Abmahnung von BMW und  KLAKA erhalten? Wir helfen

Wir bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung, wenn Sie eine Abmahnung von BMW und Klaka Rechtsanwälte erhalten haben. Wir kennen die Abmahnungen bereits seit einigen Jahren und vertreten eine Vielzahl von Mandanten, die eine Abmahnung von der BMW AG und Klaka Rechtsanwälten erhalten haben.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Klaka Rechtsanwälten und BMW erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail, Fax oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von BMW und Klaka

In den uns vorliegenden Fällen wird unseren Mandanten die Verletzung einer Marke der BMW AG vorgeworfen. Gegenstand der markenrechtlichen Abmahnungen sind dabei häufig  die sogenannten „M“ Marken der BMW AG. Aber auch die „M“ Farben waren bereits Gegenstand markenrechtlicher Abmahnungen. Überdies wurden häufig Felgendeckel oder Aufkleber, die das BMW Logo tragen, zum Gegenstand von Abmahnungen. Die Abmahnungen richten sich dabei in der Regel gegen Anbieter von Ersatzteilen und Zubehör sowie gegen Händler von Tuningteilen.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist die angeblich markenrechtsverletzende Verwendung der Marke „M“. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die BMW AG seit Jahrzehnten Automobile und automobilbezogene Angebote mit der Bezeichnung „M“ versehe. Es wird darauf hingewiesen, dass die BMW AG in Bezug auf den Buchstaben  „M“ eine entsprechendes Markenportfolio besitze. Allein im Jahre 2018  sei auf 40% der in der EU produzierten BMW Fahrzeuge ein M Logo angebracht gewesen. Das M Logo sei insbesondere als deutsche Wort/Bildmarke geschützt. Die Marke ist unter der Registernummer 2025560 beim DPMA einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass ein ganze Serie mit „M“ Marke zu Gunsten der BMW AG existieren:

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von BMW und Klaka ist die Verwendung des Zeichens „M Power“ für Motorabdeckungen. Es wird eine entsprechende Markenrechtsverletzung gerügt. Im weiteren Verlauf wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung gefordert.  Die Kosten der Abmahnung werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 400.000 € berechnet. Des Weiteren wird umfangreich Auskunft verlangt.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von BMW reagieren?

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz kennen wir den Gegner und das Vorgehen bereits und können Ihnen eine optimale Vertretung anbieten. Unternehmer, die eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten zunächst folgende Verhaltenstipps beachten:

Grundsätzlich sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzten Fristen müssen beachtet werden. Eine eigene Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist nicht zu empfehlen.  Der Rechtsvertreter der  BMW AG ist ein auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierter Anwalt, so dass „Waffengleichheit“ in einem solchen Gespräch nicht gegeben ist.

Unsere Empfehlung: Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zunächst anhand der Umstände des Falls prüfen. Ergibt die Prüfung, dass Ansprüche nicht bestehen, muss der Abmahner die Kosten tragen. Weitere Expertentipps unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Sollte eine Verletzungshandlung vorliegen und die Abmahnung berechtigt sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, wäre das beiliegende Versprechen jedenfalls vor Abgabe zunächst zu modifizieren. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 € muss keinesfalls akzeptiert werden.

Des Weiteren wird häufig übersehen, dass der Gegner auch Auskunft und Schadensersatz verlangen kann. Eine Auskunft muss daher sorgfältig vorbereitet werden. Aufwendungserstattungsanspruch auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 400.000 € ist zu verhandeln, ebenso wie die nachfolgenden Schadenersatzforderungen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Anwälte für Markenrecht

Sie haben eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der Verletzung einer Marke erhalten? Nutzen Sie die Erfahrung eines spezialisierten und erfahrenen Fachanwalts und Anwalts für Markenrecht.

Wir stehen Ihnen gerne zunächst für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Angelegenheiten aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung. Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

Wir haben bereits vielfach über diese Fälle berichtet:

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner