Markenrechtliche Abmahnungen sind ein ernstzunehmendes Risiko im Onlinehandel sowohl für private als auch gewerbliche Anbieter. Immer wieder geraten Händler und Privatpersonen ins Visier, wenn sie geschützte Begriffe oder Logos ohne Genehmigung der Markeninhaber verwenden. In jüngerer Zeit verschickt die Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH entsprechende Abmahnungen. Konkret geht es um die Verletzung der eingetragenen Wortmarke „Dynamo Dresden“ sowie der Bildmarke (Vereinswappen/Emblem).
Wir vertreten bereits sehr viele Mandanten, die entsprechende Abmahnungen erhalten haben und können Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail oder über unser Direkthilfe-Formular und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Hintergrund der Abmahnung durch BLUEPORT LEGAL und SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH
Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ist Markenrechtsinhaberin verschiedener Kennzeichenrechte, die sowohl den Vereinsnamen als auch das offizielle Logo des Traditionsvereins umfassen. Diese Marken genießen umfassenden Schutz im geschäftlichen Verkehr. Jede unautorisierte Nutzung – sei es auf Bekleidung, Merchandise-Artikeln oder in Online-Angeboten – stellt eine Markenrechtsverletzung dar, wenn der Nutzer keine Zustimmung der Markeninhaberin vorweisen kann.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf selbst hergestellten Waren: Viele Fans glauben, handgefertigte Artikel wie T-Shirts, Sticker, Schals oder Tassen mit Vereinslogo oder -Namen dürften in kleinen Stückzahlen oder nur für private Zwecke angeboten werden. Dies ist jedoch ein Irrtum. Markenrechtlich macht es keinen Unterschied, ob ein industriell gefertigtes Produkt oder ein in Eigenarbeit erstellter Artikel verkauft wird. Sobald ein Produkt mit der Marke gekennzeichnet und im geschäftlichen Verkehr angeboten wird, liegt eine geschäftliche Nutzung vor – und damit ein Eingriff in die Markenrechte der Markeninhaber. Wir haben bereits über die Abmahnungen folgender Vereine berichtet und Mandanten bundesweit vertreten:
- Abmahnung durch BLUEPORT LEGAL im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG – Markenrechtsverletzung auf Etsy?
- Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Dynamo Dresden“ und der Wort-Bildmarke durch BLUEPORT LEGAL
- Abmahnung durch BluePort Legal und DSC Arminia Bielefeld e.V. wegen Markenverletzung – Was Sie jetzt wissen müssen
- Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ durch BLUEPORT LEGAL
- Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung von BluePort Legal und „Fortuna Düsseldorf“
- Abmahnung der HSV Fußball AG durch die Kanzlei Blueport Legal erhalten?
Typische Abmahnungsfälle bei BLUEPORT LEGAL Abmahnungen
- Verkauf von DIY-Produkten (z. B. genähte Mützen oder bedruckte Shirts) mit dem Dynamo-Dresden-Emblem über Plattformen wie eBay oder Etsy.
- Gestaltung von Aufklebern oder Postern mit Vereinslogo.
- Nutzung des Vereinsnamens oder Logos zur Bewerbung privater Kleinserien.
- Verwendung der Marke in Domain-Namen oder Shop-Bezeichnungen.
Auch wenn die Herstellung nicht kommerziell im großen Stil erfolgt, genügt bereits das Anbieten im Internet, um als geschäftlicher Verkehr gewertet zu werden.
Inhalt der Abmahnung von BLUEPORT LEGAL für die verschiedenen Markeninhaber (Vereine)
Ein von BLUEPORT LEGAL versandtes Abmahnschreiben umfasst meist:
- den konkreten Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 MarkenG
- eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- die Verpflichtung, sämtliche betroffenen Produkte und Angebote unverzüglich zu entfernen,
- die Forderung nach Auskunft über Lieferanten, Verkaufszahlen und erzielte Umsätze,
- die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen,
- die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Die Höhe der Forderungen richtet sich oft nach dem Streitwert, der im Markenrecht regelmäßig im hohen fünfstelligen Bereich angesetzt wird. Dadurch können selbst bei nur wenigen verkauften Artikeln erhebliche Summen im Raum stehen.
Risiken für Abgemahnte
Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite einer solchen Abmahnung. Insbesondere die Unterlassungserklärung ist langfristig bindend und kann bei zukünftigen Verstößen erhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen. Bei selbst hergestellten Waren besteht zusätzlich das Risiko, dass nicht nur der Verkauf, sondern auch die Herstellung und das Bewerben solcher Produkte untersagt wird. Wer eine zu weit gefasste Erklärung unterschreibt, verpflichtet sich womöglich zu mehr, als rechtlich erforderlich wäre. Unsere Tipps lauten daher:
- Fristen ernst nehmen – Ignorieren führt oft zu einer einstweiligen Verfügung, die zusätzliche Kosten verursacht.
- Keine vorschnellen Unterschriften – Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft abgegeben werden.
- Keine direkten Gespräche mit BLUEPORT LEGAL – Unbedachte Aussagen können später nachteilige Folgen haben.
- Beweise sichern – Screenshots der Angebote, Rechnungen oder Liefernachweise sollten dokumentiert werden.
- Juristischen Rat einholen – Ein Spezialist für Markenrecht prüft die Berechtigung der Ansprüche und kann eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen.
Wie kann man auf die Abmahnung reagieren und welche Reaktion wird empfohlen?
Je nach Fallkonstellation bestehen verschiedene Ansätze:
- Prüfung der Markenrechte – Nicht immer sind die geltend gemachten Rechte tatsächlich verletzt. Auch liegt nicht immer ein Handeln „im geschäftlichen Verkehr“ vor. Private Angebote, die die Grenze zum „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ nicht überschreiten, stellen keine Markenverletzung dar, selbst wenn die Marke tatsächlich verwendet wurde.
- Einschränkung der Unterlassungserklärung – Durch eine modifizierte Erklärung lassen sich Risiken für die Zukunft verringern.
- Verhandlung über die Forderungen – Schadensersatz oder Anwaltskosten können oftmals reduziert werden – Nutzen Sie unsere Erfahrung. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen.
Abmahnungen von BLUEPORT LEGAL im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH sollten keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Besonders bei selbst hergestellten Waren wie Fanartikeln, die ohne Lizenz mit dem Vereinsnamen oder Logo versehen sind, besteht ein hohes Abmahnrisiko. Schon kleine Stückzahlen können gravierende rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Unser Tipp: Lassen Sie nach Erhalt einer Abmahnung umgehend prüfen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und wie sich die Forderungen begrenzen lassen. Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht kann helfen, Fehler zu vermeiden und eine bestmögliche Lösung zu erreichen.