Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ durch BLUEPORT LEGAL

Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL, die für die Hannover96 GmbH Co. KGaA tätig wird. Die Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL betrifft die Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ sowie der Bild- und Wort-Bildmarken, die von der Hannover96 GmbH Co. KGaA gehalten werden. Diese Rechte umfassen die Eintragung der Bildmarke „Emblem“ (DPMA-Nr. 1129304) sowie der Wort-Bildmarke „Hannover96“ (DPMA-Nr. 1124322). Ergänzend dazu ist die Bezeichnung „Hannover 96“ als Geschäftsbezeichnung und nach § 12 BGB als Name geschützt.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ durch BLUEPORT LEGAL erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns die Abmahnung über folgendes Formular:

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Worum geht es bei der Abmahnung von „Hannover 96“ und BLUEPORT LEGAL?

Die Hannover96 GmbH Co. KGaA, vertreten durch die Rechtsanwälte der Kanzlei BluePort Legal, hat festgestellt, dass auf der Plattform Etsy Sticker unter der Verwendung des Namens „Hannover 96“ verkauft werden. Dies stellt nach Auffassung der abmahnenden Partei eine unautorisierte Nutzung der geschützten Markenrechte im geschäftlichen Verkehr dar.

Rechtsgrundlage:

Die Kanzlei beruft sich auf die §§ 14 und 15 des Markengesetzes (MarkenG). Diese Vorschriften schützen Markeninhaber vor der unbefugten Nutzung ihrer Kennzeichen und begründen Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche. Es wird betont, dass der Name „Hannover 96“ als Marke, Geschäftsbezeichnung und Name gleichermaßen geschützt ist.

Forderungen der Abmahnung:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung:
    Der Abgemahnte wird aufgefordert,  eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Kanzlei weist darauf hin, dass nur eine solche Erklärung die sogenannte Wiederholungsgefahr ausräumt. Es wird explizit vor dem Risiko gewarnt, eine abgeänderte Erklärung  vorzulegen, da diese als unzureichend zurückgewiesen werden könnte. Hintergrund ist die Wiederholungsgefahr, welche nur durch eine wirksame Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Zudem muss der Unterlassungsgläubiger die Unterlassungserklärung auch ausdrücklich annehmen.
  2. Erstattung der Anwaltskosten:
    Neben der Unterlassung wird die Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41 EUR verlangt. Dieser Betrag setzt sich aus einer Gebühr von 1.682,70 EUR und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %, 319,71 EUR) zusammen.
  3. Auskunftserteilung:
    Der Abgemahnte soll bis zum gleichen Datum umfassende Auskunft über den Umfang der Markenrechtsverletzung erteilen. Diese Auskunft umfasst die Art, Dauer und den Umfang der geschäftlichen Nutzung der Marke.
  4. Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung:
    Für jeden Fall eines zukünftigen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung soll eine Vertragsstrafe gezahlt werden, die von der Hannover96 GmbH Co. KGaA nach billigem Ermessen festgelegt wird.
  5. Schadensersatz:
    Zusätzlich wird Schadensersatz für alle bereits entstandenen und künftig entstehenden Schäden gefordert. Dieser Anspruch umfasst auch die durch die Rechtsvertretung entstandenen Kosten.

Wie sollte man azf die Abmahnung reagieren – Hier 5 detaillierte Tipps zum Umgang mit der Abmahnung von BLUEPORT LEGAL

Wir empfehlen, Ruhe zu bewahren und folgende Tipps zu beachten:

  1. Die Abmahnung gründlich prüfen:
    Prüfen Sie, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Der Vorwurf muss im Einzelfall bewertet werden, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

    • Markenrechtliche Nutzung: Wurde die Marke tatsächlich im geschäftlichen Verkehr genutzt? Reine private Handlungen, etwa das Anfertigen einzelner Sticker ohne Verkaufsabsicht, fallen nicht unter das MarkenG. Ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr gegeben ist, hängt allerdings allein von einer Gesamtschau der Indizien ab. D.h.: Wer viel und häufig neue oder selbst hergestellte Ware verkauft, kann trotz eines privaten Verkäuferprofils, als gewerblich angesehen werden. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem Anwalt für Markenrecht prüfen.
    • Verwechslungsgefahr: Ist eine Verwechslung mit der Marke „Hannover 96“ für den durchschnittlichen Verbraucher wahrscheinlich?
    • Rechtmäßige Nutzung: Es gibt Ausnahmen, bei denen die Nutzung einer Marke erlaubt sein kann, z. B. im Rahmen eines rein dekorativen Gebrauchs oder bei beschreibender Verwendung.

    Ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht kann Ihnen dabei helfen, die Berechtigung der Abmahnung korrekt einzuschätzen.

  2. Keine übereilte Unterschrift leisten:
    Unterschreiben Sie die vorgelegte Unterlassungserklärung nicht vorschnell. Diese Dokumente sind oft sehr weitreichend und können für Sie rechtlich nachteilig sein. Beispielsweise können Vertragsstrafen unverhältnismäßig hoch angesetzt sein. Stattdessen sollten Sie in Absprache mit einem Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung vorbereiten.
  3. Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben:
    Wenn die Markenrechtsverletzung zweifelsfrei vorliegt, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung eine geeignete Lösung sein. Diese sollte:

    • Die Unterlassung der beanstandeten Handlung beinhalten, ohne jedoch über das Notwendige hinauszugehen.
    • Vertragsstrafen in einer Höhe festlegen, die nachvollziehbar und verhältnismäßig ist.
    • Die Schadensersatzansprüche separat behandeln und nicht ohne Prüfung anerkennen.

    Als fachkundige Anwälte für Markenrecht können wir die Erklärung individuell anpassen, sodass Sie sich nicht unnötig bindet und trotzdem von der Gegenseite angenommen wird.

  4. Forderungen hinterfragen und Anwaltskosten prüfen:
    Die Höhe der geltend gemachten Anwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert. Dieser kann in Abmahnsachen oft hoch angesetzt werden, um die Gebühren zu maximieren. Wir überprüfen , ob der Streitwert in Ihrem Fall angemessen ist und ob die Kosten korrekt berechnet wurden. Wir konnten die Kosten in diesen Fällen regelmäßig deutlich reduzieren, auch wenn eine Markenverletzung unstreitig vorlag.
  5. Fristen beachten und reagieren:
    Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Eine Nichtreaktion kann schwerwiegende Konsequenzen haben, wie die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (einstweilige Verfügung oder Klage). In Markensachen sind zudem Strafanzeigen möglich ( §143 MarkenG). Ist die gesetzte Frist zu knapp bemessen, erreichen wir regelmäßig eine angemessene Fristverlängerung für unsere Mandanten. Dies verschafft Ihnen Zeit für eine fundierte rechtliche Prüfung und Reaktion.

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit der Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ durch BLUEPORT LEGAL

Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist eine ernste Angelegenheit, die rechtlich fundiert geprüft werden sollte. Mit professioneller Unterstützung und durchdachtem Vorgehen können unnötige Kosten und Verpflichtungen vermieden werden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und unsere Erfahrung aus tausenden Abmahnungsfällen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können Ihnen daher eine optimale Beratung und Vertretung anbieten.

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