Abmahnung von Lubberger Lehment und Volkswagen AG – Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Abmahnung Volkswagen und Lubberger LehmentSeit vielen Jahren beraten wir Mandanten, die eine Abmahnung von der Kanzlei Lubberger Lehment und der Volkswagen AG erhalten haben. Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnung und Schreiben berichtet.

Wenn Sie ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Lubberger und Lehment erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Hierzu können Sie unser Direkthilfe-Formular verwenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Abmahnung wegen Marken der Volkswagen AG

Die Rechtsanwälte von Lubberger und Lehment sprechen Abmahnungen für viele bekannte Markeninhaber aus. Hierzu zählen Clarins GmbH, Coty, L’ORÉAL und eben auch die Volkswagen AG. Die Volkswagen AG ist Inhaberin verschiedener Marken.

Hierzu zählen die Marken „VW im Kreis“, „Volkswagen“, „R-Line“ und auch Marken wie z.B. „VAS“. Stellt Volkswagen fest, dass eine Markenverletzung begangen wurde, werden die Anwälte von Lubberger Lehment mit der Abmahnung und der Geltendmachung von Schadensersatz beauftragt.

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Anbieter können die Marken der Volkswagen AG auf vielfältige Weise sowohl bewusst als auch häufig unbewusst verletzten. Klar ist, wer Produkte  anbietet, die mit Marken der Volkswagen AG versehen sind, verletzte die Markenrechte der Volkswagen AG, wenn die Produkte nicht von der Volkswagen AG stammen. Dies gilt auch für Ersatzteile, wenn sich diese nur auf die Wiedergabe der Marke beschränken. Als Beispiel können hier Felgendeckel, Embleme für die Motorhaube, aber auch eine Kühlergrill mit Audi-Ringen genannt werden.

Online-Händler, die VW Ersatzteile anbieten kommen zudem häufig in die Situation einer Markenrechtsverletzung, wenn sie Marken oder Logos von Volkswagen verwenden und dabei nicht die strengen Vorgaben der Rechtsprechung zur Verwendung von Marken im Zusammenhang mit dem Ersatzteilgeschäft beachten. Auch Originalware kann markenrechtsverletzend sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Ware, welche tatsächlich von VW stammt, erstmalig nicht in der EU in den Verkehr gebracht wurden und auch nicht für den europäischen Markt vorgesehen war.

Was wird namens der Volkswagen AG von Lubberger Lehment gefordert?

Die Forderungen im Rahmen markenrechtlicher Abmahnungen beschränken sich regelmäßig auf drei Ansprüche. Zunächst wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Hier gilt: Betroffene sollten die Unterlassungserklärung keinesfalls unterschreiben. Fachanwaltlicher Rat ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich, da die Unterlassungserklärung von Lubberger Lehment ein Schuldanerkenntnis enthält und eine Vertragsstrafe  von 5.100  € ebenfalls nicht akzeptiert werden muss.

Des Weiteren fordern die Anwälte von Lubberger Lehment Auskunft. Auskunft dient der Vorbereitung von Schadenersatz. Auch soll regelmäßig der „Lagerbestand“ herausgegeben werden. Auch insoweit gilt: Betroffene sollte anwaltlichen Rat einholen, bevor sie Erklärungen abgegeben, die später nicht mehr zu revidieren sind.

Schließlich und für die Betroffenen häufig unverständlich, wird die Kostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 150.000 € gefordert. Dies stellt die Berechnungsgrundlage für die Anwaltskosten von Lubberger Lehment dar. Gleichzeitig muss mit dem häufigen Missverständnis aufgeräumt werden, dass Volkswagen eine Zahlung von 150.000 € verlangt. Die 150.000 € stellen „nur“ die Berechnungsgrundlage für die Kostenerstattung dar. Anknüpfungspunkt ist der Unterlassungsanspruch.

Abmahnung von Lubberger Lehment und Volkswagen – wie sollte man reagieren?

Wir empfehlen immer, die Abmahnung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment ernst zu nehmen und einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Es sollten weder die Unterlassungserklärung unterzeichnet noch die Kosten gezahlt werden. Wir raten betroffenen Unternehmen, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Wir kennen die Gegner und haben bereits vielfach über die Abmahnungen von VW und Lubberger Lehment berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-lubberger-lehment-fuer-die-volkswagen-ag-abmahnung-erhalten-kostenlose-ersteinschaetzung_159765.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-kanzlei-lubberger-lehment-fuer-die-volkswagen-ag-erhalten/

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment/

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung von Marken der Volkswagen AG erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Weitere Tipps finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie auch unser Direkthilfe-Formular nutzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Die erste Einschätzung der Abmahnung ist natürlich kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und hat sich auf das Markenrecht  spezialisiert. Als Anwälte für Markenrecht beraten wir Sie in Münster und bundesweit.

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