Als Anwälte für Markenrecht beraten wir regelmäßig Mandanten, die Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen erhalten haben. Insbesondere Fußballvereine wie die Eintracht Frankfurt Fußball AG, vertreten durch die Kanzlei BLUEPORT LEGAL Rechtsanwälte, mahnen in jüngster Zeit verstärkt die Nutzung ihrer geschützten Kennzeichen ab. Betroffen sind dabei insbesondere die Wortmarke „Eintracht Frankfurt“ und die Wort-Bildmarke „Emblem“.
Inhalt der Abmahnung von Eintracht Frankfurt Fußball AG und BLUEPORT LEGAL
In den uns vorliegenden Abmahnungen heißt es regelmäßig:
- Die Eintracht Frankfurt Fußball AG sei Inhaberin der beim DPMA eingetragenen Wort-Bildmarke „Emblem“ (Nr. 015812456) sowie der Wortmarke „Eintracht Frankfurt“ (Nr. 018643792).
- Darüber hinaus genieße die Bezeichnung „Eintracht Frankfurt“ Schutz als Geschäftsbezeichnung und Name gem. § 12 BGB.
- Den Abgemahnten wird vorgeworfen, auf www.kleinanzeigen.de unter Verwendung dieser Kennzeichen Bilder oder Produkte zum Verkauf angeboten zu haben.
- Dies stelle eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr dar und verletze die Markenrechte der Mandantschaft.
- Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Anerkennung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen nach §§ 14, 15 MarkenG.
Rechtliche Einordnung der Abmahnung von Eintracht Frankfurt Fußball AG durch unsere Kanzlei
Der Vorwurf lautet, dass durch die Nutzung des Vereinsnamens und des Vereinswappens Markenrechte verletzt worden seien. Grundsätzlich gilt: Bereits scheinbar alltägliche Handlungen – etwa das Anbieten von Fanartikeln, Trikots oder Abbildungen mit Vereinslogo – können eine markenrechtlich relevante Nutzung darstellen, wenn dies ohne Zustimmung des Markeninhabers geschieht. Entscheidend ist jedoch häufig, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.
- Privatverkauf vs. gewerbliches Handeln: Ein einmaliger Verkauf gebrauchter Fanartikel durch eine Privatperson fällt in der Regel nicht unter den geschäftlichen Verkehr. Anders verhält es sich, wenn regelmäßig und in größerem Umfang Produkte angeboten werden, die mit dem Marken versehen sind, aber nicht von der Markeninhaberin stammen. Ob im konkreten Fall, die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten ist, könne wir als Fachanwälte schnell prüfen.
- Kennzeichenverwendung: Problematisch ist vor allem die Nutzung des Vereinslogos oder der Name „Eintracht Frankfurt“ in einer Form, die den Anschein einer offiziellen Verbindung zum Verein erweckt und die Ware selbst nicht von der Markeninhaberin stammt und auch nicht mit ihrer Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde.
Handlungsempfehlungen der Anwälte für Markenrecht
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, raten wir dringend:
- Keine vorschnelle Unterschrift: Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Diese ist oft weitreichend und kann erhebliche finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen.
- Juristische Prüfung: Wir prüfen für Sie, ob tatsächlich eine markenrechtlich relevante Nutzung vorliegt und ob die geltend gemachten Ansprüche begründet sind.
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Häufig ist es sinnvoll, eine rechtssichere, aber abgeschwächte Erklärung abzugeben, um Ihre Risiken zu minimieren.
- Fristen wahren: Beachten Sie die gesetzten Fristen unbedingt, da ansonsten gerichtliche Schritte (z. B. eine einstweilige Verfügung) drohen können.
Abmahnungen durch die Eintracht Frankfurt Fußball AG sind ernst zu nehmen, sollten aber keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden. Wir, die Anwälte für Markenrecht, stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Markenrecht zur Seite und unterstützen Sie bei der optimalen Verteidigung gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits aus vielen Mandaten:
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kostenlose Ersteinschätzung: Senden Sie uns Ihre Abmahnung zu – ein erfahrener Anwalt für Markenrecht prüft diese für Sie kostenfrei und erläutert Ihnen Ihre Handlungsoptionen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus tausenden bearbeiteten Abmahnungsfällen.
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