Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte und der BMW AG

Abmahnung von KLAKA Rechtsanwälte und BMW AG: Erneut haben wir eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte vom Standort München erhalten, die wieder einmal von der BMW AG mit deren rechtlicher Vertretung beauftragt worden sind.

Wenn Sie ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei KLAKA erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Hierzu können Sie unser Direkthilfe-Formular verwenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir kennen den Gegner und haben vielfach über diese Abmahnung berichtet:

Vorwurf der BMW AG und Klaka gegenüber dem Adressaten der Abmahnung?

Die unserer Kanzlei vorliegende Abmahnung hat einen behaupteten Verstoß des abgemahnten Unternehmers gegen Markenrechte der BMW AG zum Gegenstand. Konkret geht es dabei um die für das Unternehmen eingetragene „M“ Markenserie, wovon auch die Bezeichnung „M Tec“ erfasst sei. Der Adressat der Abmahnung soll diese Marken der BMW AG in der Geschäftsbezeichnung für seinen Betrieb „M-TEC Fahrzeugtechnik“ sowie in der Domain der dazugehörigen Website benutzt haben.

Wegen der prägenden Eigenschaft des Buchstaben „M“ in dem Firmennamen und der Identität oder zumindest hochgradigen Ähnlichkeit der von dem Abgemahnten und BMW angebotenen Waren/Dienstleistungen führt KLAKA als Verletzungshandlung eine unmittelbare Verwechslungsgefahr an. Daneben seien auch eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne sowie eine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens verwirklicht.

Aus dieser Verletzungshandlung würden sich insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der BMW AG aus MarkenG und UWG ergeben.

Welche Forderungen stellen die KLAKA Rechtsanwälte?

Die Forderungen der BMW AG lauten wie folgt:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (dem Schreiben als Vordruck beigefügt)
  • Anerkennung von Schadensersatzverpflichtungen für bereits entstandene und zukünftig noch entstehende Schäden
  • Auskunftserteilung bzgl. Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei einem Gegenstandswert von 400.000,00 EUR

Welche Verhaltensweise empfiehlt sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung?

Erhält man als Unternehmer ein Schreiben dieser Art von einem wirtschaftsstarken Unternehmen wie der BMW AG, wird man insbesondere angesichts der Höhe der darin gestellten Forderungen erst einmal erschrocken sein. Es ist aber in dieser Situation wichtig, Ruhe zu bewahren und vor allem nicht überstürzt auf die in der Abmahnung präsentierten Forderungen und Angebote zu reagieren.

Wegen der strafbewehrten Bindungswirkung einer solchen Unterlassungserklärung ist eine einmal abgegebene Erklärung dieser Art kaum noch zurückzunehmen und führt dann für den Fall des Verstoßes gegen die selbst auferlegte Unterlassungsverpflichtung zu immensen Vertragsstrafen.

Zwischen den von der BMW AG engagierten Rechtsanwälten und dem abgemahnten juristischen Laien besteht zudem ein erhebliches Machtgefälle, weswegen von einer persönlichen Kontaktierung des Rechtsvertreters der Gegenseite abzuraten ist. Unüberlegte Äußerungen und Einlassungen in einem solchen Gespräch können in einem möglichen Prozess gegen einen verwendet werden.

Es empfiehlt sich daher die vorherige Beratung mit einem im Markenrecht versierten Fachanwalt, der gemeinsam mit Ihnen eine angemessene Reaktion entwirft.

Abmahnung von KLAKA / BMW – wie sollte man reagieren?

Wir empfehlen immer, dass Betroffene die Abmahnung der BMW AG ernst nehmen und einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Es sollten weder die Unterlassungserklärung unterzeichnet noch die Kosten gezahlt werden. Wir raten betroffenen Unternehmen, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Wir kennen die Gegner und haben bereits vielfach über die Abmahnungen von KLAKA /BMW  berichtet. Weitere Tipps unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht aus Münster

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung von Marken der BMW AG erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Weitere Tipps finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie auch unser Direkthilfe-Formular nutzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Die erste Einschätzung der Abmahnung ist natürlich kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und hat sich auf das Markenrecht  spezialisiert. Als Anwälte für Markenrecht beraten wir Sie in Münster und bundesweit.

 

 

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