Erneut wurden wir kontaktiert im Fall einer Abmahnung, die Lubberger Lehment für die Coty Beauty Germany GmbH ausgesprochen haben. Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Verstöße gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht in Bezug auf die Nutzung der Marke TIFFANY.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven hat regelmäßig in Markensachen mit Lubberger Lehment zu tun, da diese für viele Unternehmen (etwa auch für den VW-Konzern, Clarins, Shiseido, etc. ) markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Wir kennen die Abmahnungen von Lubberger und Lehment sowie Coty seit vielen Jahren und vertreten regelmäßig Mandanten in diesen Fällen. Wir kennen das Vorgehen der Gegenseite und können Ihnen daher eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung auf dieser Seite.
Was wird dem Empfänger der Abmahnung seitens Coty Beauty Germany vorgeworfen?
Die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment werfen dem Abgemahnten vor, er habe in seinem Onlineshop bei ebay.de Produkte angeboten, die gegen die Rechte des Coty Konzerns an der EU-Registermarke 151936 „Tiffany“ verstießen. Hierfür ließ die Coty Beauty Germany GmbH einen Testkauf durchführen. Es bestünde eine Verwechselungsgefahr zwischen dem von der abgemahnten Person verwendeten Produktnamen und der Marke „Tiffany“.
Welche Ansprüche macht Lubberger Lehment für Coty Beauty Germany geltend?
Lubberger Lehment fordert für Coty Beauty Germany vom Empfänger der Abmahnung
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- Auskunft zu erteilen über Vorlieferanten des angegriffenen Produkts und über Umsätze, die mit dem Produkt generiert wurden und
- den Ersatz von Rechtsverfolgungskosten in vierstelliger Höhe.
Was ist dem Empfänger einer solchen Abmahnung von Lubberger Lehment zu raten?
Der Empfänger einer solchen oder einer ähnlichen Abmahnung von Lubberger Lehment / Coty sollte sich unmittelbar nach Erhalt des Schreibens Gedanken über die richtige Reaktion machen. Der Versuch, die Sache auszusitzen ist in der Regel nicht von Erfolg gekrönt. Die Gegenseite droht bereits in ihrer Abmahnung mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Gerade im Markenrecht sind Gerichtsverfahren wegen der hohen Streitwerte besonders kostspielig.
Im Normalfall trägt derjenige, der in dem Verfahren unterliegt, die Kosten des Prozesses. Jedoch sollten Abgemahnte nicht vorschnell die Forderungen der Gegenseite erfüllen. Denn häufig ist Abgemahnten nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung für 30 Jahre binden, sondern auch auf die Auskunft über die Produktumsätze häufig Schadensersatzforderungen folgen.
Prüfung von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt
Wir empfehlen, dass umgehend der Kontakt zu einem auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt gesucht wird. Dieser kann die Forderung sowie die Abmahnung von Lubberger Lehment und Coty prüfen und Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen optimal beraten.
Die Vorteile der Beauftragung eines in diesen Fällen versierten Anwalts liegen darin, dass er die in solchen Fällen regelmäßig auftretenden Rechtsprobleme kennt. Auch kann er durch Kenntnis der relevanten Rechtsprechung eine Einschätzung treffen, ob tatsächlich die behauptete markenrechtliche Verwechselungsgefahr vorliegt. Vor allem aber kennen wir aus früheren Mandaten das Verhalten der Gegenseite und ihrer Anwälte. Davon profitieren Abgemahnte bei Vergleichsverhandlungen und Einschätzung des Klagerisikos.
Wir bieten bei markenrechtlichen Abmahnungen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Empfänger eines Abmahnschreibens können hierzu das eingescannte Dokument samt Kontaktdaten per E-Mail an info@wd-recht.de schicken oder über das auf der Website integrierte Direkthilfeformular hochladen. Anschließend meldet sich einer der Anwälte für die kostenfreie Ersteinschätzung bei Markenabmahnungen. Weitere Infos unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten