Aktuell erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal im Auftrag des DSC Arminia Bielefeld e.V.. Dabei geht es um angebliche Markenrechtsverletzungen, insbesondere durch die unerlaubte Nutzung der Wortmarke „Arminia Bielefeld“ und der entsprechenden Bildmarke. Die betroffenen Personen und Unternehmen sehen sich mit teils erheblichen Forderungen konfrontiert. Doch wie ist die Rechtslage, und wie sollten Sie reagieren, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten?
Vorab: Wir bieten Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung an info@wd-recht.de nebst Ihrer Telefonnummer oder nutzen Sie unser Direkthilfe Formular
Hintergrund der Abmahnung durch BluePort Legal und DSC Arminia Bielefeld e.V.
Der DSC Arminia Bielefeld e.V. ist Inhaber der geschützten Markenrechte an der Wortmarke „Arminia Bielefeld“ sowie am Vereinslogo. Diese Schutzrechte sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und bieten dem Verein die rechtliche Möglichkeit, gegen unbefugte Nutzungen vorzugehen. Blueport Legal weits darauf hin, dass ihre Mandantschaft Inhaberin der Wort-Bildmarke „Emblem“ (DPMA-Nr. 018275971) und der Wortmarke „DSC Arminia Bielefeld“ (DPMA-Nr. 008674715) sei. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „Arminia Bielefeld“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt (§ 12 BGB). In den Abmahnschreiben wird vorgeworfen, dass die Empfänger der Abmahnung markenrechtlich geschützte Bezeichnungen und Logos ohne Erlaubnis verwenden, insbesondere im Rahmen des Online-Handels (z.B. Ebay). Betroffen sind vor allem Händler auf Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy, die Fanartikel oder andere Produkte mit Bezug zu Arminia Bielefeld verkaufen und häufig selbst hergestellt haben. BluePort Legal und der DSC Arminia Bielefeld e.V. werfen den Abgemahnten in der Regel vor:
- Verwendung der Wortmarke „Arminia Bielefeld“ in Produktbeschreibungen, Angebotsseiten oder Domain-Namen
- Unbefugte Nutzung des Vereinslogos auf Bekleidung, Aufklebern oder anderen Merchandise-Artikeln
- Anbieten von inoffiziellen Fanartikeln, die beim Verbraucher den Eindruck erwecken könnten, es handele sich um lizenzierte Produkte
Diese Vorwürfe basieren auf den Schutzbestimmungen des deutschen Markenrechts, insbesondere auf § 14 des Markengesetzes (MarkenG). Demnach ist es untersagt, eine eingetragene Marke ohne Zustimmung des Inhabers im geschäftlichen Verkehr zu nutzen, wenn dies die Unterscheidungskraft oder den Ruf der Marke beeinträchtigen könnte.
Was sind die Forderungen von BluePort Legal und DSC Arminia Bielefeld e.V.
Die Abmahnungen durch BluePort Legal enthalten in der Regel folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung:
- Die Betroffenen sollen sich verpflichten, die beanstandete Nutzung zukünftig zu unterlassen.
- Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung droht eine hohe Vertragsstrafe.
- Auskunftserteilung:
- Die Abmahner verlangen Informationen über den Umfang der angeblichen Rechtsverletzung.
- Dies umfasst Angaben zu Verkaufszahlen, erzielten Umsätzen und Beschaffungsquellen der betroffenen Produkte.
- Schadensersatzforderungen:
- Der DSC Arminia Bielefeld e.V. fordert einen finanziellen Ausgleich für die angebliche Markenrechtsverletzung.
- Die Höhe des Schadensersatzes kann sich an den erzielten Umsätzen oder einer fiktiven Lizenzgebühr orientieren.
- Erstattung der Anwaltskosten:
- Die Rechtsanwaltskosten werden auf Basis eines hohen Streitwertes berechnet (oft 50.000 € ).
- Dadurch ergeben sich Abmahnkosten im Bereich von mehreren Tausend Euro.
Rechtliche Einordnung – Ist die Abmahnung berechtigt?
Ob eine solche Abmahnung berechtigt ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wichtige Aspekte sind:
- Handelt es sich um eine geschäftliche Nutzung?
- Das Markenrecht greift nur im geschäftlichen Verkehr. Private Gelegenheitsverkäufe sind in der Regel nicht betroffen.
- Liegt eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr vor?
- Nur wenn Verbraucher durch die Nutzung der Bezeichnung oder des Logos getäuscht werden könnten, ist eine Verletzung wahrscheinlich.
- Gibt es eine rechtliche Grauzone?
- Begriffe wie „Bielefeld“ oder allgemeine Darstellungen eines Fußballmotivs könnten nicht zwangsläufig unter das Markenrecht fallen.
Aus unserer Sicht und nach unserer Erfahrung mit diesen Abmahnung ist nicht immer sicher, ob eine eindeutige Markenverletzung vorliegt. Daher lohnt es sich, die Forderungen durch einen Anwalt für Markenrecht prüfen zu lassen.
Wie sollten Sie sich bei einer Abmahnung verhalten?
Wenn Sie eine Abmahnung von BluePort Legal im Auftrag des DSC Arminia Bielefeld e.V. erhalten haben, sollten Sie besonnen handeln. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
1. Ruhe bewahren und keine unüberlegten Reaktionen
Lassen Sie sich nicht von den hohen Forderungen verunsichern. Vermeiden Sie voreilige Zahlungen oder die ungeprüfte Unterzeichnung der Unterlassungserklärung.
2. Keine direkte Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei
Jegliche Kommunikation mit BluePort Legal sollte nur über einen spezialisierten Anwalt erfolgen. Unbedachte Äußerungen können die eigene Position schwächen.
3. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Die vorgelegte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann sinnvoller sein, um das Risiko einer Vertragsstrafe zu minimieren.
4. Fachanwalt konsultieren
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einleiten. In einigen Fällen kann eine Abmahnung auch unbegründet sein.
Die Abmahnungen durch BluePort Legal und den DSC Arminia Bielefeld e.V. zeigen, wie wichtig ein vorsichtiger Umgang mit geschützten Marken im geschäftlichen Verkehr ist. Wer Fanartikel oder andere Produkte mit Bezug zu Fußballvereinen verkauft, sollte sich vorher über mögliche markenrechtliche Risiken informieren. Falls Sie betroffen sind, lassen Sie sich nicht einschüchtern und holen Sie rechtlichen Rat ein. Durch strategisches Vorgehen lassen sich oft hohe Kosten und rechtliche Nachteile vermeiden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung unter Direkthilfe Formular