Wettbewerbsrecht

Anwalt für Wettbewerbsrecht: Sie haben Fragen zum Wettbewerbsrecht? Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten seit über einem Jahrzehnt in Münster und bundesweit Mandanten zu sämtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts.

Die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist Teil unserer Spezialisierung. Des Weiteren setzen wir für unsere Mandanten wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Münster und bundesweit durch. Wir beraten Ihr Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Wettbewerbs und des Werberechts.

Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten? Anwalt für Wettbewerbsrecht hilft!

Als Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir Sie im gesamten Bereich des Wettbewerbsrechts. Bei einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes  zeigen unsere Rechtsanwälte Ihnen Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf, weisen die Abmahnung zurück oder erstellen für Sie rechtssichere Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die Sie nicht weiter binden, als unbedingt erforderlich.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht, falls Sie eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben. Gleichzeitig überprüfen wir Ihre laufenden Werbemaßnahmen, Ihren Internetauftritt oder Ihren Onlineshop, um zukünftige Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes zu verhindern. Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes werden typischerweise in folgenden Fällen ausgesprochen:

  • Abmahnung wegen unwirksamer/wettbewerbswidriger AGB, Widerrufsbelehrung
  • Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben (TMG, Impressum, fehlendes Impressum bei Facebook, Art. 246a und Art. 246c EGBGB)
  • Abmahnung wegen unlauterer Ausnuntzung der geschäftlichen Unerfahrenheit
  • Abmahnung wegen verschleierter Werbung
  • Abmahnung wegen unlauterer Kopplung eines Gewinnspiels mit dem Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen
  • Abmahnung wegen Verunglimpfung / Herabsetzung des Mitbewerbers
  • Abmahnung wegen Anschwärzung
  • Abmahnung wegen unlautere Nachahmung
  • Abmahnung wegen gezielter Behinderung eines Wettbewerbers
  • Abmahnung wegen irreführender Preiswerbung (PAngV)
  • Abmahnung wegen vergleichender Werbung
  • Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes auf Ebay oder Amazon
  • Abmahnung wegen Verstoßes gegen das BDSG-Neu / DSGVO und/oder wegen unzumutbarer Belästigung
  • Abmahnung wegen Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung (§ 3a UWG), ElektroG, Textilkennzeichnung.
  • Abmahnung wegen Verstoßes gegen Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  • Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) oder Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und Health Claim VO

Weitere Informationen finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

Einstweilige Verfügung:

Als Anwälte für Wettbewerbsrecht werden uns besonders häufig einstweilige Verfügungen vorgelegt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens setzen wir die Rechte unserer Mandanten konsequent und effektiv durch. Im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung) werden wir auf Seiten des Antragstellers beispielsweise wie folgt tätig:

  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Rechtssichere Zustellung der einstweiligen Verfügung
  • Abschlussschreiben

Für Antragsgegner sind wir im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung) wie folgt tätig:

  • Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung
  • Kostenwiderspruch
  • Hinterlegung einer Schutzschrift
  • Aufhebungsantrag nach § 927 ZPO
  • Anordnung der Klageerhebung
  • Aufforderung zum Verzicht auf die Rechte aus einer einstweiligen Verfügung

Kommt es zum Hauptsacheverfahren beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit einer

  • Wettbewerbsrechtlichen Klage
  • Klageerwiderung im Wettbewerbsprozess
  • Klage auf Auskunft und Schadensersatz
  • Negativen Feststellungsklage

Wir vertreten Sie zudem im Einigungsstellenverfahren sowie bei der Zwangsvollstreckung.

 

Konkurrenz  abmahnen lassen?

Selbstverständlich vertreten wir als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz – wie für Anwälte in jedem Rechtsgebiet üblich – beide Seiten. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob wir empfehlen können, einen Konkurrenten abzumahnen. Hintergrund dieser Frage ist meistens die Feststellung eines Anbieters, dass sich ein Mitbewerber einen unlauteren Vorteil verschafft hat, indem er z.B. Kennzeichnungspflichten verletzt, sich an das eigene Amazon Angebot angehängt hat, oder schlicht nicht die notwendigen Pflichtinformationen für Verbraucher vorhält. Weitere Informationen finden Sie unter: Konkurrenz abmahnen?

Grundsätzlich gilt: Liegt ein Wettbewerbsverhältnis und Wettbewerbsverstoß vor, kann jeder Mitbewerber einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Kosten der Abmahnung vom wettbewerbswidrig handelnden Konkurrenten getragen werden müssen.

Wir gehen für unsere Mandanten gegen Verstöße (Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht) vor, sprechen Abmahnungen aus und setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch.

Sie wollen Konkurrenz, einen Wettbewerber, eine Website oder beispielsweise ein fehlerhaftes Impressum abmahnen lassen? Sprechen Sie uns an! Eine erste Einschätzung ist selbstverständlich kostenlos. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung via E-Mail an info@wd-recht.de  oder unser Direkthilfe-Formular.

 

 

 

 

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