Verletzung der Marke „M“ – Abmahnung der BMW AG

Erneut wurden wir in Bezug auf eine Abmahnung der BMW AG, ausgesprochen durch KLAKA Rechtsanwälte, beauftragt. Die Rechtsanwälte KLAKA sprechen Abmahnungen für die BMW AG in Bezug auf die Verletzung der Marke „M“ aus. Die BMW AG ist Inhaberin verschiedener Marken in Bezug auf das Zeichen „M“. So hält die BMW AG die Wort- / Bildmarke „M“ sowie die Wortmarke „M“, welche beispielsweise Schutz in Bezug auf Automobile beansprucht.

 

Was verlangen KLAKA und BMW?

Die Rechtsanwälte KLAKA fordern im Auftrag der BMW AG, die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 400.000 €.  Zur Begründung wird auf den Markenschutz und die im Einzelfall vorliegende Verwechslungsgefahr verwiesen. Voraussetzung für eine Markenverletzung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion, eine markenmäßige Benutzung. Ferner ist erforderlich, dass Verwechslungsgefahr im Rechtssinne vorliegt. Dabei ist die Zeichenähnlichkeit sowie die Ähnlichkeit zwischen den Waren- und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft der Marke zu beurteilen.

In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, ob die Aufnahme des Zeichens „M“, beispielsweise im Rahmen eines Firmennamens oder eines Unternehmenskennzeichen, eine Verletzung der Marke darstellt. Hierbei ist jeder Einzelfall zu prüfen. Zu beachten ist auch, dass im Markenrecht der Prioritätsgrundsatz gilt. Der Inhaber einer jüngeren Marke kann daher nicht ohne Weiteres gegen ein älteres Unternehmenskennzeichen (Firma) vorgehen.

 

Wie sollte man auf eine Abmahnung von KLAKA und BMW reagieren?

Betroffene sollten die Abmahnung weder ignorieren noch die Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben. Wir empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt und Anwalt für Markenrecht überpürfen zu lassen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Spezialisten an. Weitere Infos unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Sie haben Fragen zum Markenrecht  oder Sie suchen einen erfahrenen Markenanwalt? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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