Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG erhalten?

Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG: Erneut liegen uns Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment vor, die für die Volkswagen AG die Verletzung von Markenrechten rügen. Wir haben über solche Abmahnungen in der Vergangenheit bereits des Öfteren berichtet (s.u.).

Die Volkswagen AG hält eine Vielzahl an Marken, um deren Schutz sie offensiv betreibt. Dementsprechend kommt es immer wieder zu Abmahnungen, mit welchen gegen tatsächliche oder angebliche unberechtigte Nutzungen von VW-Zeichen oder Nachbildungen vorgegangen wird.

Vorab: Haben Sie eine Abmahnung der Volkswagen AG und der Kanzlei Lubberger Lehment erhalten, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und spezialisierten Anwalt für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung gerne via E-Mail oder Fax. Selbstverständlich können Sie auch unser Direkthilfeformular nutzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über die Reaktionsmöglichkeiten auf.

 

Was werfen Lubberger Lehment und VW dem Abgemahnten vor?

Vorliegend wendet sich die Volkswagen AG über die Kanzlei Lubberger Lehment bspw. gegen die Nutzung der Zeichen „Volkswagen“, „VW“, „R-Line“ und „GTI“ (Unions-Wort-Bildmarken und Unions-Wortmarken). Dabei ist nicht jede Abmahnung automatisch berechtigt, in Betracht kommt bspw. ein rein dekorativer Gebrauch anstelle einer markenmäßigen Benutzung, Erschöpfung oder ein Abstand von der Marke, der weit genug ist, um eine Rechtsverletzung nicht annehmen zu können.

Der abgemahnte Unternehmer soll im Internet unter unberechtigter Verwendung der vorgenannten Marken Aufkleber und Fahrzeugteile zum Verkauf angeboten haben. Bei den gerügten Teilen soll es sich dem Vorwurf nach nicht um Originalteile von VW, sondern um Produkte anderer Hersteller gehandelt haben. Aus diesem Grunde stelle das Angebot unter Verwendung der Marken der Volkswagen AG eine Markenrechtsverletzung dar. Zudem -so der Vorwurf- werde durch die Zeichenbenutzung das besondere Image und die hohe Wertschätzung von Volkswagen in unlauterer Weise ausgenutzt.

Die Volkswagen AG fordert über ihren Rechtsbeistand

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • eine inhaltlich näher konkretisierte Auskunft
  • Vernichtung der streitgegenständlichen Produkte
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR
  • Zudem darf mit einem weiteren Schadenersatzanspruch gerechnet werden, sobald die begehrte Auskunft erteilt worden ist.

 

Wie sollte auf die Abmahnung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment reagiert werden?

In jedem Fall sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzten Fristen beachtet werden. Von eigenen Kontaktaufnahmen kann nur abgeraten werden. Der Rechtsvertreter der Volkswagen AG ist ein versierter Anwalt, so dass Waffengleichheit in einem solchen Gespräch nicht gegeben ist. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass eine vermeintliche Verteidigung unwissentlich dazu führt, dass eben diese durch die Angaben erschwert wurde.

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zunächst anhand der Umstände des Falls prüfen. Sofern eine Prüfung ergibt, dass Ansprüche nicht bestehen, beeinflusst dies das weitere Vorgehen selbstverständlich erheblich.

Sollte eine Verletzungshandlung vorliegen und die Abmahnung berechtigt sein, berät der Anwalt seinen Mandanten hinsichtlich der Rechtslage und der weiteren Möglichkeiten, in der Sache vorzugehen. Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, wäre das beiliegende Versprechen jedenfalls vor Abgabe zunächst zu modifizieren, um keine unnötigen Nachteile in Kauf zu nehmen.

Eine Auskunft muss sorgfältig vorbereitet werden. Der Gegner hat im Falle einer Verletzungshandlung Anspruch auf eine vollständige und richtige Auskunft. Da diese die spätere Schadenersatzforderung vorbereitet, ist hier jedenfalls Gründlichkeit gefragt, um ebenfalls keine unnötigen Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Aufwendungserstattungsanspruch ist zu verhandeln, ebenso wie die nachfolgenden Schadenersatzforderungen.

Weitere nützliche Hinweise finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Anwälte für Markenrecht

Wenn sie eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, nutzen Sie die Erfahrung eines erfahrenen Fachanwalts und Anwalts für Markrecht. Wir stehen Ihnen gerne zunächst für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Münster und bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Angelegenheiten aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung. Wir kennen den Gegner bereits und haben über die Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-der-kanzlei-lubberger-lehment-fuer-die-volkswagen-ag_148968.html

 

 

 

 

 

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