Abmahnung der BMW AG  durch die KLAKA Rechtsanwälte erhalten?

Abmahnung der BMW AG  durch die KLAKA Rechtsanwälte: Die KLAKA Rechtsanwälte mit Sitz in München sprechen Abmahnungen für die BMW AG aus Markenrecht aus. Dem Abgemahnten wird eine rechtsverletzende Nutzung der Marke „M“ für Fahrzeuge vorgeworfen.

Wir kennen den Gegner seit Jahren und können betroffenen Händlern eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

 

Haben Sie eine solche Abmahnung von BMW und KLAKA erhalten?

Die KLAKA Rechtsanwälte fordern für die BMW AG zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem verlangt die BMW AG die Erteilung einer Auskunft nebst Rechnungslegung über Dauer und Umfang der behaupteten Verletzungshandlungen.

Überdies wird zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 400.000 € aufgefordert. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Die Forderung eines Schadensersatzes wird angekündigt und die Anerkennung dieses Anspruches dem Grunde nach verlangt.

 

Was ist bei Abmahnung von BMW und KLAKA zu tun?

Eine Abmahnung aus Markenrecht sollte angesichts der erheblichen Forderungen grundsätzlich nicht „auf die leichte Schulter“ genommen werden. Die gesetzten Fristen müssen unbedingt beachtet werden. Denn nach reaktionslosem Fristablauf droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Ein Klageverfahren ist jedoch mit nicht unerheblichen finanziellen Risiken verbunden, die es in der Regel zu vermeiden gilt.

Nicht ratsam ist es, die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung der Angelegenheit voreilig zu unterschreiben. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat im Falle der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 20.000 € zu zahlen. Eine solch weitreichende Erklärung sollte daher keinesfalls leichtfertig unterzeichnet werden.

Es ist unbedingt ratsam, einen Spezialisten für Markenrecht zu Rate zu ziehen. Dieser kann die Angelegenheit prüfen und sodann ggf. eine für den Abgemahnten günstige –modifizierte – Unterlassungserklärung entwerfen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Wir kennen den Gegner und haben bereits vielfach über diese Abmahnung berichtet! Auch auf anwalt.de haben wir über derartige Fälle berichtet.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Weitere Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Markenrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Richten Sie Ihre Anfrage gerne per Mail an info@wd-recht.de oder kontaktieren uns telefonisch unter 0251 20 86 80 30.

 

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