Abmahnung von der Volkswagen AG und Lubberger Lehment

Erneut berichten wir über eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment Rechtsanwälte. Wir kennen diesen Gegner seit einigen Jahren und haben bereits mehrere dieser Abmahnung bearbeitet.

Gegenstand der Abmahnung von der Volkswagen AG und Lubberger Lehment ist regelmäßig die Verletzung  von Markenrechten der Volkswagen AG durch Unternehmen, die Zubehör- oder Ersatzteile für VW-Fahrzeuge oder Fanartikel (Aufkleber, Felgendeckel) anbieten. Waren, die nicht von Volkswagen oder ohne Zustimmung von Volkswagen hergestellt wurden, sind häufig Gegenstand einer markenrechtlichen Abmahnung. Hier kommt es häufig zu einer Abmahnung durch Volkswagen und Lubberger Lehement Rechtsanwälten.

Wir haben in der Vergangenheit mehrfach über diese Abmahnung berichtet:

Volkswagen AG / weitere Abmahnung wegen Markenverletzung „VW im Kreis“

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-lubberger-lehment_081370.html

Wenn Sie eine Abmahnung von Volkswagen und Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Senden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail (info@wd-recht.de) oder Fax. Sie können auch unser Direkthilfe-Formular nutzen.  Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

 

Warum stellt der Verkauf von VW-Aufklebern oder Felgendeckeln eine Markenverletzung dar?

Es dürfte auch rechtlichen Laien klar sein, dass der Verkauf von Produkten, die die Marke VW oder Volkswagen tragen, eine Markenrechtsverletzung darstellen kann, wenn die Ware nicht von Volkswagen stammt und auch nicht mit Zustimmung von VW hergestellt wurde. Das gleich gilt, wenn die Ware zwar von VW stammt oder mit der Zustimmung von Volkswagen hergestellt wurde, aber nicht im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurde. Auch solche Importe können Markenrechte verletzen.

VW-Aufkleber oder Felgendeckel, die praktisch nur aus der Marke bestehen, fallen auch nicht unter die Ausnahmetatbestände des § 23 MarkenG, der für Ersatzteile in engen Grenzen eine Nutzung der Marke auch durch Dritte erlaubt. Ersatzteile können regelmäßig auch unter der Verwendung der Marke angeboten werden, wenn deutlich gemacht wird, dass das Produkt nicht von dem Markeninhaber stammt. Die Rechtsprechung hat bisher als unproblematisch Formulierungen in Ersatzteil-Angebote angesehen, deren Überschriften z.B. wie folgt lauten: „Ersatzteil für VW-Golf..“. Ohne das „für“ bestünde allerdings wieder ein Risiko einer Markenrechtsverletzung. Weitere Informationen zum Thema Benutzung fremder Marken finden Sie unter: Nutzung von fremden Marken und Logos bekannter Autohersteller in der Werbung

 

Wie sollte man auf eine Abmahnung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment reagieren?

Wir empfehlen immer, die Abmahnung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment ernst zu nehmen und einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen.

Weitere Tipps finden Sie unter:

Abmahnung wegen Markenverletzung

und Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie auch unser Direkthilfe-Formular nutzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Die erste Einschätzung der Abmahnung ist natürlich kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und hat sich auf das Markenrecht  spezialisiert. Als Anwälte für Markenrecht beraten wir Sie in Münster und bundesweit.

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