Abmahnung wegen fehlendem OS-Link der Kanzlei FAREDS für Durstewitz

Abmahnung wegen fehlendem OS-Link der Kanzlei FAREDS für Durstewitz: Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS für Herrn Harald Durstewitz, handelnd unter Dachs Germany, vor. Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer 0251 / 20868030 anrufen oder uns eine E-Mail mit der Abmahnung und Ihrer Telefonnummer schicken, so dass wir Sie umgehend zurückrufen können. Gerne können Sie auch unser Direkthilfe-Formular nutzen.

Abmahnung wegen fehlendem OS-Link der Kanzlei FAREDS für Durstewitz

Gegenstand der Abmahnung ist das Fehlen eines anklickbaren OS-Links. Der wettbewerbsrechtliche Verstoß ergibt sich aus der ODR-Verordnung, die seit dem 09.01.2016 gilt. Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Abmahnung ist recht kurz gehalten. Es wird die Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt und daneben ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei FAREDS geltend gemacht. Für die Rechtsanwaltskosten wird ein Gegenstandswert von 5.000,00 € angesetzt, so dass sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Gebühr in Höhe von 480,12 € ergibt. Unserer Ansicht nach ist der Gegenstandswert für eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit recht niedrig angesetzt. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, aufgrund des geringen Geldbetrages keine rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, sondern die beiliegende Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und die Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen. Ein solches Vorgehen ist sehr riskant, da bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe droht.

Unsere Expertentipps bei einer Abmmahnung von Fareds und Durstewitz lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Wir kennen die Abmahnung von Fareds und vetreten weit über 100 Mandanten, die von Fareds abgemahnt wurden. Wir haben bereits vielfach über die Abmahnung berichtet. Fareds mahnt u.a. noch für folgende weitere Wettbewerber ab:

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von Herrn Harald Durstewitz und Kanzlei FAREDS erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.
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