Influencerin muss Werbung auf Instagram kenntlich machen
In den vergangenen Jahren waren Geschäftstätigkeiten von sogenannten Influencern wiederholt Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Jüngst entschied der insbesondere für Streitsachen wegen unlauteren Wettbewerbs zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe über die Frage, ob bzw. wann eine Influencerin ihre Beiträge in dem sozialen Netzwerk als Werbung kennzeichnen muss (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2020, Az.: 6 U 38/19). …