, ohne einen Widerspruch oder eine Abmahnung fürchten zu müssen.

Wir bieten unseren Mandanten ausschließlich individuelle und maßgeschneiderte Markenschutzpakete. Im Rahmen einer persönlichen Beratung legen wir die für Ihr Unternehmen richtige Markenform fest, melden die Marke für Sie an und begleiten Sie bis zur Eintragung der Marke und darüber hinaus (Markenüberwachung nach Anmeldung). Unser Honorar für die Beratung und Anmeldung einer deutschen Marke beginnt bei 149,00 € zzgl. MwSt. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer oder Unternehmensgründer. Unser Honorar für die Ähnlichkeitsrecherche einer deutschen Marke beginnt bei 500,00 € zzgl. MwSt. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer oder Unternehmensgründer.

Jetzt kostenloses Angebot zur Wunschmarke anfordern:

Tragen Sie hier den gewünschten Markennamen ein (bei Wort- oder Wort-/Bildmarken)
Tragen Sie hier bitte den Namen des gewünschten Markeninhabers ein
Geben Sie hier Ihre Firma an, wenn eine juristische Person (GmbH, AG, UG) Markeninhaberin werden soll
Hier können Sie Ihr Logo als jpg. Datei hochladen (wenn vorhanden)
Beschreiben Sie hier stichpunktartig die Waren und/oder Dienstleistungen, die Sie unter der Marke anbieten wollen
Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie diese hier eingeben

Markenanmeldung – Was sollte man beachten?

Durch eine Markenanmeldung und anschließende Eintragung erlangt die angemeldete Bezeichnung bundesweit, europaweit oder sogar international Markenschutz. Es können

  • Logos (als Bildmarken oder Wort-/Bildmarken),
  • Bezeichnungen und Werbeslogans,
  • Namen und Firmennamen (als Wortmarken),
  • dreidimensionale Marken,
  • Hörmarken,
  • abstrakte Farbmarken und Farbkombinationsmarken,

angemeldet werden. Wenn Sie eine Marke angemeldet haben und diese eingetragen wurde, können Sie als Inhaber der eingetragenen Marke jedem Dritten, der die Marke später nutzt, diese Nutzung der Marke oder eines ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Waren- und Dienstleistungen verbieten.

Eine Markenanmeldung bei DPMA wirkt nicht sonderlich kompliziert. Das formalisierte Verfahren erzeugt den Eindruck, dass auch ein juristischer Laie mit wenigen Formularen eine Marke anmelden kann.

Beachten Sie bitte: Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) überprüft nicht, ob die von Ihnen gewünschte oder angemeldete Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits im Register eingetragen wurde oder z.B. von Dritten als Firma genutzt wird. Das DPMA empfiehlt Anmeldern daher, sich bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung zu vergewissern, dass die gewünschte Marke keine Rechte Dritter verletzt (Ähnlichkeitsrecherche).

Das DPMA weist auch auf die möglichen Konsequenzen hin. So kann es sein, dass gegen die neue Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird die Marke anschließend gelöscht wird. Ferner kann gegen eine Marke, die ältere ähnliche oder identische Marken verletzt, mit Abmahnung oder mit Klagen vor  den Zivilgerichten vorgegangen werden.  Das DPMA empfiehlt daher, eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche vor Anmeldung einer Marke durchzuführen. (Vgl.: https://www.dpma.de/marken/markenrecherche/index.html).

Die Marke ist das Fundament eines jeden modernen Unternehmens und sollte daher mit Sorgfalt gewählt, recherchiert, angemeldet und gepflegt (überwacht) werden. Wir begleiten Sie in Münster und bundesweit auf Ihrem Weg zu einer rechtssicheren Marke. Wenn Sie eine Marke anmelden oder registrieren möchten, sollten Sie unsere Hinweise beachten:

 

Welchen Marken gibt es?

Die üblichen Markenformen in Deutschland und Europa sind Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Bildmarken. Die Wortmarke besteht aus einem Wort ohne Bildelemente. Die Wort-/Bildmarke besteht aus einer Kombination aus Wortelementen und Bildelementen. Die Bildmarke besteht allein aus bildlichen Elementen. Darüber hinaus existieren weitere Markenformen. Unsere Anwälte empfehlen meist die Anmeldung einer Wortmarke. Markenanmelder, die nicht anwaltlich beraten sind, wählen fälschlicherweise häufig eine Wort-/Bildmarke.  Eine beispielhafte Darstellung der Markenforme finden Sie hier:

 

Vermeiden Sie unnötige Risiken und Kosten!

Eine Marke anmelden bzw. schützen zu lassen, ohne dass zuvor eine Markenrecherche (insbesondere Ähnlichkeitsrecherche) durchgeführt wurde, ist äußert risikoreich. Hier finden Sie eine Übersicht über die TOP 10 der Rechtsirrtümer bei Markenanmeldung.  Im Rahmen unserer täglichen Beratungspraxis in Bezug auf Markenanmeldungen stoßen wir häufig auf Angebote (z.B. Markenanmeldung ab 80,00 € ), die diesen Aspekt der Ähnlichkeitsrecherche vor Markenanmeldung völlig ausklammern.

Unser Tipp: Ohne Ähnlichkeitsrecherche sollten Sie keine Marke anmelden lassen.

Was hilft eine Markenanmeldung für „nur“ 80 €, wenn der Inhaber einer älteren und ähnlichen Marke möglicherweise erst nach Jahren der Nutzung, eine kostenpflichtige Abmahnung ausspricht oder sogar Löschungsklage erhebt und die Marke damit zu Fall bringt? Die Kosten einer Abmahnung oder einer Löschungsklage sowie der Schadenersatz, welcher für die unberechtigte Nutzung in der Vergangenheit zu zahlen ist, stehen in keinerlei Verhältnis zu der Ersparnis im Zeitpunkt der Markenanmeldung. Ein vermeintlich günstiges Angebot kann dann sehr schnell sehr teuer werden. Der Imageverlust, wenn das Unternehmen nach Jahren umfirmieren muss oder Kunden im Rahmen einer Rückrufaktion über die Markenverletzung unterrichtet werden müssen, wiegt meist noch schwerer. Eine individuelle Beratung und Betreuung durch einen Fachanwalt.

 

Muss man recherchieren bevor eine Marke angemeldet wird?

Die Antwort ist: JA. Vor einer Markenanmeldung ist es zwingend erforderlich, dass eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche erfolgt. Im Rahmen der Markenrecherche (Ähnlichkeitsrecherche) wird vor Anmeldung der Marke geprüft, ob bereits ähnliche Marken und/oder Unternehmensnamen für ähnlichen Waren- und/oder Dienstleistungen existieren und ob diese Marken der beabsichtigten Anmeldung entgegen stehen könnten.

Unser Tipp: Beachten Sie, dass das DPMA nicht prüft, ob Ihre neue Marke möglicherweise eine ältere Marken verletzen könnte. Sie erhalten auch keinen Hinweis vom DPMA. Es ist daher Ihre Aufgabe sicherzustellen, dass Sie keine älteren Marken verletzen. Für Markenverletzung im Rahmen einer Markenanmeldung haftet der Anmelder zudem verschuldensunabhängig.

Daneben recherchieren wir für unsere Mandanten in den jeweiligen Firmenregistern. Hintergrund ist, dass auch ähnlichen Unternehmenskennzeichen der geplanten Markenanmeldung entgegen stehen könnten.

 

Wie recherchiert man eine Marke?

Die Identitätsrecherche kann der Markenanmelder jederzeit selber ausführen. Hierzu gibt der Markenanmelder den gewünschten Marken- oder Firmennamen beim DPMA oder EUIPO (HABM) in eine Suchmaske ein. Die wichtigere Ähnlichkeitsrecherche können Laien hingegen nicht ohne Hilfe durchführen. Fachkanzleien nutzen hierzu professionelle Recherchetools, wie z.B. SMD CEDELX mit dem wir professionelle Markenähnlichkeitsrecherchen für unsere Mandanten durchführen.

 

Welche Kosten entstehen bei einer Markenanmeldung?

Wenn Sie die Marke selbst und ohne Recherche anmelden möchten, berechnet das DPMA für eine deutsche Marke derzeit bei Onlineanmeldung  290,00 €. Eine Unionsmarke für Europa wird vom EUIPO mit derzeit 850,00 € angegeben. Enthalten ist eine Klasse. Weitere Klassen kosten ab 50,00 €.

 

 

 

*Das Angebot (freibleibend) auf unserer Website richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Unternehmensgründer und Unternehmen und gilt nicht für Verbraucher und Letztverbraucher. Die angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die amtlichen Gebühren der Markenämter sind nicht im Preis enthalten und müssen gesondert entrichtet werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB und Datenschutzbedingungen.

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