Abmahnung von den Grünecker Patent- und Rechtsanwälten für GANT erhalten?

Neuerdings sind wir auf eine markenrechtliche Abmahnung durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München und die GANT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, aufmerksam geworden. Vorab: Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung via E-Mail nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Weitere Tipps unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Wie lautet der Vorwurf der GANT AB durch ihren Rechtsvertreter?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß des abgemahnten Händlers gegen Markenrechte der GANT AB. Für das Unternehmen seien die deutsche Wortmarke „GANT“ sowie als Unions-Bildmarke das „GANT-Shield“ angemeldet. Der Adressat der Abmahnung soll in seinem Online-Shop auf der Handelsplattform eBay.de Bekleidungsstücke unter Zeichen angeboten und vertrieben haben, die diesen Marken identisch sind.

Durch die Verwendung dieser Zeichen seien Markenrechte der GANT AB verletzt. Wegen der von Grünecker ausführlich dargelegten hohen Bekanntheit der betreffenden Marken bestehe auch eine unmittelbare Verwechslungsgefahr. Daraus und aus der angeblich verwirklichten Rufausbeutung würden sich Unterlassungsansprüche der GANT AB aus Art. 9 Abs. 1 lit. b) und c) UMV ergeben.

Welche Ansprüche machen die Anwälte von Grünecker für ihre Mandantin geltend?

Die GANT AB fordert durch ihren Rechtsvertreter

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (dem Schreiben als Formular beigefügt)
  • Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher durch die Markenrechtsverletzung entstandener und zukünftig noch entstehender Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunftserteilung bzgl. Herstellern, Lieferanten/anderen Vorbesitzern/gewerblichen Abnehmern sowie Menge und Preisen der betreffenden Produkte
  • Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren bei einem Gegenstandswert von 500.000 EUR sowie der Kosten eines Privatdetektivs und eines Testkaufs

Welche Reaktion wird auf eine solche Abmahnung empfohlen?

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Zusätzlich kann für den Fall, dass die Auskunft erteilt wird, auf dieser Grundlage weiterer Schadenersatz gefordert werden. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden.

Von einer Erfüllung der Forderungen ohne Vorprüfung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem von der GANT AB mit der Sache beauftragten Rechtsvertreter lässt ebenso Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass hier eine Übervorteilung der Mandantin der Kanzlei oder nachteilhafte Einlassungen des Abgemahnten zu befürchten sind.

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden. Als Spezialist und Experte für Markenrecht bietet Ihnen Fachanwalt Dr. Wallscheid eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an.

Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. Auch der erst nach der Auskunft bezifferte Schadensersatz und die mindestens 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen bergen immense Risiken. Weitere Informationen zu der möglichen Reaktion finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

 

 

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner