Abmahnung der BMW AG / KLAKA Rechtsanwälte

Erneut wurde uns eine Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte vorgelegt. In dem aktuellen Fall vertreten die Rechtsanwälte Klaka die BMW AG aus München. Gegenstand der Abmahnung der BMW AG ist die Einfuhr / Verkauf von BMW Logos. Es wird behauptet, die Einfuhr der BMW-Logos erfolge ohne Zustimmung der BMW AG und verletze damit die Marken der BMW AG. Es handelt sich um eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung.

Die Rechtsanwälte Klaka fordern im Rahmen der Abmahnung im Auftrag der BMW AG von dem Betroffenen die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft in Bezug auf die Nutzung der Marke. Die Auskunft dient im Markenrecht der Feststellung der Vertriebswege, wenn es sich bei den verkauften Produkten um Plagiate handelt. Des Weiteren ist der Markeninhaber – vorliegend die BMW AG – nach Erteilung der Auskunft durch den Verletzer, in der Lage, den möglichen Schadenersatz zu berechnen.  Im Falle einer mindestens fahrlässigen Markenverletzung  hat der Markeninhaber drei Möglichkeiten seinen Schaden zu berechnen. U.a. kann der Markeninhaber entgangenen Gewinn verlangen oder seinen Schaden anhand einer fiktiven Lizenz berechnen.

 

Reaktion bei Abmahnung durch die BMW AG /Klaka Rechtsanwälte

Wie in sämtlichen Fällen, bei denen es um eine Abmahnung wegen Markenverletzung geht, ist es auch hier erforderlich, die gesetzten Fristen zu beachten.  Ferner sollte die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfte werden.

Im Falle einer Markenverletzung durch den Vertrieb von Plagiaten sollte zudem geprüfte werden, ob ein Regressanspruch gegenüber etwaigen Lieferanten besteht. Ware, die nicht frei verkäuflich ist, könnte rechtsmangelhaft haben. Dem Abnehmer, der eine Abmahnung erhalten hat, stehen daher regelmäßig Schadenersatzansprüche gegen den eigenen Lieferanten zu. Weitere wichtige Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Als erfahrener Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen  Rechtsschutz ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. Ihr Ansprechpartner in Fragen des Markenrechts.

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