Anwalt für Wettbewerbsrecht in Münster

Anwalt für Wettbewerbsrecht: Sie haben Fragen zum Wettbewerbsrecht? Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten seit über einem Jahrzehnt in Münster und bundesweit Mandanten zu sämtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts.

Die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist Teil unserer Spezialisierung. Des Weiteren setzen wir für unsere Mandanten wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Münster und bundesweit durch. Wir beraten Ihr Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Wettbewerbs und des Werberechts.

Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten? Anwalt für Wettbewerbsrecht hilft!

Als Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir Sie im gesamten Bereich des Wettbewerbsrechts. Bei einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes  zeigen unsere Rechtsanwälte Ihnen Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf, weisen die Abmahnung zurück oder erstellen für Sie rechtssichere Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die Sie nicht weiter binden, als unbedingt erforderlich.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht, falls Sie eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben. Gleichzeitig überprüfen wir Ihre laufenden Werbemaßnahmen, Ihren Internetauftritt oder Ihren Onlineshop, um zukünftige Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes zu verhindern. Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes (UWG) werden typischerweise in folgenden Fällen ausgesprochen:

 

UWG-bezogene AbmahnungsgründeSonstige Abmahnungsgründe
Unlautere Ausnutzung der geschäftlichen UnerfahrenheitUnwirksame/wettbewerbswidrige AGB, Widerrufsbelehrung
Verschleierte WerbungFehlende Pflichtangaben (TMG, Impressum, Art. 246a und 246c EGBGB)
Unlautere Kopplung eines Gewinnspiels mit dem Erwerb von Waren/DienstleistungenVerstoß gegen das BDSG-Neu / DSGVO und/oder unzumutbare Belästigung
Verunglimpfung / Herabsetzung des MitbewerbersVerstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
AnschwärzungVerstoß gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), LFGB, Health Claim VO
Unlautere NachahmungVerstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) / Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers
Irreführende Preiswerbung (PAngV)
Vergleichende Werbung
Wettbewerbsverstoß auf Ebay oder Amazon
Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel (§ 3a UWG), ElektroG, Textilkennzeichnung

 

Weitere Informationen finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

Einstweilige Verfügung:

Als Anwälte für Wettbewerbsrecht werden uns besonders häufig einstweilige Verfügungen vorgelegt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens setzen wir die Rechte unserer Mandanten konsequent und effektiv durch. Im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung) werden wir auf Seiten des Antragstellers beispielsweise wie folgt tätig:

  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Rechtssichere Zustellung der einstweiligen Verfügung
  • Abschlussschreiben

Für Antragsgegner sind wir im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung) wie folgt tätig:

  • Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung
  • Kostenwiderspruch
  • Hinterlegung einer Schutzschrift
  • Aufhebungsantrag nach § 927 ZPO
  • Anordnung der Klageerhebung
  • Aufforderung zum Verzicht auf die Rechte aus einer einstweiligen Verfügung

Kommt es zum Hauptsacheverfahren beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit einer

  • Wettbewerbsrechtlichen Klage
  • Klageerwiderung im Wettbewerbsprozess
  • Klage auf Auskunft und Schadensersatz
  • Negativen Feststellungsklage

Wir vertreten Sie zudem im Einigungsstellenverfahren sowie bei der Zwangsvollstreckung.

 

Konkurrenz von einem Anwalt für Wettbewerbsrecht abmahnen lassen?

Selbstverständlich vertreten wir als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz – wie für Anwälte in jedem Rechtsgebiet üblich – beide Seiten. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob wir empfehlen können, einen Konkurrenten abzumahnen. Hintergrund dieser Frage ist meistens die Feststellung eines Anbieters, dass sich ein Mitbewerber einen unlauteren Vorteil verschafft hat, indem er z.B. Kennzeichnungspflichten verletzt, sich an das eigene Amazon Angebot angehängt hat, oder schlicht nicht die notwendigen Pflichtinformationen für Verbraucher vorhält. Weitere Informationen finden Sie unter: Konkurrenz abmahnen?

Grundsätzlich gilt: Liegt ein Wettbewerbsverhältnis und Wettbewerbsverstoß vor, kann jeder Mitbewerber einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Kosten der Abmahnung vom wettbewerbswidrig handelnden Konkurrenten getragen werden müssen.

Wir gehen für unsere Mandanten gegen Verstöße (Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht) vor, sprechen Abmahnungen aus und setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch.

Sie wollen Konkurrenz, einen Wettbewerber, eine Website oder beispielsweise ein fehlerhaftes Impressum abmahnen lassen? Sprechen Sie uns an! Eine erste Einschätzung ist selbstverständlich kostenlos. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung via E-Mail an info@wd-recht.de  oder unser Direkthilfe-Formular.

 

Was wird regelmäßig abgemahnt? Beispiele für Tätigkeit eines Anwalts für Wettbewerbsrecht

Im Folgenden sind zehn typische Beispiele für abgemahnte Verstöße aufgeführt, zusammen mit den entsprechenden abmahnenden Organisationen:

Irreführende Werbung

  • Beispiel: Falsche Angaben über Produkteigenschaften oder Herkunft.
  • Abmahnende Organisation: Z.B. Wettbewerbszentralen, Wettbewerber

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

  • Beispiel: Fehlende oder unklare Grundpreisangaben bei Waren.
  • Abmahnende Organisation: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Wettbewerber

Unzulässige vergleichende Werbung

  • Beispiel: Unfaire Vergleiche mit Produkten von Mitbewerbern.
  • Abmahnende Organisation: Verband Sozialer Wettbewerb e.V., Wettbewerber

Verstöße gegen Informationspflichten im E-Commerce

  • Beispiel: Fehlende Angaben zum Widerrufsrecht oder unvollständiges Impressum.
  • Abmahnende Organisation: Verbraucherschutzvereine, Wettbewerber

Unzulässige Werbeaussagen im Gesundheitsbereich

  • Beispiel: Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ohne wissenschaftlichen Nachweis.
  • Abmahnende Organisation: Verbände (Verband Sozialer Wettbewerb e.V.), Wettbewerber

Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

  • Beispiel: Fehlende oder falsche Angaben zur Zusammensetzung von Textilien.
  • Abmahnende Organisation: Verbände, Wettbewerber, Abmahnvereine

Unzulässige Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • Beispiel: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers.
  • Abmahnende Organisation: Verbraucher, Unternehmen, Wettbewerbszentrale

Diese Beispiele verdeutlichen, dass Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vielfältig sind und von verschiedenen Organisationen verfolgt werden. Unternehmen sollten daher stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten, um Abmahnungen zu vermeiden.

 

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