Wir vertreten mittlerweile eine Vielzahl von Mandanten, die von der Volkswagen AG abgemahnt wurden. Wir haben hierüber bereits mehrfach auf dem Internetblog
anwalt.de berichtet: https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-vw-ag-und-rechtsanwaelte-lubberger-lehment_098019.html
Diese Woche haben uns zwei weitere markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Dr. Remmen für die VW AG erreicht. Diesmal geht es um die Marken „VW Bus – dreidimensional“ und „VW-Käfer – dreidimensional“. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.687,60 € verlangt.
Betroffene sollten die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Die Abmahnung sollte von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Unter Umständen muss eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Falls Sie Fragen zu einer markenrechtlichen Abmahnung haben, können Sie uns unter der angegebenen Rufnummer unverbindlich kontaktieren.
Weitere Infos zu Abmahnungen von Volkswagen (VW) finden Sie unter: