Abmahnung der HSV Fußball AG durch die Kanzlei Blueport Legal erhalten?

Abmahnung der HSV Fußball AG durch die Kanzlei Blueport Legal erhalten? Die HSV Fußball AG lässt durch die Kanzlei Blueport Legal Abmahnungen aus Markenrecht aussprechen. Auch aktuell liegt uns eine solche Streitigkeit vor.

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung/Klageschrift der HSV Fußball AG vor? Dann scheuen Sie nicht, uns, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartGmbB, für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung zu kontaktieren. Sie können uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) übersenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann  gerne zeitnah bei Ihnen zurück.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen und welche Forderungen stellt die HSV Fußball AG?

Der Abgemahnte soll die Zeichen „HSV“,  „Hamburger SV“ und „Nur der HSV“   im Rahmen eines Internetauftrittes zur Bewerbung von Schlüsselanhängern genutzt zu haben. Die Marken seien zugunsten der HSV Fußball AG für solche Produkte geschützt. Der Abgemahnte habe die Zeichen im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit markenmäßig genutzt. Über eine Nutzungsberechtigung verfüge er nicht. Das Verhalten stelle eine Markenrechtsverletzung dar. Die HSV Fußball AG lässt den Abgemahnten von der Kanzlei Blue Port Legal zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Eine sehr umfangreiche –von der Gegenseite vorformulierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei. Zudem wird eine Auskunft über Art, Dauer und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung verlangt und gefordert, die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen. Überdies wird die Erstattung von  Abmahnkosten nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 50.000 € geltend gemacht.

 

Was ist bei Abmahnung vom HSV und Blueport Legal zu tun?

Zunächst gilt es, die gesetzten Fristen zu beachten. Denn die Gegenseite könnte nach reaktionslosem Fristablauf unmittelbar ein gerichtliches Verfahren in die Wege leiten. Angesichts des nicht unerheblichen Streitwertes wäre ein Gerichtsverfahren mit einem erheblichen Verfahrenskostenrisiko verbunden.

Durch eine rechtzeitige und durchdachte Reaktion kann eine gerichtliche Inanspruchnahme jedoch in der Regel vermieden werden. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung voreilig und ohne vorherige juristische Prüfung unterzeichnet werden. Denn die mit Abgabe einer solchen Erklärung einhergehende Bindungswirkung ist enorm. Die Folgen sind dem Erklärenden oftmals nicht umfassend bewusst. Es ergeben sich beispielsweise Pflichten, die nicht aus dem Wortlaut hervorgehen. Ein Verstoß gegen die Erklärung zieht die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach sich. Eine solche kann mehrere tausend Euro betragen.

Es ist empfehlenswert, die Abmahnung zeitnah nach Erhalt einem im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt, bestenfalls einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zur Prüfung zu überlassen. In Anbetracht der negativen finanziellen Konsequenzen, die eine unbedachte Reaktion auf die Abmahnung haben kann, ist es sinnvoll, professionell auf diese reagieren zu lassen.

 

Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir verfügen, insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, über jahrelange Erfahrung im Markenrecht. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Sie erreichen uns unter:

Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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