Abmahnung von Harley Davidson und Grünecker – Kostenlose Ersteinschätzung

Aktuell erreichte uns eine Abmahnung der HARLEY-DAVIDSON U.S.A. und der Kanzlei Grünecker wegen einer Markenrechtsverletzung. Wir kennen den Gegner und haben bereits über die Abmahnung berichtet. Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Abmahnung von HARLEY-DAVIDSON U.S.A. und Grünecker – worum geht es?

HARLEY-DAVIDSON U.S.A. ist Inhaberin zahlreicher Markenregistrierungen. Hierzu zählen insbesondere auch Marken, die nicht nur für Motorräder, sondern z.B. auch für Aufkleber eingetragen sind. Hierzu zählen z.B. die folgenden Marken

  • Unionsmarkenregistrierung Nr. 1 536 309, geschützt mit Priorität vom 25. Februar 2000
  • Unionsmarkenregistrierung Nr. 2 134 500, geschützt mit Priorität vom 16. März 2001
  • Unionsmarkenregistrierung Nr. 5 330, geschützt mit Priorität vom 21. September

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von HARLEY-DAVIDSON U.S.A ist das Angebot von gefälschten Aufklebern, die den Marken der Firma HARLEY-DAVIDSON U.S.A  verwechslungsfähig ähnlich sind.  Klar ist, dass niemand berechtigt ist, Fälschungs-Produkte anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen. Die Anwälte von Grünecker weisen darauf hin, dass es durch die Verwendung der streitigen Zeichen für hochgradig ähnliche bzw. identische Produkte zu einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV kommt. Die Firma HARLEY-DAVIDSON U.S.A geht gegen solche Fälschungen so dann Rahmen der vorliegenden markenrechtlichen Abmahnung vor.

  • Im Rahmen der Abmahnung werden folgenden Forderungen gestellt:
  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Auskunft über die Umsätze
  • Schadenersatz in Bezug auf die erzielten Umsätze
  • Erstattung der Kosten der Abmahnung. Vorliegend  aus einem Gegenstandswert von 500.000 €

Wie sollte man auf die Abmahnung von HARLEY-DAVIDSON U.S.A. reagieren?

Oberstes Gebot ist es, Ruhe zu bewahren und die Abmahnung keinesfalls zu ignorieren. Die Abmahnung HARLEY-DAVIDSON U.S.A. und der Kanzlei Grünecker muss ernst genommen werden. In Bezug auf die geforderte Unterlassungserklärung gilt: Nicht voreilig unterschreiben! Da neben der Pflicht zur Unterlassung auch die Pflicht zur Beseitigung besteht, kann eine vorschnell abgegebene Unterlassungserklärung schnell dazu führen, dass mangels Beseitigung gegen die Unterlassungspflicht verstoßen wird. Da die Rechtsprechung auch die Pflicht zur Beseitigung von Google-Cache Einträgen annimmt, ist immer davon abzuraten, die Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben.

Auch die geforderte Auskunft sollte erst nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erteilt werden. Weitere Informationen zum Umgang mit einer markenrechtlichen Abmahnung finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Wir raten betroffenen Unternehmen folgende Tipps zu beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  •     Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz

Das Markenrecht sowie das Wettbewerbsrecht gehören zu den Fachgebieten des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von Rechtsanwaltsgesellschaft von HARLEY-DAVIDSON U.S.A. erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.  Eine kure Übersicht finden Sie in unserer Gegnerliste. Unsere Kanzlei verfügt derzeit über mehrere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  •     Durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  •     Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  •     Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

 

Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Wir kennen den Gegner und haben bereits mehrfach über Abmahnungen von Grünecker berichtet und Mandanten vertreten:

Abmahnung von Harley Davidson | H-D USA, LLC

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