Weitere Abmahnungen von Fareds und T. & D. Versand GbR in dieser Woche

T. & D. Versand GbR und Fareds: In dieser Woche wurden uns weitere Abmahnungen von Fareds und T. & D. Versand GbR vorgelegt. Aktuell scheint Fareds und T. & D. Versand GbR wieder vielfach Abmahnungen auszusprechen.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Fareds und T&D Versand GbR erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Übersenden Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax und wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden die Fristen sicher gewahrt. Wir fügen über Erfahrungen aus tausenden Abmahnungsfällen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheberrecht und Medienrecht beraten wir Sie in Münster und bundesweit zu sämtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts.

 

Was wird von der T. & D. Versand GbR und Fareds im Rahmen der Abmahnung gefordert?

In der aktuellen Abmahnung von Fareds und T. & D. Versand GbR geht es wieder um einen wettbewerbsrechtlichen Klassiker.  Abgemahnt wird zunächst ein angeblich fehlender Link auf die OS-Plattform. Überdies wird dem betroffenen Anbieter vorgeworfen, dass er nicht gem. § 9 Abs. 5 VerpackG registriert ist. Von dem betroffenen Anbieter wird seitens der Fareds Rechtsanwälte aus Hamburg die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung gefordert. Als Gegenstandswert ist ein Betrag von 20.000 € angegeben. Dies ist angesichts der Verstöße relativ hoch, aber angesichts der Rechtsprechung der Gerichte leider nicht unüblich.

 

Abmahnung von Fareds und T. & D. Versand GbR – Unterlassungserklärung unterschreiben?

Auch hier gilt: Betroffene sollten keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung der Fareds Rechtsanwälte unterschreiben. Die Berechtigung der Abmahnung ist angesichts der Vielzahl der Abmahnungen sicherlich nicht unproblematisch. Betroffenen Händler raten wir, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Anbieter sollte zudem vorsichtig sein, wenn Ihnen  vorschnell zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geraten wird. Es muss zunächst sichergestellt werden, dass nicht mehr gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird. Dies ist in im Bereich des VerpackG ggf. schwierig umzusetzen. Onlinehändler, die eine Abmahnung von Fareds und T. & D. Versand GbR erhalten haben, sollten daher nachfolgende Tipps beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht und IT-Recht bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung. Wir kennen die Abmahnung bereits und können Ihnen daher eine optimale Vertretung anbieten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit.

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