Abmahnung von BPI S.A. / Shiseido Co Ltd. und Lubberger Lehment wegen Verkauf auf real.de

Diese Woche wurden  wir in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung der BPI (Beauté Prestige International S.A. / Shiseido Co Ltd., ausgesprochen von den Rechtanwälten Lubberger Lehment, beauftragt.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von BPI (Beauté Prestige International S.A. / Shiseido Co Ltd. und Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteischätzung durch einen Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz nutzen. Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail mit der Abmahnung an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular.

 

Worum geht es bei der Abmahnung von Lubberger Lehment?

Ausgangspunkt der Abmahnung von BPI (Beauté Prestige International) S.A. / Shiseido Co Ltd. und Lubberger Lehment ist ein selektives Vertriebssystem, welches die Markeninhaber angeblich vorhalten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die mit den Marken gekennzeichneten Produkte nur in einem Umfeld verkauft werden, welches dem vermeintlichen Image der Produkte entspricht.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist nun der angeblich rechtsverletzende Vertrieb von Produkte der Markeninhaber über die Handelsplattform real.de.

Konkret geht es um die Marken Shiseido, Alaia und Dolce & Gabbana. Bei Real sei der Inbegriff des „Billig-Discounters“, so die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment. Der Vertrieb der Parfums verstoße daher gegen Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV, Art. 15 Abs. 2 UMV.  Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 120.000 € gefordert. Überdies wird Auskunft in Bezug auf die Quellen des Bezuges verlangt. Die Forderung, Bezugsquellen bei bestehenden selektiven Vertriebssystemen offenzulegen, ist eher ungewöhnlich.

 

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung von von Beauté Prestige International S.A. / Shiseido Co Ltd.:

Markenverletzungen im Umfeld selektiver Vertriebssysteme stellen eine Spezialmaterie dar, welche aus unserer Sicht zwingend in die Hände eines versierten Fachanwalts gehört. Wir kennen die Abmahnungen von Lubberger Lehment bereits und haben vielfach über dieses Abmahnungen berichtet. Der Gegner und das Vorgehen ist uns ebenfalls bekannt. Unsere Empfehlung an betroffene Unternehmen:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen einhalten
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben

Unsere Anwälte für Markenrecht und IT-Recht bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung. Wir haben in den letzten Jahren tausende markenrechtliche Abmahnungen bearbeitet. Dr. Wallscheid., LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erfahrener Markenanwalt und Spezialist für markenrechtliche Auseinandersetzungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit. Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

 

 

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