Abmahnung der T&D Versand GbR und Fareds Rechtsanwälte erhalten?

Aktuell werden uns wieder Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der T.&D. Versand GbR wegen UWG-Verstößen vorgelegt. Gegenstand der aktuellen Abmahnung der T&D Versand GbR und Fareds ist angeblich fehlende Darstellung eines anklickbaren OS-Links  im Rahmen eines Angebotes auf der Handelsplattform Ebay.de.

Des Weiteren sprechen die Anwälte von FAREDS für weitere Unternehmer wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Uns liegen Abmahnungen für folgende Abmahner vor:

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von FAREDS  erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail oder durch unser Direkthilfe-Formular und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir kennen die Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds seit vielen Jahren und vertreten hunderte Mandanten, die ein Abmahnung von Fareds erhalten haben. Wir sind auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen spezialisiert und beraten Sie in Münster und bundesweit zu sämtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Fareds Ra-GmbH und T&D Versand GbR?

Die betroffenen Onlinehändler werden im Rahmen der Abmahnung aufgefordert es gemäß § 8 UWG zu unterlasse, in ihrem Ebay Onlineanagbeot Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten, die keinen für Verbraucher leicht zugänglichen und anklickbaren Link zur OS-Plattform bereithalten. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Kosten der Abmahnung gefordert.  Als Gegenstandswert  wird 10.000 € angegeben. Im aktuellen Fall werden daher brutto 887,02 € gefordert.

 

Abmahnung von Fareds und T&D Versand GbR berechtigt?

Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass der Link zur OS-Plattform anklickbar ausgestaltet sein muss. Des Weiteren wird die fehlende „Klickbarkeit“ als Verstoß gegen das UWG und hier gegen § 3a UWG gewertet. Onlinehändler sollten daher sicherstellen, dass die „Klickbarkeit“ gewährleistet ist.

Trotz dieser Rechtslage stellt sich aber die Frage, ob die Abmahnung berechtigt ist. Die Rechtsanwälte Fareds sind in der Vergangenheit im Zusammenhang mit massenhaften Abmahnungen von Urheberrechtsverstößen aufgefallen. Auch im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist. Der Gegenstandswert ist aus unserer Sicht zudem völlig übersetzt. Wir raten betroffenen Unternehmen daher dazu,  die Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben und einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung der Abmahnung der Fareds und T&D Versand GbR zu beauftragen. Vermeiden Sie eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.

Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht und IT-Recht bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung. Überdies sollten Sie grundsätzliche folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnung & UWG finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

 

 

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