Abmahnung von FAST Fashion Brands und CBH wegen der Marke YUKA

Aktuell erreichen uns wieder vermehrt Abmahnungen der Kanzlei CBH anlässlich einer angeblichen Markenverletzung betreffend die Marke YUKA. Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen von CBH und Fast Fashion Brans berichtet. Aktuell wurde uns eine Abmahnung der FAST Fashion Brands in Bezug auf die Marke „YUKA“ vorgelegt. Die FAST Fashion ist uns bereits aus einer Vielzahl von markenrechtlichen Auseinandersetzungen bekannt. Die Rechtsanwälte von CBH weisen in ihrem Schreiben zudem darauf hin, dass die FAST Fashion Brands Inhaberin verschiedener Marke sei. Hierzu zählen:

  • MO
  • myMO
  • USHA
  • HOMEBASE
  • Isha Izia
  • myMo
  • YUKA

Was wird von CBH und FAST Fashion Brands in Bezug auf YUKA gefordert?

Von den betroffenen Anbietern wird im Rahmen der Abmahnung zunächst die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung gefordert. Bereits an dieser Stelle sei dringend davon abgeraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen. Weder die Auskunft noch die Verpflichtung zum Schadenersatz müssen anerkannt werden. Auch die Kostenerstattung muss selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung (wenn die Marke YUKA wirklich verletzt wurde) nicht anerkannt werden.

Wie sollte man auf eine Abmahnung wegen der Marke YUKA reagieren?

Betroffene Unternehmen sollten die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht prüfen lassen. Fraglich ist im Modebereich häufig, ob der angebliche Verletzer die Marke wirklich markenmäßig (= Markenverletzung) oder „nur“ als Modellbezeichnung (eher keine Markenrechtsverletzung) verwendet hat. Dabei kommt es auf die konkrete Benutzung des Zeichens z.B. im Rahmen des Onlineshops an.

Eine Nutzung des Zeichens in Alleinstellung oder auf dem Produkt spricht für eine Markenrechtsverletzung. Eine Nutzung des Zeichens neben einer Herstellermarke spricht eher für eine Modellbezeichnung und damit gegen eine Markenrechtsverletzung in Bezug auf die Marke YUKA.

Kostenlose Ersteinschätzung vom Spezialisten für Markenrecht

Wir kennen die Abmahnung von CBH und FAST Fashion aus unzähligen Fällen und können betroffenen Unternehmen eine  kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung anbieten. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung nebst Telefonnummer. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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