Patentrecht

Sie benötigen Hilfe im Patentrecht? Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven beraten Sie in Münster und bundesweit im Bereich des Patentrechts / Gebrauchsmusterrechts

  • Abmahnung wegen Patentverletzung
  • Einstweilige Verfügung / Klage wegen Patentverletzung und Patenberühmung
  • Schutzschriften
  • Patentverletzungsklage
  • Schadensersatzklage wegen Patentverletzung
  • Patentlizenzvertrag /Know-How-Vertragsrecht

 

Patentschutz:

Patentschutz erlangen in der Bundesrepublik deutsche Patente sowie europäische Patente. Das Patent gibt dem Patentinhaber ein umfassendes Recht. Der Patentinhaber kann seine Erfindung selbst verwerten, er kann Lizenzen vergeben und/oder gegen Dritte vorgehen, welche die geschützte Erfindung gegen seinen Willen nutzen.  Schutzvoraussetzungen sind: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Unsere Kooperationspartner sind erfahrene Patentanwälte und unterstützen Sie bei der Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters. Sprechen Sie uns an!

 

Patentrecht:

Das Patentrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Patentschutz erlangt werden kann. Ein Anwalt für Patentrecht hat zu klären, ob eine Erfindung im Sinne des PatG vorliegt, diese Erfindung neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Die Erfindung ist dabei Grundvoraussetzung für ein Patent.  Das Ergebnis der Entwicklung muss zum Gebiet der Technik gehören.

 

Sie haben eine Frage zum Patent oder zum Gebrauchsmuster?

Ihr Ansprechpartner im gewerblichen Rechtsschutz, Dr. Oliver Wallscheid, LL.M., steht Ihnen jederzeit für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür einfach unser E-Mail Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0251 20 86 80 30

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