Markenparfümverkauf: Abmahnung von Lubberger Lehment im Auftrag der Clarins GmbH

Erneut wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Clarins GmbH (ausgesprochen von der Kanzlei Lubberger Lehment) vorgelegt. Gegenstand der vorliegenden Abmahnung wegen Markenverletzung ist der angebliche Vertrieb von Parfüm, welches nicht für die EU bestimmt war/ist.

Ausgangspunkt der Abmahnung war dabei eine sogenannte Grenzbeschlagnahme.  Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment weisen darauf hin, dass die Clarins GmbH Duftwässer herstellt und vertreibt. Es wird auf die Marken EU 5393459 – Azzaro, Thierry Mugler – EU 7297351, Clarins – EU 5394283 verwiesen.

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Clarins GmbH exklusive Lizenznehmerin der vorgenannten Marken sei und von der Markeninhaberin ermächtigt sei, die Rechte aus den Marken im eigenen Namen geltend zu machen. Ferner wird seitens der Rechtsanwälte Lubberger Lehment darauf verwiesen, dass die Clarins GmbH ihre Produkte im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertreibt. Anhand eines Codes sei es möglich, den Lieferweg jedes einzelnen Produktes nachzuvollziehen.

Im Rahmen der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Lubberger Lehment von den Abgemahnten:

  • Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung
  • Auskunft in Bezug auf die Vertriebswege
  • Erstattung der Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von  75.000 €.

Reaktion bei markenrechtlicher Abmahnung:

Wir beraten seit Jahren bundesweit Mandanten, die eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Markenrecht erhalten haben. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und erfahrener Markenanwalt. Dr. Wallscheid ist dabei auf die Bearbeitung markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert und Ihr Ansprechpartner im Markenrecht.

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