Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Dynamo Dresden“ und der Wort-Bildmarke durch BLUEPORT LEGAL

Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. BLUEPORT LEGAL spricht markenrechtliche Abmahnungen für verschiedene Fußballvereine aus. In der aktuellen Abmahnung durch BLUEPORT LEGAL geht es um die angebliche Verletzung der Wortmarke „Dynamo Dresden“ und der Wort-Bildmarke durch den Vertrieb von Waren, die mit den Marken versehen sind, über Ebay Kleinanzeigen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von BLUEPORT LEGAL für einen Fußballverein erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Hintergrund der Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Dynamo Dresden“ und der Wort-Bildmarke durch BLUEPORT LEGAL

Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH, verantwortlich für den Vertrieb von Fanartikeln des Vereins, besitzt eingetragene Markenrechte an Bezeichnungen wie „Dynamo Dresden“. Diese Marken sind beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und genießen somit rechtlichen Schutz.

Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ist Inhaberin der Wortmarke „Dynamo Dresden“, welche unter der Nummer 302021120892 beim DPMA eingetragen ist sowie der Wort-Bildmarke „Emblem“ DPMA-Nr. 302021120889). Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH behauptet zudem, die Bezeichnung „Dynamo Dresden“ sei als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt (§ 12 BGB).

Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ist laut BLUEPORT LEGAL von dem SG Dynamo Dresden e. V. bevollmächtigt, dessen Markenrechte gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen.

Im Rahmen der uns vorliegenden Abmahnung werden Verkäufer abgemahnt, die ohne entsprechende Lizenz Produkte mit der Bezeichnung „Dynamo Dresden“ oder dem Vereinslogo auf Plattformen wie eBay oder Etsy zum Verkauf anbieten.

Was wird von BLUEPORT LEGAL und SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH gefordert?

Die Abmahnungen enthalten in der Regel folgende Forderungen:

  •     Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte soll erklären, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen.
  •     Auskunftserteilung: Es wird verlangt, Informationen über den Umfang der Nutzung des geschützten Zeichens zu geben, um mögliche Schadensersatzansprüche beziffern zu können.
  •     Schadensersatz: Basierend auf der erteilten Auskunft kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.
  •     Erstattung der Rechtsanwaltskosten: Die Kosten für die Abmahnung sollen vom Abgemahnten übernommen werden. Diese werden häufig auf Basis eines Streitwerts von 50.000 € berechnet, was zu Anwaltskosten von etwa 2.002,41 € führt.

Rechtsgrundlage und ist die Abmahnung berechtigt?

Die rechtliche Basis für solche Abmahnungen bildet das Markengesetz (MarkenG). Gemäß § 14 MarkenG hat der Inhaber einer eingetragenen Marke das ausschließliche Recht, diese im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Eine unberechtigte Verwendung durch Dritte stellt eine Markenrechtsverletzung dar, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Problematisch in diesen Fällen ist regelmäßig die Abgrenzung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung. Privatpersonen erfüllen die Voraussetzungen des § 14 MarkenG nicht und würden auch nicht haften. Das Markenrecht findet nämlich nur Anwendung, wenn ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Eine private Nutzung, beispielsweise der gelegentliche Verkauf von gebrauchten Fanartikeln, fällt in der Regel nicht darunter. Die Abgrenzung ist mangels eindeutiger Kriterien allerdings schwierig. Wer regelmäßig gleichartige Artikel, die ggf. sogar neu sind, auf Onlineplattformen verkauft, läuft schnell Gefahr, als Unternehmer eingestuft zu werden und Marken zu verletzen, wen keine Lizenz vorhanden ist oder die Ware nicht von dem Markeninhaber stammt.

Wie sollte man auf die Abmahnung von BLUEPORT LEGAL reagieren?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  •     Fristen einhalten: Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
  •     Keine vorschnelle Unterzeichnung: Unterschreiben Sie nicht sofort die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese oft weitreichende Verpflichtungen enthält.
  •     Fachanwalt konsultieren: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, um Ihre Verteidigungsmöglichkeiten zu erörtern.
  •     Keine direkte Kontaktaufnahme zum Abmahner: Vermeiden Sie es, ohne rechtlichen Beistand mit der abmahnenden Kanzlei in Kontakt zu treten.

Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die Ihre Interessen wahrt. Zudem kann er die Höhe der geforderten Kosten überprüfen und, falls notwendig, Verhandlungen zur Reduzierung der Forderungen führen. Wir bieten die außergerichtliche Vertretung zu günstigen Pauschalen an.

Als Anwälte für Markenrecht ist es unsere Aufgabe, Unternehmen und Einzelpersonen in Fragen des Schutzes und der Durchsetzung von Markenrechten zu beraten. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die Abmahnungen, die von der Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ausgesprochen werden. Diese richten sich gegen vermeintliche Verletzungen der Markenrechte des Fußballvereins.

Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, wie sie derzeit von der Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ausgesprochen werden, sind ernst zu nehmen. Es ist wichtig, besonnen zu handeln und rechtlichen Rat einzuholen, um unnötige Kosten und weitere rechtliche Nachteile zu vermeiden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt.

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