Parfumtester: Abmahnung von Coty Germany GmbH und Lubberger Lehment Rechtsanwälte

Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger Lehment. Wir haben bereits mehrfach in diesen Fällen Mandanten verteidigt. Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment sprechen im aktuellen Fall die Abmahnung im Auftrag der Coty Germany GmbH aus.

Die Coty Germany wendet sich im Rahmen der Abmahnung gegen den Vertrieb von Parfumtestern. Der Vertrieb von Parfumtestern hat die Gerichte in der Vergangenheit vielfach beschäftigt. Der EuGH hat entschieden, dass in diesen Fällen die markenrechtliche Erschöpfung in der Regel nicht greift und der Weitervertrieb von Parfumtestern eine Markenverletzung darstellen kann (EuGH, Urteil vom 03.06.2010 (C-127/09) und Urteil vom 12.07.2011 (C-324/09). Der BGH hat diese Fälle zuvor anders entschieden und keine Markenverletzung angenommen. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich der BGH der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird.

Im vorliegenden Fall geht es um die Verletzung der Marke „Vivienne Westwood“. Exklusive Lizenznehmerin dieser Marke ist die Coty Germany GmbH. Diese fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen der Rechtsanwälte Lubberger Lehment berichtet:

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/kfz-ersatzteilhandel-abmahnung-der-volkswagen-ag-vw

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/markenparfuemverkauf-abmahnung-von-lubberger-lehment-im-auftrag-der-clarins-gmbh/

Reaktion bei Abmahnung von Lubberger Lehement und Coty?

Wir empfehlen den betroffenen Unternehmen, die Abmahnung durch einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen Abgemahnte sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren. Wir raten davon ab, ohne fachanwaltliche Prüfung auf die Abmahnung zu reagieren.  Ein Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren.

Keine Reaktion führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens). Sie sollten daher folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren und beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt / Spezialist für Markenrecht kontaktieren

Markenrecht – Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.Weitere Tipps finden Sie zudem unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner